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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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neuer Mitglieder erzielt werden könnte — ich verweise dabei auf unsere Vorlage unter Nr. 10 der heutigen Tagesordnung. — Im Mai und Juli dieses Jahres feierten die Herren I. F. Meier in Segeberg und Robert Lübcke in Firma Lübcke L tzartmann (früher Dittmer'sche Buchhandlung) in Lübeck die 50jährige Wieder kehr der Begründung ihrer Firmen. Wir wiederholen den Jubi- laren heute unsere aufrichtigen Glückwünsche und hoffen, daß sie auch in Zukunft sich eines persönlichen und geschäftlichen Wohl ergehens erfreuen mögen. — Die Pflichten und Aufgaben des Vorstandes bringen demselben aber nicht nur Angenehmes, sondern es treten oftmals auch recht unerquickliche Dinge an ihn heran. So gelangte Ende vorigen Jahres eine Beschwerde aus Bremen an uns über Schleuderei eines dortigen Kollegen, der einen Rabatt in unerlaubter Höhe öffentlich angeboten hatte. Durch das energische Eingreifen unseres Bremer Vorstandsmitgliedes gelang es, den Uebertreter unserer Satzungen von seiner unerlaubten Handlungsweise zu überzeugen, und konnte diese Angelegenheit daher zu einem für die Bremer Kollegen be friedigenden Abschluß geführt werden. Einer anderen Beschwerde aus Stade konnte dagegen der Vor stand im Sinne des Antragstellers nicht entsprechen. Es handelte sich um die bekannten Zeitungs-Inserate, wo seitens gewisser Schleuder- und Antiquariats-Firmen ältere und neuere Bücher zu besonders billigen Preisen angekündigt werden. Die uns ein gesandten Inserate und Beilagen boten zum Einschreiten von unserer Seite keine Handhabe. Diese mit großer Schlauheit in ihrem Wort laut abgefaßten Inserate haben seither leider noch nicht mit Erfolg be kämpft werden können. Es ist ferner bekannt, daß der Vereins ausschuß sich alle Mühe giebt, die Schleuderei zu verfolgen — er kann und darf aber nur auf Grund von vorliegendem ausreichenden Beweismaterial eine Firma in Anklagezustand versetzen. Selbstverständlich sind wir stets gern bereit, jedem einzelnen Mitgliede behilflich zu sein, um der Schleuderei innerhalb unseres Gebietes entgegenzutreten — wir sind aber nicht in der Lage, gegen Firmen direkt vorzugehen, die unserm Verbände nicht angehören. Hier hat eben nur der Vereinsausschuß einzuschreiten I — Man hat vielfach gemeint und gehofft, daß das am 1. Juli vorigen Jahres in Kraft getretene Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das solide Geschäft schützen würde gegen die Hebel griffe einzelner, gegen die öffentliche Preisunterbietung u. s. w., wir möchten aber vor einer derartigen allzu optimistischen Auf fassung warnen, wozu uns eine Entscheidung des Königlichen Land gerichts zu Kiel die für uns selbst wenig erfreuliche Veranlassung bietet. Die Sache ist folgende: Im November vorigen Jahres haben unsere Kollegen Pape- Hamburg, Quitzow-Lübeck und Halle-Altona einerseits, sowie Herr Marquardsen-Kiel anderseits, eine Gesellschaftsklage gegen die Firma Lipsius L Tischer-Kiel aus Grund des Ge setzes gegen unlauteren Wettbewerb beim Landgericht zu Kiel eingereicht. Die Klage stützte sich auf zwei verschiedene Kataloge, die nachweislich nach dem 1. Juli 1896 im Geschäft von Lipsius L Tischer zur Ausgabe gelangt waren. Diese Kataloge enthalten zweierlei Preise, es ist nämlich die erste Rubrik mit -Laden preis« und die zweite mit -Unser herabgesetzter Verkaufspreis- be zeichnet. Die Klage hat nachgewiesen, daß in einer großen Zahl von Fällen der Ladenpreis unrichtig, d. h. zu hoch angegeben ist, während der herabgesetzte Preis gerade dem richtigen Ladenpreise entspricht. Es sind hier die von den Verlegern selbst vorgenom menen Preisherabsetzungen dem Publikum verschwiegen, und in der Klage wurde ausgeführt, daß dadurch unzweifelhaft eine Täuschung des Publikums erfolge. Das Gericht hat im wesent lichen dahin entschieden, daß die Ausgabe der Kataloge nach dem 1. Juli nicht zu beanstanden sei, da dieselben vor diesem Termin gedruckt und allgemein versandt wurden. Durch das eid liche Zeugnis von zwei Angestellten der Firma Lipsius L Tischer sei nachgewiesen, daß nur noch wenige Exemplare der quest. Kataloge existiert haben, und wenn diese in der That auch nach dem 1- Juli 1896 auf Verlangen abgegeben wurden, so könne darin nichts Strafbares im Sinne des angezogenen Gesetzes gefunden werden. Die Klage wurde somit abgewiesenI Durch das Referat des Herrn Pape werden Sie heute noch eingehendere Mitteilungen in dieser Sache erhalten. Zum Beweise, daß das Vorgehen der vier Herren sich nicht etwa nur auf deren eigene Meinung stützte, möchte ich anführen, daß von seiten des Verbands-Vorstandes eine namhafte Summe zu den Prozeßkosten beigesteuert wurde. Im übrigen vertritt der Vor stand die Meinung, daß der etwa noch verbleibende Restbetrag aus unserer Kasse gedeckt werden müsse, da die Kläger keinerlei persön liches, sondern nur das Interesse des gesamten Buchhandels ver folgt haben. Eine besondere Aufmerksamkeit hat der Vorstand der großen Bewegung und Erregung im Buchhandel gewidmet, die durch das Onckensche Buch hervorgerufen wurde. Wir haben geglaubt, unser Wort in dieser außerordentlich bedauerlichen Angelegenheit nicht zurückhalten zu sollen, und als dasselbe im Börsenblatt erschienen war, hatten wir die Genugthuung, daß die Verlagsfirma, die be reits erklärt hatte, auf keinerlei Angriffe mehr antworten zu wollen, dennoch geantwortet hat. Unsere Ausführungen haben somit ihren Zweck vollkommen erreicht. Es galt nun, nach Ueberzeugung des Vorstandes, die einmal in Fluß gebrachte Bewegung nicht, wie leider so oft schon geschehen, wiederum im Sande verlaufen zu lassen, sondern durch Schaffung von Abwehrmitteln dieselbe zu er halten. Im Einverständnis mit dem Verbands-Vorstand haben wir für die Tagesordnung der Delegierten-Versammlung zu Leipzig folgenden Antrag eingebracht: -Die Abgeordneten-Versammlung wolle in Erwägung ziehen, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines gleich mäßigen Ladenpreises und gegen die in letzter Zeit zu be klagen gewesenen Verleger-Schleudereien zu treffen sind.« Zur Begründung des Antrages nahm ich zunächst das Wort und habe durch Mitteilung einer Anzahl von Verleger-Schleudereien die Unhaltbarkeit der jetzigen Zustände nachgewiesen; ich schloß da mit, an den Verbands-Vorstand die Aufforderung zu richten, er möge die den Kreis- und Ortsvereinen innewohnende Macht behufs Ergreifung energischer Gegenmaßregeln organisieren. Die Diskussion war ungemein lebhaft und interessant und beteiligten sich daran besonders Herr Pape, der auf die Gefahr der zweierlei Preise nach drücklich hinwies, sodann Herr von Zahn-Dresden, Herr Ackermann-Weinheim, Herr Hartmann-Elberseld, sowie der als Gast anwesende Herr Prager-Berlin. Letzterer machte den Ver such, meine Ausführungen abzuschwächen, und zog einen von mir besonders erwähnten Fall von Verleger-Schleuderei in Zweifel. Der Notwendigkeit, hierauf zu antworten, wurde ich durch Herrn von Zahn enthoben, der die Richtigkeit meiner Darstellung be stätigte. Das Resultat der Unterhandlung ergab die einstimmige Annahme unseres Antrages und ferner einer Resolution, die von Herrn Pape formuliert war. Hiernach wird der neue Verbands- Vorstand die Sache ausnehmen und, wie wir zuversichtlich glauben, auch zu einem praktisch brauchbaren Ergebnis bringen. Eine andere wichtige Angelegenheit, welche in Leipzig zu einer vorläufigen Entscheidung gelangte, hat uns schon vorher be schäftigt, indem wir den Bestrebungen des Schweizerischen Buch händlervereins mit Aufmerksamkeit folgten. Es handelt sich, wie Sie wissen, um eine Stellungnahme des Buchhandels gegenüber den Konsumvereinen, Genossenschaften rc., die zum ganz unbe rechenbaren Schaden des Sortiments für sich einen direkten Bezug von Büchern und Zeitschriften in Szene setzen wollen. Der Schweizerische Buchhändlerverein hat die große Gefahr erkannt, die hier wiederum dem Sortimentsbuchhandel droht, und wir können ihm nicht genug danken, daß durch sein Vorgehen nunmehr auch unser Börsenoereins-Vorstand in die Sache eingetreten ist und die Kreis- und Ortsvereine aufgefordert hat, in ihre Ver kaufsnormen eine Bestimmung einzufügen, wonach Konsumgesell schaften nicht als Wiederverkäufer angesehen werden dürfen. Wir werden heute in Nr. 12 unserer Tagesordnung über diesen Gegen stand eine Entscheidung herbeizuführen haben. Zu den Leipziger Versammlungen waren außer mir die Herren v. Halem-Bremen, Halle, Maasch, Otto Meißner jr. und Pape als Bevollmächtigte abgeordnet. Es sei noch bemerkt, daß am Schluß der Delegiertenversammlung dem aus seinem Amte scheidenden Verbands-Vorstand ein so lebhafter und warmer Dank ausgesprochen wurde, wie die Herren Or. Ehlermann, von Zahn und Lehmann ihn ganz gewiß auch verdient haben. Meine Herren, ich weiß, daß auch Sie alle die großen Verdienste der Dresdener Herren voll anerkennen und denselben von Herzen danken für ihre dem Buchhandel, insbesondere dem Sortiment, seit Jahren gewidmete treue, energische und erfolgreiche Thätigkeit — ich erfülle daher nur eine ganz selbstverständliche Pflicht, wenn ich Sie bitte, diesem Dankgesühl durch Erheben von Ihren Sitzen Aus druck zu geben. — Die in Leipzig vollzogene Wahl eines neuen Verbands-Vor standes hat zu unserer Freude in den Herren Zwißler-Wolfen- büttel, Goeritz und Wollermann-Braunschweig Männer be- rufen, die wir nicht nur seit Jahren persönlich kennen, sondern von deren Tüchtigkeit, Umsicht, Energie und Gesinnung wir in einer Weise überzeugt sind, daß wir der Zukunft vertrauensvoll ent gegensehen dürfen. Am 2. August dieses Jahres haben Herr Pape und ich mit dem neuen Verbands-Vorstande in Celle eine Zusammenkunft ge habt. Wir haben uns mit demselben namentlich über zwei An gelegenheiten ausgesprochen — einmal über eine praktische und energische Behandlung unseres in Leipzig angenommenen Antrages, betreffend die Verleger-Schleudereien, und sodann über den Fall Hillger. Punkt 13 unser heutigen Tagesordnung wird Ihnen Ge legenheit geben, hierüber Ihre Meinung auszusprechen. An dieser Stelle möge nur erwähnt sein, daß wir sowohl über diesen Fall, wie auch über alle übrigen in Celle verhandelten Fragen mit dem Verbands-Vorstand konform gehen. Ich möchte der zuversichtlichen 1124*
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