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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19401126
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194011262
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19401126
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- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-11
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Rr. 277 <!>i. 11>4j Leipzig, Dienstag den 28 November 1840 107. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Buchverbote Unter Hinweis aus die am 1b. April 1840 erfolgte Neu fassung meiner Anordnung Nr. 70 weise ich, um bestehende Zwei fel zu beseitigen, ausdrücklich darauf hin, daß Buchverbote oder ähnliche Eingriffe ausschließlich durch die Reichsschrist- tumskammcr bzw. das Rcichsministerinm für Volksausklärung und Propaganda erfolgen dürfen. Ein Vorgehen der Polizei er folgt ausschließlich im Einvernehmen mit den genannten Behör den. Andere Stellen sind nicht berechtigt, Weisungen in oben ge nanntem Sinne zu erteilen. Wie wohl allgemein bekannt ist, ist die am 16. April 193b von mir erlassene Anordnung Nr. 69 bereits durch die am 8. Mai 193S in erster Fassung verkündete Anordnung Nr. 70 gegen standslos geworden. Der Präsident der Rcichsschrisltumskammer Hanns Iohst Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Vörsenvereins Werbung durch Vertreter im Protektorat Wiederholt verweisen wir auf die Anordnung des Vorstehers, wonach Vertretern aus dem Reich die Werbung im Protektorat untersagt ist. Ebenso verweisen wir nochmals ans die im Börsenblatt vom 2. Dezember 1939 enthaltene Mitteilung des Neichsprotektors, die folgenden Wortlaut hat: Der deutsche Buchhandel in Böhmen und Mähren hat durch die jahrelange durch Buchvcrbote der tschechischen Behörden be wirkte Abschnürung vom Reich schwer zu leiden gehabt. Es ist deshalb billig, das; die durch die Eingliederung Böhmens und Mährens ins Reich geschaffenen Verbesserungen des Absatzes dem alteingesessenen deutschen Buchhandel zugute kommen. Gewisse Vorkommnisse der letzten Zeit veranlassen mich, erneut darauf hinzuweisen, das; eine Werbung durch Vertreter nach den im Protektorat geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur solchen Firmen gestattet ist, die eine Buchhandclskonzcssion im Protek torate Böhmen und Mähren besitzen. Dem reichsdeutschcn Reise- und Versandbuchhandel außer halb des Protektorats Böhmen und Mähren ist es deshalb nach wie vor untersagt, Vertreter in das Protektorat Böhmen und Mähren zu entsenden. Leipzig, den 23. November 1910 vr. Heß Buch und Schule In dcm Gesetz über die Hitlerjugend, das der Führer am 1. Dezember 1936 erlassen hat, heißt es im Absatz 2: »Die gesamte deutsche Jugend ist äußer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksge meinschaft zu erziehen-. Hier sind bereits vor Jahren eindeutig und für alle gültig die Erzichungsfaktoren genannt, die die Ent wicklung unserer Jugend bestimmen, ihr Gesicht formen: Eltern haus, Schule und Jugendorganisation. In dem Gesetz ist aber auch das sür alle in gleicher Weise gültige Erziehungsziel Um rissen. Da alle drei gleichberechtigt nebeneinander stehen, von dem gleichen Ursprung getragen werden, von den ewigen Kräf ten des im Nationalsozialismus neu erstandenen deutschen Vol kes, und alle drei im Ziele geeint sind, können und dürfen sie sich nur in den Wegen unterscheiden, ans denen sie sich in Er ledigung bestimmter Sonderausgaben dcm gemeinsamen Ziele zu- bewcgen und dabei gleiche oder verschiedene Erziehungsmittel einsetzen. Ein sehr wichtiges, das in allen drei Bereichen — wenn auch ans verschiedene Weise — zum Einsatz kommt, ist das Buch. Das Buch als Ausdruck des gesamten Lebens und Schick sals unseres Volkes, als geformtes und wicdcrsormendes Wesen, als geformte und wicdersormcnde Kraft unseres Volkes, ist nicht in einem engen Sinne Bildungsmittcl, Erzichungshilsc, Schn- lungsuntcrlage — oder wie man es sonst nennen möchte — für eine bestimmte Einrichtung, sür eine der drei Erziehungsmächte, nein, das Buch als eine Angelegenheit des ganzen Volkes ist ein Wert, ein Mittel, dessen sich ein jeder der drei Erzichungs faktoren bedient, dem jede der drei Erziehnngsmächtc dient in ihren und durch ihre Maßnahmen. Freilich liegt cs im Wesen der Schule und der Schulerzichung, daß hier dem Buch eine besonders große Rolle zukommt. Im Stoff unterscheidet sich das Buch, das jeweils in Fa milie, Schule und HI. eingesetzt wird, kaum voneinander. Es gibt Märchenbücher, Geschichtsbücher u. a. m. in der Einzel- lcktüre des Hauses, in der Schülerbüchcrei, im Heimabend. Das besondere Gewicht der Schule liegt in der Stärke des Einsatzes und in der Vielfältigkeit der Formen, mit denen der Erzieher die Buchwelt unseres Volkes den jungen Deutschen erschließen kann, die als Schüler in einer Klasse — ganz gleich an welchem Ort und in welcher Schulart — vor ihm sitzen. Um dies zu erkennen, sei ein kurzer Blick auf den Weg ge worfen, der im Ablauf der Schulzeit von der Fibel des Schul neulings bis zur Eigenbücherei des jungen Deutschen führt. Die Fibel ist nicht nur das Leselcrnbuch, sie ist zugleich das wichtigste Bilderbuch ^dcr deutschen Jugend, das jedes Jahr in vielen Hunderttausendcn von Exemplaren jedem Jungen und Mädchen von staatswegen ausgehändigt wird. Die Fibel als Bilderbuch zwingt den Erzieher dazu, an das Bilderbuch des Vorschulalters, des Kindergartens und der ersten Volksschul- jahrc die gleiche Anforderung zu stellen wie an jene und umge kehrt. Seit Jahren hat sich daher die im NSLB. geeinte deutsche Erziehcrschast eingehend mit der Neugestaltung des deutschen Bilderbuches nach seiner Volks- und lnnsterzicherischcn Bedeu tung hin beschäftigt. Mit ihren kleinen Gedichten und Textganzcn führt die Fibel ähnlich dcni Bilderbuch hinüber zum Lesebuch. Es steht im Mittelpunkt der Lehrbucheinheit einer jeden Schule, besonders der Volksschule als der Schule der Kinder aller Volksgenossen. Das neue Reichslesebuch ist darum von grundlegender Bedeu tung für die Arbeit der Schule mit dem und für das Schrifttum. Im nationalsozialistischen Deutschland konnte zum erstenmal ein Lesebuch für das ganze Reich auf der gleichen Grundlage und mit der gleichen Zielsetzung, die bei aller literarischen und dcutschlundlichen Ausrichtung politisch bestimmt sind, geschaffen werden. Ein Lesebuch, das in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit wirklich organisch aufgebaut und ein kleines Abbild unseres großen Weltbildes ist, wird all das in Grund- Nr. 277 Dienstag, den 20. November 1940 441
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