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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19401207
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194012075
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 287 (R. 11>7> Leipzig, Sonnabend den 7. Dezember 1940 107. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Promsionscrhöhuiig und Treueprämie siir Buchvertrcter und Preisstopverordnung Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Bestimmun gen der Preisstopverordnung durch Verordnung des Reichskom missars für die Preisbildung vom 29. März 1938 auf die Ostmark ausgedehnt find. Für das Altreich ist der Preisstop-Stichtag der 17. Oktober 1936, für die Ostmark der 18. März 1938. Seitdem ist für den österreichischen Buchhandel die für den Buchhandel im Altreich geltende Regelung entsprechend anzuwenden. Die Preisbildung wird im Sudetengau durch die Verordnung vom 22. Mai 1939 geregelt, wonach für das Sudetenland als Stichtag der 3. Mai 1939 angesetzt ist. Ebenso ist das Preisrecht durch besondere Verfügungen (vgl. hierzu auch IV/2 der Loseblatt- Kartei: »Das Verkehrs- und Berkaufsrecht des deutschen Buch handels») im Protektorat Böhmen und Mähren, im Generalgou vernement, in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebie ten von Eupen, Malmedh und Morcsnet eingeführt. Der Börsenverein ist mit der Begutachtung aller Preisstop- sachen des Buch-, Kunstblatt- und graphischen Lehrmittelhandels durch die Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 30. August 1937 beauftragt. Ebenso erstattet er Gutachten zu allen Anzeigenpreisstopsachen des Kalender-Verlags. Wir bitten deshalb, derartige Anträge stets mit Doppel zunächst an den Bör senverein einzureichen und ebenso erforderliche Rückfragen an den Börsenverein zu richten. Leipzig, den 3. Dezember 1940 vr. tz eß Bekanntmachung der Neichsschrifttumskammer I. Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat gemäß K ist der Ersten Durchsührungsvcrorbnung zum Ncichskuiturkammergcsctz vom 1. November 1838 (RGBl. I, S. 787) folgende Mitglieder ausgeschlossen: am 18. 3. 1848 Hans Schomburgk, Berlin W so, Regensburger Straße 14a am 7. 18. 1848 vr. Hans Schmibt-Stölting, Berlin W IS, Kaiser- allcc 18 am 4. 7. 1948 vr. Hans-Wilhelm Stein, Burg Saaleck, Post Naumburg/Saale und die Aufnahme folgender Antragsteller abgelehnt: am 18. 8. 1848 vr. Hermann Fricbcmann, Bin.-Wilmersdorf, Del- molder Straße 84/IV am 28. 8. 1848 Wolsgang Joho, Karlsruhe, Mathystr. 7 am 18. 8. 1848 Arthur Koch. Malchin/Mcckl., Adolf-Hitlcr-Str. IS am 12. 11. 1848 Leopold:»- Presser, Wien II, Grcblerstr. 8/17 am 8. 11. 1848 Arnold Wasserbauer, Wien 7, Breite Gasse 7 und bei folgenden Antragstellern den Antrag aus Erteilung eines Bcfreiungsscheines abgelehnt: am 16. 11. 1848 Georg Bichlmair, Bcnlhen O/S., Holteistr. 8 am 11. 18. 1848 Berlhold Giene, Hannover, Hildesheimer Str. 178 am 18. 11. 1848 Hermann Schräder, Düsseldorf, Straße der SA 84. II. Gegen folgende unbekannt verzogene Personen ist eine Entschei dung des Herrn Präsidenten der Neichsschrifttumskammer ergangen. Die Genannten werben aufgefordert, sich binnen vierzehn Tagen nach dieser Veröffentlichung bei der Neichsschrifttumskammer zu melden. Erfolgt dies nicht fristgemäß, so gilt die Entscheidung als zugestellt, vr. Heinrich Jähe, zuletzt wohnhaft: Dresden 4 24, Neichenbachstr. 23 Hildegard Alpers, zuletzt wohnhaft: Bln.-Charloltenburg, Berliner Straße vr. Philipp Dambach, zuletzt wohnhaft: München, Wurzerstr. 11 Max Gläßel, zuletzt wohnhaft: München, St.-MartinS-Platz 2c b Walter Krieg, zuletzt wohnhaft: Bln.-Bilmersborf, Uhlandstr. 124 Richard Hoffman», zuletzt wohnhaft: Berlin 0, Koppenstr. 17 Kurt Albert Hocher, zuletzt wohnhaft: Düsseldorf, Weizenmühlcn- straße 12 Max August Kerber, zuletzt wohnhaft: Gr. Sachsenheim/Wllrtt., Brunnenstr. 18 Helmuth Ortmann, zuletzt wohnhaft: Potsdam, Palast-Hotel Karl Heinz Riedel, zuletzt wohnhaft: Natlbor/O. S., Mcmcistr. 2 Hans Schwalm, zuletzt wohnhaft: Bln.-Chariottenburg, Knescbeck- straße 8/7 Rolf Abdon Slang, zuletzt wohnhaft: München, Goethestr. 41. III. Infolge Verlasscns des Hoheitsgebietes des Großdentschen Reiches sind aus der Zuständigkeit der Neichsschrifttumskammer aus- geschieden und daher nicht mehr berechtigt, sich als deren Mitglied zu bezeichnen: Gabriele Silbers, zuletzt wohnhaft: München, Schwanthaler Str. 75 Werner Blumcnbcrg, zuletzt wohnhaft: Hannover, Hcinrichstr. SS Johannes Fethke, zuletzt wohnhaft: Bln.-Schöneberg, Neue Cnlmer Straße 2 vr. Hans Arno Penzel, zuletzt wohnhaft: Gauting bei München Alfred Peters, zuletzt wohnhaft: Bln.-Charlottenburg, Reichsstr. 18. Berlin, den 4. Dezember 1848 I. A.: Metzner Neichsschrifttumskammer, Abt. m, Gr. Buchhandel Abgelehnte Aufnahmen — Richtmitglieder Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat am 14. Oktober 1940 die Aufnahme des Neisebuchhandels-Vertreters Friedrich Nöst, Graz, Hafnerriegel 41, abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit im Zuständigkeitsbereiche der Neichsschrift tumskammer untersagt. Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat am 30. September 1940 die Aufnahme des Neisebuchhandels-Vertreters Vr. Martin Tonndorf, Breslau 5, Zimmerstraße 21, III. ab gelehnt. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit im Zuständigkeits bereiche der Neichsschrifttumskammer untersagt. Der Buchhandel wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Engelbert Meier, z. Zt. bei der Wehrmacht als Gefreiter, Fcldpost-Nr. L. 17410 Lgpa. Brüssel, der Kammer (Gruppe Buch handel) weder angehört noch ihr zur Aufnahme gemeldet ist bzw. eine Arbeitserlaubnis besitzt. Der Genannte darf sich demzufolge nicht buchhändlerisch, auch nicht als Neisebuchhanöels-Vertreter, be tätigen. Ein Paul Schlaack, zuletzt in Landsberg (Warthe), z. Zt. wechselnden Aufenthalts, versucht Bücher mit Wiederverkäuferrabatt zu erlangen. Schlaack ist aber weder Mitglied der Neichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel — noch ist er nach 8 5 der Bekannt machung Nr. 134 zum Einzelhandel mit Schrifttum zugelassen. Schlaack versucht Verleger und Grossisten dadurch zu täuschen, daß er ans seine Bestellungen das Wort »Neichsschrifttumskammer« setzt. Derartige Betrugshandlungcn werden zweckmäßigerweise sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Neichsschrifttumskammer gemeldet. Gau Berlin — Berufsschul-Weihnachtsferien Der Berliner Sortiments- und Verlagsbuchhandel wird darauf hingewiesen, daß der Herr Oberbürgermeister der Stadt Berlin auf besonderen Antrag der Landesleitung Berlin die Berufsschulferien für die Verlags- und Sortimentslehrlinge verlängert bzw. vom 21. Dezember auf den 13. Dezember 1940 vorverlegt hat. Martin Wülfing, Landesleiter für Schrifttum Lehrlinge des Gaues Weser-Ems Sämtliche im Buchhandel des Gaues Weser-Ems derzeit be schäftigten Lehrlinge sind mit Personalangabe bis zum 12. Dez ein- ber1848 zu melden an: Herrn Felix Beuth, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Weser-EmS, Bremen, am Ball Nr. 161 (Mrma Arthur Geist). Der Termin ist unbedingt innezu halten. vr. Rose lins, in Vertretung des Landesobmannes »SS
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