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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1890
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- Deutsch
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seineü Geschäftsbetrieb hinsichtlich der Bekämpfung der Schleuderei stellen, was durchaus der Billigkeit entspricht. Wird die Rabatt- kürzung gegenüber den Leipziger Firmen zum Nutzen des Pro vinzialbuchhandels durchgefiihrt, so wird das. es mag seltsam klin gen. Leipzigs Stellung ini Buchhandel nur festigen, wie der Baum kräftiger wird, den man beschneidet. Zum Schlüsse möchte ich mich gegen die wenden, welche, statt Berlin und Leipzig zu verkürzen, dem Provinzialsortiment dadurch zu helfen glauben, daß sie den Vorteil größerer Bezüge ans die Mitglieder verteilende, so aber den Zweck des Partiepreiscs, ein Lohn für besondere Verwendung zu sein, vielfach vereitelnde Vereins sortimente begünstigen, oder durch portofreie Lieferung und andere Mittel den Verlegerrabatt erhöhen. Daß der Sortimenter seine Unkosten auf jede Weise zu verringern sucht, ist billig und recht. Dagegen würde jede Rabatterhöhung seitens des Verlegers ein Danaergeschenk sein. Unsere Zeit drängt auf eine Verminderung des Gewinns im einzelnen in allen Gewerben; eine Erhöhung der Verlegerrabatte würde ohne Frage den Kundenrabatt erhöhen. Man denke an die Verhältnisse ini Musikalienhandel. Nicht der jenige Verleger ist der wahre Freund des Provinzialsortiments, welcher durch hohe Rabattanerbieten seine Konkurrenz aus dem- Felde zu schlagen sucht, sondern derjenige, welcher durch möglichst gleiche Verteilung von Licht und Schatten und durch Anwendung seiner Machtmittel gegen ungesunde Auswüchse des Wettbewerbes das Provinzialsortiment stützt. Anhangsweise möchte ich noch kurz einen viel radikaleren, namentlich von Verlegern, welche vom Mittelpunkt Leipzig sehr entfernt wohnen, befürworteten Plan besprechen: Aufhebung der Leipziger Lager. Beibehaltung des Verkehrs über Leipzig nur in bestimmten Fällen (Neuigkeiten, Fortsetzungen, a, cond.-Lieferungen, Remittenden), direkte Frankolieferung mit verkürztem Rabatt. Es ist keine Frage, daß der Buchhandel noch immer nicht genügenden Gebrauch von dem billigen Post-Porto macht, daß die Fracht- und Kommissionsspesen von Verleger und Sortimenter beim Bezug über Leipzig in manchen Fällen höher sind, als das Porto für direkte Postsendung und die bei direkter Zu sendung höheren Expeditionskosten des Verlegers zusammen. Es klingt ja auch schön, wenn man das Provinzialsortiment dadurch retten will, daß man das billige und allgemein gleiche Postporto, welches seine Notlage akut gemacht hat, zu seiner Hilfe auszu nutzen vorschlägt. Aber abgesehen von den Schwierigkeiten, welche aus der verschiedenen Rabattierung der direkt oder über Leipzig bezogenen Sendungen, aus der Regelung des über Leipzig gehenden starken Verkehrs mit dem Auslande und aus anderen Ursachen entstehen würden, abgesehen von der Gefahr, daß der Neuigkeitenvertrieb mit dein Verkehr über Leipzig leiden würde, fände doch in sehr vielen Fällen eine große Ver geudung von Transportkosten und Expedit ionsarbeit statt, und der um etwa die Hälfte eingeschränkte, nie ganz zn entbehrende Verkehr über Leipzig würde noch langsamer und teurer werden. Jedenfalls könnte sich der Verleger nur bei einer erheblichen Rabatt kürzung von etwa 5 °/o zu postsreier Lieferung verstehen. Von dieser würde das Provinzialsortiment, welches mau schützen will, abgesehen von seinen entferntesten Außenposten, so wenig befriedigt sein, daß der Provinzialverlag schwerlich Dank für ein derartiges Vorgehen erzielen würde. keit übergebe, bin ich mir wohl bewußt, daß ich auf vielen Seiten Verstimmung und Anfeindung Hervorrufen werde. Sofern das aus seiten der grundsätzlichen Gegner jeder Reform oder derjenigen, welche durch Schleuderei die Gesamtheit schädigen, eintreten wird, soll es mir gleichgittig oder vielmehr eine Ehre sein. Diejenigen, Kollegen aber, welche nicht zu den erwähnten Gegnern gehören, versichere ich. daß mich bei meinen Vorschlägen kein anderer Gedanke geleitet hat, als der an das Gemeinwohl. Veutsedsr Lnekdäutllvr-Lslvuäer. vntsr ülitvirKunA von kuobAonosssn börausZsgökon von Hermann VVsissbaeii. 10. ckabrALng a. ck. ck. 1s90. VVoimar 1890, llorwann IVsiWbaeb. Noch kurz vor Schluß des eben vergangenen Jahres hat der um die Fachlitteratur des deutschen Buchhandels hochverdiente Herausgeber, dessen unerwartetes Ableben das heutige Börsenblatt leider zu melden hat. den gewohnten Buchhändler-Kalender erscheinen lassen, bei dessen Be trachtung sich wehmütige Gedanken über die Hinfälligkeit unseres Lebens und Strebens nicht abweisen kaffen. Der diesjährige Kalender, der zehnte seit seinem ersten Erscheinen, steht seinen Vorgänger» nicht nach: er ist mit der gewohnten Sorgfalt zusammengestellt, man bemerkt das lobenswerte Streben, neben dem alt hergebrachten, eingebürgerten, guch neues zu bringen, und in keiner Weise tritt der seit längerer Zeit andauernde Leidenszustand des Verfassers hervor, der mit diesem seinem letzten Buche dem Buchhandel wieder ein recht brauchbares Hilfsmittel geliefert hat. Hübsch zusammengestellt ist das »Kleine bibliographische Vademecum» von O. Burkhardt, das auf wenigen Seiten »allen Freunden der deutschen Lttteratur und solchen, die es Werden wollen» sine nützliche Anleitung für ihre Lektüre giebt: sehr brauchbar ist auch der folgende Abschnitt: »Die wichtigsten Bestimmungen des Preßgesetzes und der Gesetze betr. die Urheberrechte» von G. Hölscher, in welchem die einschlägigen Bestimmungen in lexikalisch geordneter Form nach Art eines Sachregisters gegeben werden. Es folgt das gewohnte Verzeichnis hervorragender Dichter, Schriftsteller und Komponisten, deren Schutzfrist am 1. Januar 1801 abgelaufen sein wird. Die üblichen, als praktisch brauchbar bewährten Tabellen über Münzen, Zins- und Prozentberechnung, Rabatt-Tabelle bei Gewährung von Frei exemplaren, Papiergewichtstabelle, sowie lurze Mitteilungen über Cirkular- beförderung, über die Jnsertions-Fachorgane und Adreßbücher, die Vereine aller Art vervollständigen den Inhalt des Buches. Zu den gewohnten Kalendertabellen, aus denen namentlich der Geschäftskalender mit den ver schiedenen Festtagen und buchhändlerischen Rechnungsterminen als recht brauchbar hervorzuheben ist. treten in üblicher Weise liniierte und un liniierte Notizblätter, welche in ihrer Mannigfaltigkeit gewiß allen Wünschen gerecht werden. Vermischtes. Vom österreichischen Buchhandel. — Der Bescheid des öster reichischen k. t. Finanzministeriums auf die gemeinsame Petition des »Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler- und der »Corporation der Wiener Buchhändler» um Zurückziehung der Verfügung betreffend die Stcmpelpflichtigkeit der Halbmonats- und Monatshefte von Zeitschriften (vergl. Börsenbl. 1889 Nr. 298) hat folgenden Wortlaut; »Zufolge des im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern erfloffenen Erlasses des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 17. Dezember 1889, Z. 14240, wird dem löblichen Vereine über Sein hohenorts überreichtes Gesuch um Hinausgabe einer Verordnung, daß, wie seit 30 Jahren, auch in Zukunft von der Stempelung der Halbmonats und Monatshefte der ausländischen wie der inländischen Zeitschriften ab gesehen werde, soferne dieselben in ihre Programme neben den in Wochen nummern stempelpflichtig erscheinenden Ausgaben, gleichzeitig auch die Veranstaltung von halbmonatjichen oder monatlichen Heftausgaben aus genommen haben, bemerkt, daß durch den hohen Erlaß vom 20. Oktober 1889, Z. 35052 keine neue Verfügung getroffen, sondern nur die Beob achtung der bestehenden, auf den Zeitungsstempel bezüglichen Gesetze an geordnet worden ist. Nach denselben sind Zeitschriften, Welche weniger als einmal wöchent lich erscheinen, daher auch alle Heftausgaben, welche alle 14 Tage oder einmal in; Monate zur Ausgabe gelangen, dann der Stempelgebühr nicht unterworfen, wenn dieselben nach Form und Inhalt als selbständige Zeitschriften angesehen werden können, und programmmäßig in den er wähnten Zeiträumen gedruckt zur Ausgabe gelangen. Wenn daher der Satz einer stempelpflichtigen Wochenschrift eine bis 3 Wochen zu dem Zwecke stehen gelassen wird, damit er zu der später erfolgenden Heftausgabe verwendet werden kann, so wird dadurch wohl die äußere Form der Ausgabe geändert, aber das Wesentliche der stempel pflichtigen Wochennummern, nämlich deren Inhalt, kommt entweder ganz oder zum größten Teile auf dem Umwege der Heftausgabe zu einer Zeit zur Verbreitung, in welcher die stempelfreie Behandlung der erwähnten Nummern gemäß § 1, Z. 3, lit. a des Gesetzes vom 6. September 1850, R.-G.-Bl. Nr. 345 unzulässig ist. Mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen kann^daher auf das vorliegende Ersuchen nicht eingegangen werden. Es Werden jedoch gleichzeitig alle Vorbereitungen getroffen, damit die einlangendcn Sendungen in der kürzesten Frist abgefertigt, beziehungs weise abgestempelt werden. In betreff der über Wien transitierenden stempelfreien Sendungen wird der löbliche Verein eingeladen, Vertrauensmänner zu einer im hier- vrtigen Departement V, am Samstag, den 4. Jänner 1890, 10 Uhr vormittags, stattfindenden Besprechung zu entsenden, um hierbei ein Ver-
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