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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1938
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- 1938-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1938
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schaftskontrolle stehen. Niemand darf versuchen, Meinungspar teien zu bilden. Daher haben wir auch von der Partei aus für eine Überwachung gesorgt. Man soll uns diese Überwachung nicht als Zensur oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der Lehrfreiheit bezeichnen. Es ist notwendig, daß diejenigen, die an der ersten Stelle dieses Reiches stehen, keine Zwei deutigkeiten im geistigen Raum aufkommen lassen. Denn aus diesen Zweideutigkeiten werden schon in den kommen den Generationen die größten geistigen Katastrophen entstehen. Man muß wissen, was der Nationalsozialismus auf dem Ge biete des Rechtes will und was er geschaffen hat und wie er das Geschaffene angewendet wissen will. Aus diesem Grunde ist das dritte Gebiet, das Rechtswissen, ein unendlich wichtiges. In der Rechtserziehung, der Rechtsfor schung und im Ausbau unserer Rechtsliteratur sehen wir immer wieder, wie wichtig die Klärung des Rechtswissens ist. Wir müssen immer wieder dafür sorgen, daß Falsches ausgeräumt wird, daß das Zweideutige geklärt wird, daß die Zusammen hänge gefunden werden zwischen den theoretischen Äußerungen irgendwelcher Professoren über nationalsozialistisches Recht und diesem Recht selbst und daß das, was ungeeignet ist, im Laufe der Zeit auch ausgeschaltet wird. Wir können uns dabei auch durchaus Zeit lassen. Denn die Erforschung des Rechts wissens geht langsamer vor sich als die Schaf fung des Rechts selbst. Ich möchte mich hier klar dazu bekennen, daß die deutsche Rechtswissenschaft unter dem Natio nalsozialismus ihre starke Wiedergeburt erleben soll. Es ist unser aller Stolz, daß wir in der Akademie für Deutsches Recht eine Zentrale gefunden haben, in der sich diese Rechtswissenschaft sammeln kann und in der die schlimmsten Gefahren abgebogen werden. Auch die NSDAP, selbst wird immer dafür sorgen, daß sich Jrrmeinungen nicht durchsetzen können. Aber wir wol len auch aus unserem eigenen alles dazu tun, um das Wissen um das Recht und das Wissen des Rechts in allen bewährten Methoden zu verwirklichen. Die Rechtsgeschichte muß gelehrt werden vom Standpunkt Adolf Hitlers und der Bewegung aus. Dabei soll man nicht glauben, daß wir den oder jenen Ju den, der eine »wertvolle« Erkenntnis gemacht habe, etwa nicht ausschalten würden. Wir wollen unseren Weg selbst finden, und ich bin sogar so fanatisch zu sagen: Ich leugne die Ergeb nisse selbst dann, wenn uns dieser Jude angeblich irgendeinen Dienst erwiesen haben sollte. Wir sind der Meinung, daß wir Deutsche auch in unserem wissenschaftlichen Leben ganz allein gehen sollen, daß wir diesen Grundsatz auch auf die Vergangen heit ausdehnen müssen. Ich lehne es ab, daß uns ir gendein Jude einen Dienst erwiesen haben sollte. Ich würde mich schämen, wenn ich jemals aus einem jüdischen Werk heraus einen Vorteil für unsere Rechtswissen schaft folgern müßte. Daher ist der Kampf um das deutsche Rechtswissen und die Schöpfung einer hohen deutschen Rechts wissenschaft eine große Sendung für das gesamte Rechtsleben. Neben Rechtsgefühl, Rechtsidee und Rechtswissen steht das Rechtskönnen. Mit ihm kommen wir in die höchste Sphäre des Rechts hinein. Das Rechtskönnen ist die Fähigkeit, das Leben des Volkes zu betreuen. Der Gesetzgeber gibt die Norm für die Bildung des Rechtswillens, der Richter aber ist die volksnächste Figur des Rechts. Vom Gesetzgeber brauchen wir nicht mehr zu sprechen. Er ist es, der aus der Idee heraus das Recht formt. Der Richter aber ist der Ver wirkliche!. Ich stehe nicht an, Ihnen ganz offen ein Be kenntnis abzulegcn: Alles, was wir auf dem Gebiet des Rechtes tun und schaffen, alles was Professoren schreiben und was irgendein anderer Rechtswahrer erfüllt, ist in seiner Be deutung völlig belanglos gegenüber dem Wirken des Richters. Der Richter ist derjenige, der im Mittelpunkt des Rechtslebens steht. Hier müssen wir uns einer wahrhaften Revolution unserer Anschauung vom Recht beugen. Ohne den Richter, der volksverbunden aus der tiefen Quelle des Wissens ums Recht, der Rechtsidee und des Rechtsgesühls des Volkes heraus als letztes Sammelbecken diesem Recht dient, ist das Rechtsleben nicht denkbar. Man kann nicht mehr von Kul tur reden, wenn es die großen Schöpfer der Kultur nicht mehr gibt, die Kultur ist dann tot. Der Führer hat von der Malerei gesagt, daß sie tot ist, wenn sie nur noch den ästhetischen Prin zipien der Kunstwissenschaft lebt. Genau so ist es mit der Rechts wissenschaft. Wehe einer Zeit, die nur noch Menschen des Rechts gefühls, des Rechtskampfes und des Rechtswissens hat und keine Richter mehr. Dann ist das Recht tot. Wir müssen uns daran gewöhnen, daß wir die gran - dioseste Verkörperung des Rechtslebens im Richter sehen. Der Richter bedeutet die wirkliche Kultur des ganzen Rechtslebens. Mit dem Richter verbinden wir die zen trale Vorstellung vom Rechtsleben, nicht mit dem Staatsan walt. Es ist auch keine andere Form des Rechts- dienstes denkbar, die an den Richter heran reichen könnte. Die Unabhängigkeit des Richters wird auch nicht durch Gesetze ge währleistet. Man kann im Grunde genommen aus der germanischen Rechtsgeschichte heraus keine verwaltete Rechts materie schaffen, sondern nur eine immerfort währende schöp ferisch-kulturell gestaltende. Der das Recht Findende, das Recht Sprechende hat im Mittelpunkt zu stehen, nicht der das Recht Verwaltende, er ist eine sehr späte Figur. Daher ist der Be griff der Justiz, auch der Begriff der Verwaltung ebenso schäd lich, wenn er in dieser Absonderung vor sich geht, wie die Ver beamtung des Richtertums. Denn im Grunde genommen stellt der Richter die einzige große, über die Zeitläufte politischen Ge schehens hinausragende Repräsentans der urewigen Gerechtig keitswerte der Gemeinschaft dar. Sagen wir nicht mehr: der Staat ist autoritär, weil er autoritäre Staatsanwälte hat. Nein, der Staatsanwalt ist ein Hilfsorgan des Rechts und ist nur dazu bestimmt, dem Richter eine Gruppe von Motiven zu ver mitteln. Ich möchte das hier besonders betonen. Man hat bei uns den Versuch gemacht, den Begriff des autoritären Staates heranzuziehen. Der Begriff des sogenannten autoritären Staa tes ist, wie der Führer einmal gesagt hat, einer der unglück lichsten Begriffe, die es gibt. Denn nicht der Staat ist autoritär, sondern das Volk. Der Staat ist nur Mittel zum Zweck. Der Richter entscheidet auch nicht im Namen des Staates, sondern im Namen des Volkes, er ist ein Repräsentant des Volkes. Daher muß das Rechtskönnen, getragen von dem Richter, die Krönung des Rechtswirkens insgesamt sein. Alle anderen Faktoren, der Rcchtsprofessor, der Rechtslehrer, der Rechtswissende, der Rechts kämpfer, auch der Gesetzgeber tragen nur das Material zusam men, um letztlich dem Richter die Möglichkeit zu geben, so Recht zu sprechen, daß das Volk das Gefühl hat, in einem recht lich geordneten Gemeinschaftsleben zu weilen. Wenn wir nun aus dieser Betrachtung über Gefühl, Geist, Wissen und Können um das Recht die große Aufgabe des Schrifttums folgern, dann erkennen wir, daß zwei Grup'- pen in der Weltgeschichte immer nebeneinander hergehen, ich möchte sie nennen das heroische Recht und das geord nete Recht. Das heroische Recht ist das unkontrollierbare, auch dem jeweiligen Richter nicht unterstellte Recht. Es ist das Recht der Auseinandersetzungen der Völker, es ist der große Bereich, aus dem alle tausend Jahre ein oder zwei oder drei Rechtswahrer hervorgehen, die Rechtswahrer im höchsten Sinne des Wortes sind. Einer dieser Rechtswahrer ist Adolf Hitler. In diesen größten und höchsten Formen ist der Mythos eines Volkes mit dem Glauben an die höchsten Werte, mit dem Idealismus einer Volkskrast durch Jahrtausende ge ballt hinter der Energie eines solch grandiosen einmaligen Rcchtswahrers. Hier gilt das Wort, daß das Recht stärker ist. Der Führer ist daher um der Idee seines Volkes wegen der Stärkere. In den Auseinandersetzungen und Machtkämpfen schasst die siegreiche Revolution neue Rcchtsquellen, wie man sich in der positiven Schule ausdrückt, aus dem Hochverräter von gestern wird durch seinen heroischen Sieg der Gestalter einer neuen Rechtsordnung. In dieser heroischen Rechtssphäre müssen auch wir uns bewegen. Gewöhnen wir uns an, den Kampf, den Nr. 103 Donnerstag, den 6. Mot 1938 3«»
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