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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1876
- Strukturtyp
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- 1876-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1876
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76 Nichtamtlicher Theil. 6, 10. Januar. Se. 38) die „Briefe" ausdrücklich als gegen Nachdruck geschützte Objecte bezeichnet waren, das Gesetz vom II. Juni 1870 aber aus den angeführten Gründen sich gegen solche Casuistik entschieden hat, haben die Fachschriststcllcr sich mit seltener Einmüthigkcit für die selbe Ansicht ausgesprochen; vcrgl. Endcmann, das Gesetz betr. das Urheberrecht re. Se. 22: das bei dem Empfänger ist, allein gibt noch kein Recht der Veröffent lichung. Derjenige aber, der in das Urheberrecht nachgcsolgt ist, Hai die Vervieljäliigungsbesugniji nach den obigen Grundsätzen, und die dort citirten: Jolly, die Lehre vom Nachdruck, Se. 121; Mandry, das Urheberrecht, Se. 101; Klostermann, das geistige Eigenthum I. Se. lül. Das wörtlich angeführte Citat dürste zugleich das Bedenken gegen die Richtigkeit meiner Ansicht beseitigen, welches Hr. vr. Uhde auf die — ganz richtige — Annahme stützt, „daß ein Bries von dem Augenblicke an, da ihn der Empfänger erhalten habe, dessen Eigcn- thum sei". Dieses „Eigcnthnm" habe ich niemals bestritten, ich habe vielmehr die gewissenhafte Rückgabe der mir anvertranten Reuter'- schcn Briese ausdrücklich zngcsichert und inzwischen bewerkstelligt; aber: „Urheberrecht und Recht am Manuscript können auseinander gehen", vrgl. Endcmann I. c. Hiernach steht zu erwarten, daß Hr. vr. Uhde sein hartes Urtheil über meine Auffassung vom Urheberrecht an Briefen, die ans den Wortlaut des Gesetzes und so gulc Autoritäten gestützt ist, corrigiren Ivird, ohne daß erst durch die Entscheidung der Rechts frage in einem concretcn Falle ein Präccdens geschaffen zu werden braucht. Will er aber dennoch eine solche Entscheidung provocircn, so mag er ja versuchen, die soeben in meinem Verlage erschienenen Nentcr'schcn Briefe nachzndrnckcn. Ich bin von der Richtigkeit der hier vertretenen Ansicht so sehr überzeugt, daß ich nicht nur solchen Rechtsspruch nicht scheue, sondern mich auch dem eigenen „Macht- sprnch" willig unterworsen habe, indem ich das Autorrecht an den jetzt von mir verlegten Rcutcr'schen Briefen ebenso, wie an Fritz Reuters früheren Werken durch oncroscn Vertrag erworben habe. Ich würde also auch jedem versuchten Nachdruck wohl zu begegnen wissen. Wismar, Januar 1876. D. C. Hinstorff. Der Allgemeine Buchhandlungs-Gehilsenvertand und der Leipziger Buchhandlnngs-Gchilscnvcreiii. Es ist nicht meine Absicht, mich in die Polemik dcrHrn. Hcym und Krieger zu mischen; nur ein Punkt, wo Hr. Krieger von der fraglichen Lebensfähigkeit des Verbands spricht, gibt mir Veran lassung, die augenblicklichen Verhältnisse beider Vereine näher zu beleuchten. Man pflegt zu sagen: „Zahlen beweisen". Gut! mögcnsie beweisen, ob die Leipziger Prinzipale besser thun, ihre Sym pathien dem Verbände oder dem Gchilfenverein zuznwenden. Der Gchilfenverein zählte nach dem letzten Rechnungsabschluß 70—80 Mitglieder. Nehme ich an, daß von dieser Zahl 25 slotti- rcndc Gehilfen sind, so bleiben ca. 60 ansässige übrig, die sich viel leicht an der Krankenkasse des Vereins bctheiligcn. Der Verband zählt 120—130 Mitglieder in Leipzig, die sämmtlich der Krankenkasse seit Jahren angchören. Der Verband hat also die doppelte Anzahl der Leipziger Gehilfen in seiner Krankenkasse Ivie der Gchilscnvercin. Ist cs da wohl zweifelhaft, Hr. Krieger, *1 ß. 5. Als Nachdruck ist auch anzuschen: a) Der ohne Geneh migung des Urhebers erfolgte Abdruck von noch nicht veröffentlichten Schriftwerken (Manuskripten). Auch der rechtmäßige Besitzer eines Maunjcripts oder einer Abschrift desselben bedarf der Genehmigung des Urhebers zum Abdruck. wer berechtigter ist, von den Leipziger Prinzipalen Beiträge zu er halten? Weiter. Der Gehilsenvcrein verlangt von seinen Mitgliedern 3 M. Jahresbeitrag zu geselligen Zwecken und ferner 12 M. extra sür die Krankencasse (so sagt der soeben in ersterLcsung (?) been dete Statutcn-Anhang), mithin 21 M. Jahresbeitrag; der Ver band verlangt 1 2 M. Jahresbeitrag sür die Krankencasse. Ist cs da noch zweifelhaft, Hr. Krieger, welchem Verein die Leipziger Gehilfen beizutrctcn haben? Der Verband besteht jetzt über 3 Jahre, und ich glaube, er hat in diesem Zeitraum gut gewirthschaftct, manche Thräne ge trocknet und viel Noth gelindert. Glauben Sie wirklich, Hr. Krieger, daß die Lebcnssähigkeit des Verbands fraglich ist? Ist cs ein Nutzen für den Gehilfen, der sich zeitweise hier aus hält, wenn er der Krankencasse des Gehilfcnvcreins bcitrittt? So bald er Leipzig den Rücken kehrt, sind seine Anrechte erloschen. Als Verbandsmitglicd kann er sich aufhaltcn, wo er will, er behält stets seine Rechte. Was ist wohl vortheilhaster für unsere Collegen, Hr. Krieger? Wissen Sie denn, Hr. Krieger, weshalb der Leipziger Gehilfen- vcrein auch eine Krankencasse haben mußte? Vom Hörensagen vielleicht, durch eigene Anschauung nicht. Der Verband hat mit Unterstützung des Gesammtbuchhandels eine Krankencasse ins Leben gerufen und wird auch seine Pcnsions- cassc unter Betheilignng des Gesammtbuchhandels zu einem Insti tute hcranbildcn, welches ein Segen sür unser» ganzen Stand wer den soll. Einigkeit macht stark und Einigkeit ist im Buchhandel stets gewesen, wenn cs galt, edle Zwecke zu erreichen und es wird gewiß kein Prinzipal zurückstehen, wenn cs sich darum handelt, den Lebens abend seiner Mitarbeiter zu einem sorgenfreien zu machen. Ich glaube deshalb nicht zu viel zu sagen, wenn ich behaupte, daß der Allgemeine Gchilfcnvcrband bestehen wird, trotz der particularistischcn Absichten des Hrn. Krieger und einzelner Leip ziger Gehilsenvcrcinlcr. Leipzig, am 6. Januar 1876. Eduard Baldamus. MiSrcllcn. Die Verbreitung der „Deutschen Rundschau" beim Beginn ihres zweiten Jahrgangs. — Uns liegt eine sehr interessante Publikation der Hrn. Gebrüder Partei in Berlin vor, eine sauber ausgcsührte Tabelle, die in alphabetischer Reihenfolge der Städte ein übersichtliches Bild der Verbreitung der „Deutschen Rundschau" nach ihrem einjährigen Bestehen darbictct. Diese Uebersicht ist nicht nur ein beredtes Zcugniß für das Gedeihen des bedeutsamen, in früheren Jahren viclsach vergeblich angcstrebtcn Unternehmens, sondern auch ein anerkcnncnSwcrther Beitrag zur literarischen Vcrkchrsstatistik. Freilich zu einer statistischen Ber- werthnng im höchsten Sinne kann cs nur erst dann erschöpfend wirken, wenn sämmtliche Verleger größerer belehrend-unterhalten der periodischer Erscheinungen, höherer volksthllmlichcr Richtung, von Monats- wie Wochenschriften, diesem Beispiele folgen und ihrerseits in gleicher Weise einen genauen Einblick in die Ver breitung ihrer Unternehmen gestatten. Dann würde die Statistik in der That im Stande sein, durch Vergleich und Zusammenstellung erschöpfende Urthcilc und Folgerungen über die Verbreitung dieser Cultnrfactorcn, über das Vorwicgen oder Abhandenscin des Ge schmacks sür diese Literatur in der und jener Stadt, dieser und jener Gegend, n. a. m., ausstellcn zu können, und Resultate erzielen, die allerdings von hohem und weittragendem Interesse wären. So jedoch, wie dies Verzcichniß einzig in seiner Art uns vorliegt, con- centrirt sich das Hauptinteresse, das es in Anspruch nimmt, aus das
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