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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1876
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- Deutsch
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nur mit der Entstehung des Reichspreßgesetzes, namentlich in der Mitte des Reichstages beschäftigt (Z. 48 — 52.). Der zweite Theil des Werkes umsaßt die Z. 53 — 123. Der Commentar schließt sich nicht nur an das Preßgcsetz an. sondern gibt auch die ganze Reihenfolge der Paragraphen derselben, deren jedem die Bemerkungen des Verfassers folgen; sie sind zur Aus zeichnung für das Auge ans lateinischen Lettern gedruckt und zum Unterschiede von den Paragraphen des Commentars „Artikel" ge nannt. Nach dem S. 159 sür diesen zweiten Theil ausgestellten Plane zersällt derselbe in 8 Rubriken: I. Einleitende Bestimmungen, ß. 1—5. des Prcßgcsetzes. II. Ordnung der Presse (Z. 6 —19). III. Verantwortlichkeit für die durch die Presse begangenen straf baren Handlungen (8. 20. 21.). IV. Verjährung (Z. 22.). V. Beschlagnahme (tz.23—29.). VI. Schlußbestimmungen (Z. 30.31.). Auf den weiteren Inhalt des Commentars kann an diesem Orte nicht eingcgangen werden und alle Kritik, alle Polemik lassen wir bei Seite. Man muß zur Beurtheilung des Inhaltes de» Zweck des Buches im Auge behalten: zunächst „den Kreis der literarischen Bil- dungsmittcl für dicStudenten zuvcrmehren", obwohl dcrCommentar „auchsürdiePraktikerbrauchbar"seinsoll. Ob damit der praktische Ju rist oder der praktisch mit der Presse und anderen Verviclsältigungs- mittcln als Verleger und Herausgeber sich praktisch Beschäftigende ge meint ist, wollen wir ebenfalls nicht untersuchen, noch von diesem Gesichtspunkte aus kritisier». Wen» aber auch der praktische Jurist das Buch schon seines ersten gcschichtlichenThciles wegen nicht unbe friedigt aus der Hand legen wird, so wollen wir cs doch ganz beson ders den Praktiker» in anderer Gattung empfohlen haben, den Buch händlern (Verlegern), Buchdruckern und Redactcure»; sie finden hier in einer angenehmen und nicht von technischen Ausdrücken un verständlich gemachten Sprache außerordentlich gute Bemerkungen und Erläuterungen, welche völlig geeignet sind, sic in das Verständ- niß des Inhaltes der einzelnen Paragraphen des Reichsgesetzes ein- zusühren. Insbesondere ist hcrvorzuheben, daß der Bersasser un unterbrochen bemüht ist (wie cs sich in einem sürStudirende zunächst geschriebenen Gesctzescvmmentar gebührt), den Leser in de» Geist des ganzen Gesetzes und des einzelnen Paragraphen einzuführen und im Zusammenhänge mit demselben zu erhalten. — So können wir also mit gutem Gewissen den Lesern dieser Blätter das Werk, welches von> Verleger recht würdig ansgestaltet ist, zum Studium empfehlen. Wir sind gewiß, daß kein ausmcrksamer Leser es ohne Befriedigung und ohneGewinn aus derHand legen wird; aber auch dies gewiß nicht, uni es fortan unberührt liegen zu lassen, sondern um sich in allen auftauchenden Fragen darin Raths zu erholen, den er in den meisten Fällen genügend finden wird. A. W. Volkmann. Miscellcn. Ans Berlin berichtet der Deutsche Reichs-Anzeiger: „Infolge des Antrags aus Herstellung größerer Einigung in der deutschen Orthographie, welcher von der 1873 in Dresden von Delegirten der deutschen Schulverwaltungen gehaltenen Conferenz ansgegangen ist, war seitens der deutschen Bundesregierungen der Professor Rudolf v. Raumer in Erlangen ersucht worden, eine Schrift über diesen Gegenstand auszuarbeiten, welche einer anderweiten Berathung als Vorlage dienen sollte. Nachdem Professor v. Raumer dieser Aufforderung entsprochen hat, wird die von ihm verfaßte Schrift einer hier stattftndenden, am 4. Jan. beginnenden Conserenz zur Berathung vorgelegl werden, zu welcher der königl. prcuß. Unter- richtsminister vr. Falk, im Einvernehmen mit den deutschen Bundes regierungen, folgende Männer cingcladcn hat: Professor v. Raumer in Erlangen, Professor Wilmanns in Greifswald, Professor Scherer in Straßburg, Professor Geh. Hofrath Bartsch in Heidelberg, Pro fessor Hildebrand in Leipzig, Provinzialschulrath Klix, Gymnasial- director Kuhn und Professor vr. Jmelmann in Berlin, Provinzial- schnlrath Höpsner i» Coblenz, vr. Frommann, zweiter Vorstand des Germanischen Museums in Nürnberg, Ghmnasialdirector Duden in Schleiz, vr. Kratz, Professor am Gymnasium zu Stuttgart, Daniel Sanders in Altstrelitz, vr. Töche (in Firma: Mittler L Sohn) in Berlin als Delegirtcr des Deutschen Buchhändlervercins, und O. Bertram in Halle als Delegirtcr des Deutschen Buchdruckervereins. Die Ergebnisse dieser Conferenz werden den deutschen Bundes regierungen zu ihrer Beschlußfassung mitgetheilt werden." Pcrsonalnachrichtcn. Dem Besitzer der Helwing'schen Hosbuchhandlungen in Hanno ver und Celle, Herrn Th. Mierzinsky, ist von dem Könige von Preußen das Prädicat Königl. Hofbuchhändlcr verliehen worden. Am 28. December fand in der Buchhandlung K. F. Köhler in Leipzig eine schöne und seltene Jubelfeier statt. An diesem Tage vor fünfzig Jahren begann Herr C. Fr. Schnabel seine Thätigkeit in diesem Hause — und nachdem er in ununterbrochener Folge dreien Generationen von Besitzern seine zuverlässigen Dienste gewidmet, steht er noch heute in fast jugendlicher Frische an seinem Pulte. Er hat ein gutes Stück Leipziger Buchhandels-Geschichte erlebt und die jüngere Generation lauscht gern seinen Worten, wenn er die Platzverhältnisse, namentlich im Commissionsgeschäft, von anno 25 und folgenden Jahren schildert, wo er Zettel und Packete austrug. Aber „der Mensch wächst mit seinen Zielen" — — und auch Schnabel wuchs mit den steigenden Anforderungen und wußte sich mit großer Virtuosität den gerade nicht bequemer werden den Verhältnissen eines rasch sich ansdehnenden Geschäfts und einer gründlich neuen Zeit anzupassen — aber nicht etwa widerwillig, sondern mit stets heiterem Gleichmuth. — Wer von den zahlreichen Köhler'schcn Cvmmittentcn, die die Messe zu besuchen Pflegen, kennt nicht persönlich „den altcnSchnabel" — den allezeit bereiten freund lichen Rathgeber in allerlei kleine» Meß- und Commissionsnöthen? Aber auch die zu Hause Bleibenden sind ihm zu Dank verpflichtet, ohne cs zu wissen: denn z. B. das beschwerliche Departement der „cmpsohlcnen Zettel" (dieser Schoßkinder des modernen Sortimen ters) mit dem dazu gehörenden Stab leichtfüßiger Knaben ist seiner Obhut anvertraut und sein Gesetz ist: was gemacht werden kann, wird gemacht. Und auch aus der großen Schaar der Gehilfen und Lehrlinge, die in der Handlung während dieser fnnszig Jahre kamen und gingen, werden viele sich gern des verständigen und dienstwilli gen Mannes erinnern. — Die Feier selbst war eine kurze aber wür dige. In den geschmückten Geschäftsräumen wurde der Jubilar von seinem jetzigen Ches mit einer herzlichen Ansprache und einem kostbaren Ehrengeschenk erfreut; das zahlreiche Personal widmete ihm einen geschmackvollen silbernen Humpen als Erinnerungsgabe, eine Anzahl langjähriger Committenten der Firma unter andern Geschenken einen Pokal und eine Dose von dem gleichen edlen Metall, und von Seiten des königl. sächsischen Ministeriums wurde ihm durch Hrn. Geh. Reg.-Rath von Witzleben die goldene Medaille zum Albrechtsorden überreicht. — Möge oem wackeren alten Herrn ein recht langer und ungetrübter Lebensabend beschicken sein! LS- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckcrlunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Bcrlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde - Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirnng.
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