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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1942
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 8 (R. 3) Leipzig, Dienstag den 13. Januar 1942 109. Jahrgang Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Gehilfenprüfungen Frühjahr 1942 Nachstehend werden die bisher durch die einzelnen Landesleiter der Reichsschrifttumskammer * (Vorsi^enden der Gehilfenprüfungs- Ausschüsse) gemeldeten Einzelheiten für die Prüfung im Frühjahr 1942 bekanntgegeben. Bekanntmachungen aus den noch nicht aufge- führten Gauen folgen voraussichtlich in einer der nächsten Börsen blattausgaben. Grundsä^lich ist folgendes zu beachten: 1. Lehrlinge: Zu der Prüfung haben sich diejenigen Lehrlinge zu melden, die ihre Prüfung im Herbst 1941 nicht bestanden, und diejenigen, die ihre Lehre bis zum 31. August 1942 beenden, sofern nicht bereits eine Verkürzung der Lehrzeit vorliegt. Lehrlinge, die erst bis zum 28. Februar 1943 auslernen, aber schon vorher mit einer Einberufung zum Arbeits- oder Wehrdienst rechnen müssen, können zu dieser Prüfung ebenfalls zugelassen wer den, wenn die Genehmigung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — vorliegt und der Lehrherr durch eine entsprechende Beurteilung des Lehrlings gegen die vorzeitige Prüfung keine Be denken zum Ausdruck bringt. 2. Buchhändlerische Hilfskräfte: Zu der Prüfung im Frühjahr 1942 sind ferner buchhändlerische Hilfskräfte zuzulassen, die im Sinne des Aufrufs des Leiters des Deutschen Buchhandels und der dazu ergangenen grundsätzlichen Aus führungen (Börsenblatt Nr. 33/1941) Anerkennung als Buchhändler finden möchten. Voraussetzung für die Prüfung ist, daß die Betref fenden mindestens ein Jahr lang praktisch buchhändlerisch gearbeitet haben, während dieser Zeit ordnungsgemäß der Reichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel — gemeldet waren und im Besitze des erforderlichen Aufnahmeschreibens bzw. des Ausweises für buch händlerische Hilfskräfte sind. Personen, die diese Vorausse^ungen nicht erfüllen, können keinesfalls zur Prüfung zugelassen werden. In Zweifelsfällen ist bei der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buch handel — Rückfrage zu halten. 3. Hotprüfungen: Lehrlinge, die bereits einen entsprechenden Bereitstellungschein in Händen haben und täglich mit ihrer Einberufung zum Arbeits oder Wehrdienst rechnen müssen, setzen sich sofort mit dem Vor sitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung, um nach Möglich keit eine Notprüfung abzulegen, falls sie bei dreijähriger Lehrzeit mindestens 2 Jahre und bei zweijähriger Lehrzeit mindestens 1 Yi Jahre ihrer Ausbildungszeit abgeleistet haben. 4. Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte aus Gauen, in denen keine Prüfungen durchgelührt werden, wenden sich wegen Ab legung der Prüfung an den für sie zuständigen Landesleiter, der be schließt, ob eine Überweisung zur Prüfung im Nachbargau stattfindet. 5. Die Prüfungsgebühr, durch die die Unkosten der Prüfung (Zeugnisse, Beurkundungsbogen usw.) gedeckt werden, beträgt RM 10.—. Sie ist pünktlich mit der Anmeldung zu entrichten. Das Überweisungskonto ist durch den Landesleiter oder durch den Vor sitzenden des Prüfungsausschusses zu erfahren, soweit es nicht bereits in dieser Veröffentlichung ^nit genannt wird. 6. Die Anmeldung darf nur auf dem vorgeschriebenen Formular erfolgen. Anmeldevordrucke für die Prüfung sind kostenlos vom Verlag des Börsenvereins (Leipzig G 1, Gerichtsweg 26, Postschließ fach 274/275) zu beziehen, soweit sie die einzelnen Landesleitungen nidit selbst ausgeben. 7. Sofern von den jeweiligen Landesleitungen nichts anderes bestimmt wixd, sind den Meldungen folgende Unterlagen beizufügen: Kurzgefaßter Lebenslauf, das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Lehrvertrag, der Lehrlingspaß, kurzer Bericht des Lehr herrn über Befähigung und Leistung des Lehrlings, Bescheinigung über den Besuch der Reichsschule des Deutschen Buchhandels in Leip zig, soweit die Teilnahme an einem Lehrgang bereits erfolgt ist, oder Befreiung vom Reichsschulbesuch durch den Präsidenten der Reichsschrifttumskammer. Die geforderten Unterlagen — besonders der Lehrlingspaß — sind sorgfältig auszufüllen und pünktlich zu den von den Landes leitungen festgesetzten Terminen einzureichen. Sollte aus irgend einem Grunde das eine oder andere Schriftstück bei der Anmeldung zur Prüfung, die ebenfalls pünktlich vorzunehmen ist, nicht beigefügt werden können, ist hierfür durch den Lehrherrn eine ausdrückliche Begründung abzugeben. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Prü fung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Buchhändlerische Hilfskräfte können als ordentliche Buchhändler erst dann anerkannt werden, wenn sie die buchhändlerische Gehilfen prüfung bestanden und eine Arbeitswoche besucht haben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß einem buchhändle- rischen Lehrling nur dann die zur Berufstätigkeit nötige Eignung im Sinne des § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs kulturkammergesetzes vom 1. November 1933 zugesprochen werden kann, wenn er nach der Bekanntmachung Nr. 25 der Reichsschrift tumskammer die buchhändlerische Gehilfenprüfung bestanden hat und einen Lehrgang der Reichsschule des Deutschen Buchhandels be suchte. In dieser Beziehung wird auf die Mitteilung betreffend ,,Reichsschule des Deutschen Buchhandels“ im Börsenblatt Nr. 6 vom 10. 1. 42 verwiesen. Leipzig, den 10. Januar 1942 I. A.: Dr. Grewe Gau Prüfungszeit Prlif ungsort bis zum Meldung an Baden Bayer. Ostmark Berlin 29. 3. 42 Näheres si 28. u. 29; 3. 42 Freiburg i. Br., Städtische Volks bücherei ehe Gau Franken! Berlin (Näheres lt. schriftlicher Benachrichtigung. Außerdem ist von allen Prüflingen An fang Februar eine schriftliche Klausurarbeit anzufertigen.) 31. 1. 42 Hans Ferdinand Schulz, z. Zt. Straß burg i. Eis., Große Kirchgasse 4 Reichsschrifttumskammer III L, Ber lin-Charlottenburg 2, Hardenberg straße 6 Danzig-Westpreußen 29. 3. 42, 9 Uhr Danzig, Vorpostenbuchhandlung, Langgasse 13 31. 1. 42 Landesobmann des Buchhandels i. d. Reichsschrifttumskammer, Danzig, Dominikswall 8 Düsseldorf 29. 3. 42 Düsseldorf, Buchhandlung Stern- Verlag, Friedrichstraße 26 25. 2. 42 Landesleiter der Reichsschrifttums kammer beim Landeskulturwalter, Gau Düsseldorf, Düsseldorf, Gra fenberger Alee 66 ' Essen 29. 3. 42, 9 Uhr Essen, Deutschlandhaus, Buch handlung C. Schaffnit Nachf. 22. 2. 42 Gottfried Rocholl, Landesfachberater, Essen-Margaretenhöhe, Im Hüls feld 12 Nr. 8, Dienstag, den 13. Januar 1942 9
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