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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1942
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 6 (R. 2) Leipzig, Sonnabend den 10. Januar 1942 109. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Zweite Mitteilung des Präsidenten der Reichs- schrifttuinskammer zur Anordnung über den Be trieb von Buchgeineinschalten vom 27. Febr. 1941 (Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Xr. 144) Meine Mitteilung vom 1. Oktober 1941 (Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 238 vom 11. Oktober 1941) findet mit sofortiger Wirkung keine Anwendung auf Lieferun gen der Buchgemeinschaften an deren „Mitglieder“ im Ausland. Ausland in diesem Sinne sind auch die beseiten Gebiete, so fern nicht die Zoll- und Währungsgrenze aufgehoben ist, wie z. B. in den Niederlanden, oder sofern nicht das Deutsche Reich die Hoheitsbefugnisse in vollem Umfange ausübt, wie z. B. in den beseiten Ostgebieten. Leipzig, am 5. Januar 1942 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer i. V. gez.: Baur Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer, Abt. III Gruppe Buchhandel Betr.: Reichsschule des Deutschen Buchhandels Infolge kriegsbedingter Einschränkungen im Mitarbeiter stab der Reichsschule des Deutschen Buchhandels in Leipzig muß die Durchführung der Lehrgänge bis auf weiteres aus- gesetjt werden. Hierzu wird folgendes mitgeteilt: Reichsschulbesuch Die Aussetjung der Lehrgänge ist nur eine vorübergehende Maßnahme, so daß die Bekanntmachung der Reichsschrifttums kammer Nr. 25 vom 1. Mai 1934 über die Reichsschule des Deutschen Buchhandels in vollem Umfange in Geltung bleibt. Zum Besuch der Reichsschule ist auch weiterhin jeder buchhändlerische Lehrling verpflichtet. Anmeldungen zum Reichsschulbesuch Die buchhändlerischen Lehrfirmen werden darauf hinge wiesen, daß die Anmeldung der neu eintretenden Lehrlinge zum Reichsschulbesuch wie bisher bei der Verwaltungsstelle der Reichsschule, Leipzig G 1, Deutsches Buchhändlerhaus, mit dem üblichen Vordruck zu erfolgen hat. Lehrgänge Die bereits mitgeteilten Einberufungen und Vormerkungen für die nächsten Lehrgänge werden hierdurch zurückgenommen. Die Wiederaufnahme des Lehrbetriebes der Reichsschule wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Irgendwelche Anfragen und Anträge für bestimmte Lehr gänge sind zu unterlassen und können nicht beantwortet werden. Sparbeiträge Die Sparbeiträge sind auch in Zukunft auf das Postscheck konto „Reichsschule des Deutschen Buchhandels, Sparkonto, Leipzig Nr. 30 595“, einzuzahlen (s. Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels). Für diejenigen Lehrlinge, die ihre Einberufung für einen Lehrgang bereits in Händen hatten und für diejenigen, die bis zum 31. März 1942 sich der Gehilfenprüfung unterziehen wer den, einen Lehrgang noch nicht besucht haben, aber bereits vor gemerkt waren, wird der Sparbetrag ohne besondere Anforde rung zurückgezahlt. FQR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Martin Appenseller Gehilfe in der Hcrdcr’schcn Buchhandlung in Karlsruhe Wolfgang Freiherr von Friesen Mitarbeiter in der Buchhandlung Frans Otto Genth in Leipzig f Paul Mohr Gehilfe in der Firma Trewendt & Granier ivte in Breslau J| ' Jupp Schopp Mitarbeiter in der Verlagsbuchhandlung J. P. Bachem G. m. b. H. in Köln Arnold Schüler ALtarbciter in der Firma Lange & Springer in Berlin Herbert Stetcfeld Mitarbeiter in der Daheim-Expedition (Velhagen & Klasing) in Lepzig DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Etwa erfolgende weitere Rückzahlungen werden zu gegebe ner Zeit an dieser Stelle bekanntgegeben werden. Befreiung vom Reichsschulbesuch V^n Reichsschulbesuch befreit ist grundsätjlich nur, wer vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer eine ausdrück liche Mitteilung erhalten hat. Befreiungen können nur bewilligt werden, wenn bis zur Ablegung der Gehilfenprüfung tatsächlich keine Möglichkeit war, an einem Lehrgang der Reichsschule teilzunehmen. Anträge auf Befreiung vom Besuch eines Lehrganges der Reichsschule sind mit genauen Angaben über die Beendigung der Lehrzeit und den Termin der Gehilfenprüfung an die Reichsschrifttumskammer, Abt. III (Gruppe Buchhandel), Leip zig C 1, Hospitalstraße 11, zu richten. Der Schriftwechsel mit der Verwaltungsstelle und dem Se kretariat der Reichsschule muß auf das Dringlichste beschränkt werden. Leipzig C 1, den 7. Januar 1942 I. A. gez.: Dr. Grewe als stellv. Abteilungsleiter der Reichsschrifttumskammer für die Gruppe Buchhandel * Bctr.: Fachschaft Verlag Die Sonderausgabe der „Vertraulichen Mitteilungen für die Fachschaft Verlag“ ist erschienen, konnte aber aus tech nischen Gründen erst verspätet versandt werden. Der gesetjte Termin für die Rücksendung der Fragebogen (31. Dezember 1941) wird daher bis zum 17. Januar 1942 verlängert. I. A. gez.: Dr. Grewe Nr. 6, Sonnabend, den 10. Januar 1942 5
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