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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1938
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 13» (R. 66- Leipzig, Dienstag den 14. Juni 1938 18».Jahrgang Führerreden im Schrifttum Erste Ausführungsbestimmung zur Verfügung des Führers vom Z. November 1937 betr. Führerreden im Schrifttum Unter Hinweis auf meine Verfügung vom 20. Juli 1936 erlasse ich zu der Verfügung des Führers vom 3. November 1937 betreffend Führerreden und Abdruck aus dem Werk »Mein Kamps« im Schrifttum folgende Ausführnngsbestimmungen: 1. Die Verleger sind verpflichtet, Buch- oder Zeitschriftcn- manuskripte, die Auszüge aus »Mein Kampf« oder den Reden des Führers enthalten, vor Drucklegung der Partei amtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.- Schrifttums zur Genehmigung vorzulegen. Das gilt auch für Bezugnahmen aus den Führer oder auf Aussprüche vom Führer im Text oder in Fußnoten. Bei wissenschaft lichen Werken, insbesondere auch bei Dissertationen, ge nügt die Vorlage der Zitate, es sei denn, daß darüber hinaus eine besondere Vorlage ausdrücklich angeordnet wird. 2. Bei der Einreichung der unter I. genannten Schrift werke ist eine genaue Quellenangabe beizufügen. Aus der Angabe muß — soweit es sich um Reden handelt — Ort und Zeit der Rede sowie die zugrundegelegte Veröffent lichung dieser Rede zu ersehen sein. 3. Beim Nachdruck von Reden oder Auszügen aus »Mein Kampf« ist der Verlag verpflichtet, mit der Einreichung die Nachdrucksgenehmigung des Zentralverlagcs der NSDAP. Franz Eher Nachf. G. m. b. H., München- Berlin, vorzulegen. 4. Bei Anzeigen und Werbungen für Schriften darf auf den Führer nur dann Bezug genommen werden, wenn die Schrift und der Werbetext der Parteiamtlichen Prü fungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums Vor gelegen haben. Unter Bezugnahme auf diese Ausführnngsbestimmungen mache ich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Verlage ver pflichtet sind, sich genauestens an die Anordnungen zu halten. Schriften, die unter Außerachtlassung der Anordnung heraus gebracht werden, werden unter Umständen eingezogen. Auch die bereits erschienenen in Frage kommenden Schriften sind von seiten der Berlage anmeldepflichtig. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit auch an meine seiner zeitige Anordnung, daß das Parteischristtum in erster Linie dem Parteiverlage Vorbehalten ist und Ausnahmen hiervon meiner ausdrücklichen Genehmigung bedürfen. Berlin, den l. Juni 1938 gez. Bouhler Reichsschrifttumskammer Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen im Dienstverkchr bitte ich die Mitglieder der Reichsschrifttums kammer, Zuschriften an die Reichsschrifttumskammer und nicht an die Mitarbeiter Persönlich zu richten. Zugleich bitte ich Beschwerden an die Reichsschrift tu m s k a in m e r Geschäftsführung und solche in rein buchhändlcrischen Angelegenheiten an die Geschäftsfüh rung dcrDienststelle in Leipzig zu richten. Der Präsident der Rcichsschrifttumskammer I. Au gez. Ihde Der Landeskulturwalter Gau Mecklenburg Landeslciter für Schrifttum Auf Grund der Bekanntmachung vom 24. Mai 1938 (Börsen blatt Nr. 126) des Leiters des Deutschen Buchhandels Wil helm Baur betreffend »Freie Nachmittage für unsere Mit arbeiter« ist von den im Gau Mecklenburg ansässigen Buchhand lung bis zum 2 5. Juni 1938 die Durchführung des »Freien Nachmittags« an den Landeskulturwalter Gau Mecklenburg, Schwerin, Mozartstraße 12, zu melden. Fehlmeldung erforderlich. Schwerin, den 10. Juni 1938 Ahlers Der freie Nachmittag im Sortiment Der Aufruf des Leiters des Deutschen Buchhandels im Bör senblatt vom 2. Juni wird sicher bei allen Mitarbeitern im Sor timent ein dankbares Echo finden. Wer von uns Sortimentern geht nicht am Sonnabend Nachmittag mit einem Gefühl leisen Neids in sein Geschäft, wenn man die andern ins Wochenende fahren sieht, während wir noch Dienst als Ladenhüter zu tun haben. Das ging mir so in meinen Wanderjahren draußen und ist bei meiner Tätigkeit im eigenen Geschäft nicht anders. Man kann ruhig darüber sprechen. Ein freier Nachmittag für alle Mitarbeiter im Sortiment ist bei gutem Willen und einiger Organisation durchaus möglich. Diese Einrichtung bestand in meiner Firma schon in meiner Lehrzeit 1920. Daß in den Weihnachtswochen oder während der Schulbücherzeit, auch bei Tagungen, die Mehrarbeit bringen, das Geschäft vorgeht und andere Regelungen gefunden werden müssen, dafür werden die Mitarbeiter immer Verständnis haben. Ich hatte deshalb nie Schwierigkeiten. Für die praktische Durch führung hier einige Anregungen. Am besten hat jeder Angestellte seinen festen freien Tag in der Woche, mit dem er rechnen kann. Wenn er erst morgens er fährt, er könne nachmittags wegbleiben, ist es für Verabredungen zu spät. Die Geschäftsleitung wird besondere Wünsche sicher gerne berücksichtigen. Aber sie muß natürlich darauf sehen, daß die Einteilung vernünftig ist. So muß der Bestellbuchführer an dem Tag, wenn der Leipziger Ballen kommt, da sein. Die Expe dition hat vermutlich am Montag, wenn.doppelte Post vom Sonntag kommt, ihren Haupttag. Auch bei den Zeitschriften kann man die ruhigeren und lebhaften Tage unterscheiden. Wich tig ist ferner, daß immer die geeignete Vertretung da ist. Wenn ich selbst die Freiheit genieße, ist mein erster Sortimenter da, und wenn er seinen freien Tag hat, werde ich mich entsprechend einrichten. Sind mehr als sechs Mitarbeiter in einem Betrieb und muß dann mehr als einer am Tag nachmittags ausfallen, so sollen nie zwei Gehilfen zusammen weg sein, sondern besser ein Gehilfe und ein Lehrling. Wer frei hat, muß dies jedesmal seiner Vertretung mitteilen und um dessen Hilfe bitten. Die Abendpost Nr. ISS DicuSiug, d-n 14. Juni 1SS8 177
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