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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1942
Strukturtyp
Ausgabe
Band
1942-04-21
Erscheinungsdatum
21.04.1942
Sprache
Deutsch
Sammlungen
Zeitungen
Saxonica
LDP: Zeitungen
Digitalisat
SLUB Dresden
PURL
http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420421
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urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194204213
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oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420421
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Lizenz-/Rechtehinweis
Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
Zeitung
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
Jahr
1942
Monat
1942-04
Tag
1942-04-21
Ausgabe
Ausgabe 1942-04-21
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Titel
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1942
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Sofort lieferbar! Aus dem Heinz Denckler Verlag, Berlin*), übernahmen wir die Restbestände des Werkes: SCHÖNWANDT HausbesUz- und Bauhandbuch unter Mitwirkung von Dr. GRÜBENAU für den technischen Teil, bearbeitet und zusammen gestellt von Dipl.-Kaufmann SCHÖNWANDT Das Buch, das jeder, der Häuser besitzt, verwaltet, vermittelt oder der in Hausangelegenheiten berät, in Händen haben muß. Aus dem Inhalt: Teil 1 Es ist buchstäblich alles von A—Z zu finden, was mit dem Wohnungsbau, der Häuserverwaltung- u. Vermitt lung, der Mieter- u. Vermieterfragen zusammenhängt. Teil 2 bringt in systematischer Gliederung den Wortlaut der Rechtsvorschriften. Teil 3 bringt den Wortlaut der heute so besonders einschnei denden Steuervorschriften und Steuergesetze. Es sind außerdem die Tabellen für Steuern, Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieher-Kosten enthalten. In Ganzleinen mit einer seitlich festen Buch zeichenlasche. Format 16x22 cm. 672 Seiten RM 9.— \z\ Munz&Co., Verlag und Großantiquariat G.m.b.H., Berlin SW68,Friedrichstr.16 *) Wird bestätigt: Heinz Denckler Verlag Rampffd)riRen für Deutzen Glauben Es sind noch lieferbar: „bte Rindes tDeg ju <Öoft" (für gottgläubige öcutfdjc (Eltern un6 (Ergiefjer) (Efngelljcft 1.— — 4 uerfdjleöene $efte 2.50 t)8fo, Soll Id) mein Rlnö taufen laffcn? —.10 Rraufe, Soll mein Rlnö öenReligionsunterricht ln öerSd)ulo befudjen? —.10 Soll unfere fügend nod) fonfirmiert toeröen? —.10 Rufce<f)t, <5oll Id) nod) gur 23eld)te gehen? —.10 frommer/ (Enöe öee öcutfdjen Protcftantlomuß? .... —.20 Klager, Onqulfitlon unö £je;cenroaf)n —.20 Ral)I, Das 6eutf<he IDelfjnadjtefeft —.25 „ÖMr u>a<f)fen", 23lätter für gottgläubige öeutfd)c Rinder, Solge 1—5 gufammen —.25 ferner: RnäpfC’^oeff, tDae roeljjt Du oon Deiner Jamllie? (Eine Anleitung gur Samlllenforfdjung —.20 Pantel, Arbeiter, Säuern, Soldaten. (Ein (Tf)ingfptel oon großer töirfung —.80 ID Auslieferung für den deutfehen Buchhandel nur durch R. $. Rochier, Romm.=©cf<häft, £eipglg <t 1 tDolfsongeUDedag t>r. f)orft Knopfe Dresden-ßla/eroitj Die Abordnung'sbestimman^en für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes Textausgabe mit Anmerkungen Bearbeitet von Hermann Gersdorf Referent im Deutschen Gemeindetag, Landesdienststelle Bayern-München Mit einem ausführlichen Vorwort von Willy Bnkow Ministerialrat im Reichsministerium des Innern, Berlin Umfang 154 Seiten Preis brosch. RM 8.80 Die für das Abordnungsrecht geltenden Bestimmungen sind weit hin verstreut. Teilweise liegen sie Jahre zurück. Sie konnten bisher nur mit großem Zeitaufwand zusammengesucht werden. Diesem Mangel will die vorliegende Schrift abhelfen. Sie hat sich die Aufgabe gestellt, alle geltenden Vorschriften, in Haupt abschnitte geordnet, übersichtlich zusammenzustellen und damit den Überblick wiederzugewinnen, der durch die Vielzahl der Be stimmungen verlorenzugehen drohte. In ihr erscheint erstmalig auch der nichtveröffentlichte Runderlaß des RMdJ. vom 20. 10. 1941, der die grundlegenden, überaus wichtigen Bestimmungen für die künftig noch zu erwartenden sehr zahlreichen Abord nungen und außerordentlichen Versetzungen von Beamten der Gemeinden (G.V.) enthält. Interessenten: Alle behördlichen Stellen, bei denen Abordnungs fragen von Beamten, Angestellten u. Arbeitern des öffentlichen Dienstes bearbeitet werden, alle Reichsbehörden, Länderbehör den, Regierungspräsidenten, Landräte, Gemeinden, Gemeinde verbände, die Polizei und die Beamtenschaft. Vor allem wird auch die Schrift unentbehrlich sein in den ein gegliederten und allen jenen Gebieten, in die Beamte aus allen Verwaltungen in großer Zahl abgeordnet worden sind und bei dem immer noch steigenden großen Personalbedarf in diesen Gebieten auch künftig laufend noch abgeordnet werden. Nr. 82/83, Dienstag, den 21. April 1942 459
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