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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Redaktioneller Teil. X- 90, 7, Mat 1919. Hat. Auch zur Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels in Berlin haben wir unseren Beitritt er klärt und den Börsenverein auch an der Deutschen Über- seedienst G. m. b. H., die sich die Förderung des deutschen Außenhandels angelegen sein läßt, mit einem Beitrage von ./k 2000.— beteiligt. Wir hoffen, daß der Anschluß des Börsen- vereins an diese große Übersee-Gesellschaft auch dem Buchhandel nützen wird. Die Deutsche Vorderasien-Gesell schaft und die Deutsche Kulturpolitische Gesell schaft wollen beide deutsche Kulturarbeit leisten und somit auch den Buchhandel und den Absatz des deutschen Buches fördern. Wir haben uns deshalb auch diesen beiden Gesellschaften an- gcschlossen. In den Ehren-Ausschutz der Technischen Hochschule in Riga ist auf dessen Ersuchen unser Erster Vorsteher eingetreten. Dem Deutschen Wirtschafts museum in Leipzig, das vom Deutschen Landwirtschaftsrat, dem Deutschen Industrie- und Handelstage und vom Deutschen Handwerks- und Gelverbekammertage als Grund lage sür ein zukünftiges deutsches Wirtschaftsmuseum er richtet worden ist und vom Rcichswirtschaftsamt, der sächsischen Regierung, der Stadt und der Handelskammer Leipzig gefördert wird, haben wir einen größeren Beitrag be willigt. Das Museum will nicht nur als Museum in Erscheinung treten, sondern vor allen Dingen auch die Grundlagen für die zukünftige Ausbildung unserer Nationalökonomie und insbe sondere statistische Unterlagen für alle Wirtschaftsgebiete schaf fen. Es wird somit auch dem Buchhandel zum Vorteil ge reichen. Die letzte Hauptversammlung hat ous Antrag des Vorstandes gemäß ß 56 der Satzungen einen außerordentlichen Ausschuß eingesetzt, der prüfen und der nächsten Hauptversammlung die jenigen Abänderungen der Satzungen Vorschlägen soll, die notwendig sind, um die durch den Krieg und die Neu gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse bedingte Neuord nung des Buchhandels und des Börsenvereins zu schaffen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist dem Vorstand und dem Wahl-Ausschuß überlassen worden. Sie wurde im Börsenblatt Nr. 202 vom 30. August 19l8 bekanntgegebcn. Der Ausschuß hat am l-l. Februar d. I. getagt; das Ergebnis seiner Beratun gen wurde im Börsenblatt Nr. 38 vom 18. Februar 1919 ver öffentlicht. Tie Begründung dazu wurde in Nr. 75 vom 16. April gebracht. Für die Änderungen kommen insbesondere die Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft bzw. die Er leichlernng des Eintritts in den Börsenvcrein und die Aufnahme einer Verpflichtung der Mitglieder in Frage, ein Stück ihrer gesamten Bcrlagserzeugnisse unentgeltlich an den Börsenveren zur bibliographischen Verarbeitung und zur Weitergabe an die Deutsche Bücherei zu liefern. In dem ersterwähnten Punkte ist der Ausschuß noch nicht zu einem bestimmten Vorschläge gekommen. Es erschien ungemein schwierig, hier eine den Interessen des Buchhandels entspre chende Lösung zu finden. Die Angelegenheit hängt eng zu- sammen mit der Auchbuchhandcls und Wicderverkäufer- frnge, zu denen auch die Bcreinsbuchhandclsfragc gehört. Dieser Gegenstand beschäftigt den Buchhandel schon seit langer Zeit. Umfangreiche Akten sind ergangen, es war bisher noch nicht möglich, diese Frage restlos zu lösen. Nicht nur, daß hier die Interessen der verschiedenen Gruppen des Buchhandels sich scharf widersprechen, sondern es muß auch mit der wirtschaftlichen - Itüwicklung des Buchhandels und der künftigen Stellung des Börsenvereins gerechnet werden. Die Zahl der Auchbuchhändlcr und buchhändlerischen Wiederverkäufe! sowie der Vereinsbuch- handlungen hat sich erschreckend vermehrt. Es besteht die Gefahr, daß sie dem Börsenverein seine Führerschaft bestreiten und dem regulären Buchhandel Schwierigkeiten bereiten. Die Möglich keit, auch diese Kreise trotz der bestehenden Gegensätze an den Börscnverein heranzuziehen, liegt in der Aufnahme der außerordentlichen Mitgliedschaft in die Satzungen des Bör senvereins. Es ist diese im Buchhandel an sich nicht neu, da 34« bereits einige Kreis- und Ortsvereine außerordentliche Mit glieder aufnehmen. Die Schwierigkeiten beruhen darin, wie die Rechte und Pflichten dieser außerordentlichen Mitglieder abzugrenzen sind. Es ist bisher, wie bereits erwähnt, noch nicht gelungen, eine befriedigende Lösung zu finden, obwohl eine solche mehrfach angestrebt worden ist. So im Berichtsjahr auch von unserem Ersten Schatzmeister, der ein umfangreiches Refe rat über die Grossobuchhandels-, Auchbuchhandels- und Ver- cinsbuchhandelsfrage erstattet und anschließend Entwürfe für eine Wiederverkäuserordnung und eine damit in Verbindung ste hende freiwillige Verlegererklärung entworfen hat. Die Frage ist,besonders dringend geworden, weil in den letzten Monaten zahlreiche Gesuche von solchen Betrieben um Aufnahme in das Adreßbuch an uns gelangt sind und auch eine Reihe von Ver- einsduchhandlungen sich mit der Bitte um Anerkennung an uns gewandt haben. Wir haben die letzteren auf die Beschlußfas sung in der Hauptversammlung vertröstet, doch mutz nunmehr eine endgültige Regelung erfolgen, weil wir sonst mit der Be- Handlung der Angelegenheit in der bisherigen Weise zu unhalt baren Zuständen kommen müssen. -Die andere Satzungsänderung ist verursacht durch die Sorge um die Zukunft der Deutschen Bibliographie und die der Deut schen Bücherei, die beide Unternehmungen des Börsenvereins sind. Die Sicherstellung beider erscheint unerläßlich. Die seit her geübte, nur auf kurze Zeit zugesagte Freiwilligkeit in der Lieferung der Bücher und Zeitschriften war von Mängeln und Nachteilen begleitet, die nur durch pflichtmäßige Lieferung be seitigt werden können. Die Mitglieder werden deshalb, wie wir zuversichtlich hoffen, sich gern zu dem Opfer verstehen, da es vor allen Dingen die Vollständigkeit der Deutschen Bibliographie herbeiführt und daher für die geistige Entwicklung des deutschen Volkes von entscheidender Bedeutung ist. Wenn so durch Liefe rung je eines Exemplars aller Verlagswerke des deutschen Buch handels ein neues, namhaftes Opfer von den Mitgliedern be willigt wird, erwartet der Börsenverein nunmehr, daß in dem neu abzuschließenden Vertrag zwischen Börsenberein, Staat und Stadt das Bestehen der Deutschen Bücherei und ihre gesunde Entfaltung derart gesichert wird, wie es in den Verhandlungen über die Gründung der Deutschen Bücherei seinerzeit zum Aus druck gelangt-ist. Die Vertreter der vertragschließenden Par teien waren damals einstimmig der Meinung, daß infolge der von Staat und Stadt in Aussicht gestellten laufenden Unter stützungen die Durchführung des Unternehmens gewährleistet werde, sofern es gelinge, den Buch- und Schriftenbestand durch Hilfe des Börsenvereins zu besonders günstigen Bedingungen zu erlangen. Denn der Börsenverein-Hatte sich nur unter der Voraussetzung bereiterklärt, Träger und Pfleger des geplanten Werkes zu sein, wenn er Gelände und Gebäude überantwortet erhalte und die laufenden Kosten, worunter nicht lediglich die Verwaltungskostcn zu verstehen waren, von Staat und Stadt aufgebracht würden. Wir hoffen weiter, daß auch die Reichsregierung sich zu einem größeren Beitrag verpflichten wird. In der abgeänder ten Satzung der Deutschen Bücherei, die auch in der letzten Hauptversammlung genehmigt worden ist, ist bereits auf die Beteiligung des Reichs an der Verwaltung der Deutschen Bü cherei Rücksicht genommen und ihm eine Vertretung in dem Ge« schäflsführenden Ausschuß und Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei eingeräumt worden. Wir nehmen an, daß auch die jenigen unserer Mitglieder, denen diese Satzungsänderung an scheinend besondere Opfer auferlegt, sie zu tragen bereit sein wer den, weil die Lieferung nicht nur im Interesse des gesamten Buchhandels, sondern auch jedes einzelnen Verlegers liegt, auch weil der Börsenverein dafür ja die Verpflichtung zur Verzeich nung der eingelieferten Stücke in die Bibliographie und zur ! Weitergabe an die Deutsche Bücherei übernimmt und die Deut sche Bücherei verpflichtet ist, die ihr gelieferten Verlagserzeug- nisse archivmäßig zu verwahren und dem Verleger jederzeit auf s Verlangen zur vorübergehenden Entnahme zur Verfügung zu ; halten. Wir hoffen deshalb, daß unsere Kollegen verstehen möchten, daß nicht nur das Interesse des Börsenvereins insbe sondere seiner Bibliographie und seiner Deutschen Bücherei in
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