zweckmäßige Änderungen und Lrgänzungen durcbzufübren. Dabei war oberste Biditsdmur, möglicbst einkacbe Lösungen zu bnden. ordentlicb gestiegene l>lacbfrage und die allmäblicb sieb bemerk bar macbende Verknappung 6er Bestände zurückzufübren. Die Verlage bescbränkten teilweise die Zuteilung. Das 8ortirnent ZI. August 1940 (Börsenblatt I^r. 223 vom 24. 8eptember 1940) Verlagsseite wurde allerdings aut die mancberlei 8cbwierigkei- ten bingewiesen, die sieb aus solcben Vorscblägen für den Ver lag ergeben. Im Format lasse sieb mit Bücksicbt auf die ver- scbiedenen Linricbtungen 6er Verleger (Vlascbinen) kaum etwas Lakturen zukommen. Dm 6em 8ortiment bei 6em starken Oescbäftsverkebr zu VVeibnacbten 6ie Arbeit zu erleicbtern, wurde 6em Börsenblatt Lei 6en kontingentierten Bestellungen verlangten einreine 8ortimenter Rabattierung nacb Maßgabe 6er aufgegebenen Le- stellungen. l^lacb 6en preisrecbtlicben Vorscbriften ist aber ein än6erung 6er Lieferungsbedingungen vor, wenn 6er Verleger 6ie Rabatte nacb Maßgabe 6er tatsäcblicb erfolgten Lieferung berecbnet. Besonders unangenebm wur6e es empfun6en. daß in Vor bereitung bebndlicbe Auflagen bereits ausverkauft waren, ebe derjenigen Verlage aufgestellt worden, die entweder bedin gungslos oder gegen Äbscblagszablung auf die blerbstabrecb- nung verzicbteten. Li leicbterungen wurden im Einverständnis durcb die öekanntmacbung vom 17. ^4ai 1940 (Börsenblatt 1^,'r. 119 vom 23. b4ai 1940) den vorläufigen ^Veglall der lderbstabrecbnung aus Oründen der Ärbeitsersparnis an, aller- del im Lrübjabr pünktlicb abrecbnet. Ls ist also künftig über das im Xalenderjabr gelieferte Bedingtgut nur am 15. Äpril des dem Becbnungsjabr folgenden Sabres abzurecbnen. 8elbst- der vertreibende Lucbbandel auf das im ersten llalbjabr ab gesetzte kedingtgut jeweils bis rum 15. Oktober auf Verlangen des Verlegers eine Äbsddagszaklung leistet. Verleger, die aus zwingenden Oründen auf die balbjäbrlicbe Äbrecbnung nicbt verzicbten konnten, mußten dies unter Darlegung der Oründe der Oescbästsstelle des Börsenvereins melden, lm Verkebr mit diesen Verlegern ist weiterbin jäbrlicb zweimal abzurecbnen. Die Liste dieser Verleger wurde im Börsenblatt >ir. 155 vom 6. ^uli 1940 und I^r. 169 vom 2Z. ^uli 1940 veröffentlicbt. Durcb kriegeriscbe Linwirkungen sind im Ausland bedingt oder zur Änsidrt gelieferte ^Verke deutscber Verleger vernicb- Oescbäftsstelle im Börsenblatt I>lr. 243 vom 17. Oktober 1940 eine Verordnung des Beicbskommissars für die besetzten nieder- ländiscben Oebiete (Verordnungsblatt 8tück 5/1941) erfolgt, wo nach die Lntscbädigung unter sinngemäßer Anwendung der im Deutscben Leicbe geltenden einscklägigen Bestimmungen erfolgt. Die Feststellung des 8ckadens sowie die Lestsetzung und Äus- zablung der Lntscbädigung wird durcb den Dilfsausscbuß für die Deutscben in den Niederlanden vorgenommen (Börsenblatt t>lr. 83 vom 8. Äpril 1941). Verlcauf8reebt nicbt genügend beacbtet werden, ist im Börsenblatt vom 18. I^4ai 1940 nocbmals eingebend auf diese Vorscbriften bingewiesen 158