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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1941
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1941
- Monat1941-04
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korsenlilall kür clen Ileiilselien kiiolilinriclel ?ir. 96 (K. 36) Leipzig, 8onnabend den 26. Äprll 1941 108. lalirgang lalnesLerielil lüt' 1940 llei- 068e1iÄst88t6ll6 Ü68 8ör86uv6r6iu8 4er O6ut8eli6li kucühÄndler LU Leipzig äer keiclisseliulk! ä«8 Nellt8okea 8ueliliali(1el8 unä äer Neut8eliell Lueklirinl!ler-8elirrlll8lult Im Vordergrund der 'Latigkeit der Oeschäftsstelle standen die tragen, welche durch die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. 8eptember 1939 und die kreis- stop-Verordnung vom 26. ^lovem- der 1936 ausgelöst worden sind. Diese Oesetze, ru denen verschiedene Durchführungs-Vorschrif- ten und Lrlasse des keichskommissars für die kreisbildung (kfkr.) erschienen sind, beziehen sich auf die Oebiete, die im Laute des Wahres in Zunehmendem H4ake die gesamte Wirt schaft und so auch den Luchhandel beschäftigten: die der Preis bildung und des Oewinnes. Ober die kreisbildung auf bucbhändleriscbem Oebiete und über die anruwendenden Kalkulationsgrundsätze fanden wie derholte Besprechungen mit den Zuständigen Abteilungen des kfkr. statt. Im wesentlichen wurde Obereinstimmung errielt. Lin wichtiger Oesichtspunkt erfuhr eine grundlegende Ände rung. Während früher kreissteigerungen bei wesentlich ver änderten Neuauflagen Heiner besonderen Oenebmigung be durften. fordert der ktkr., wie auch im Börsenblatt bekannt- gegeben wurde, Vorlage rur Oenehmigung in allen Lällen, in denen bei Neuauflagen der kreis erhöbt werden soll. Obwohl die kreisbindungsverordnung vom 23. November 1940 grundsätzlich vorschreibt, dak in allen Lällen der kreis- bindung der nachfolgenden Wirtschaftsstufe für ^ede neue berecbnung und -betracbtung durchaus bekannt sind. Ls läkt sich aber nicht bestreiten, dak es für eine Kontrolle des kreises am Linrelstüdc, auf die es dem kfkr. besonders ankommen muk, eine andere bletbode nicht gibt. Der Lörsenverein ist für alle Änträge auf Orund der kreis- stop-Verordnung als Outacbter Zuständig. Der ktkr. bat in vielen Lällen solchen Änträgen rugestimmt. In einer kleineren gen, unter denen in solchen Lällen eine Oenebmigung über haupt ru erlangen ist, enthält der kunderlak des ktkr. vom 30. 5uni 1939. Im Zusammenhang hiermit ist auf die Lorderung des ktkr. binruweisen, dak bei allen Buchankündigungen, die sich kreisbildung im besonderen ist eine Zuverlässige Lucbbaltung. Die Ärbeit an deü Kontenplänen für buchkändleriscbe Letriebe ist gen fortgeführt worden, um die Lntwürfe ru verbessern. Von der Oruppe Druck ist ebenfalls bereits ein Kontenplan ausge stellt worden, der die Billigung des Keicbswirtscbaftsministe- riums gefunden bat und daraufhin für verbindlich erklärt wor den ist. Lei dem Vorhandensein Zahlreicher gemischter Letriebe, die Druckerei und Verlag, und rwar insbesondere auch Luch-, Zeitschriften- und Zeitungsverlag in sich vereinigen, war das für unsere Ärbeit von Wichtigkeit. Wir haben den ursprüng lich ausgestellten Lntwurf eines Kontenplanes für Lucbver- lagsbetriebe entsprechend umgearbeitet. Dabei wurde auch mit den gleichzeitig durchgeführten Ärbeiten für einen Kostenplan der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Obereinstimmung an gestrebt und erreicht. Von den Lirmen in der keicbspresse- kammer ist das Lilligungsverkabren für diesen gemeinsamen neuen Lntwurf bereits eingeleitet. Im Lereicb der Oruppe Lucb- bandel wird aber daran festgehalten, die Verbindlicherklärung der buchhändlerischen Kontenpläne bis nach Kriegsende rurück- rustellen. Lelbstverständlicb bleibt es aber federn buchbändleri- scben Unternehmen unbenommen, die OmAellung freiwillig schon ^etzt vorrunebmen. Das erscheint uns auch vor allen Din gen deshalb wünschenswert, weil auf diese Weise weitere prak tische Lrfabrungen gesammelt werden können. Die Tatsache, dak tüf den Linrelbandel ein Kontenplan ebenfalls bereits für verbindlich erklärt worden ist. bat für solche Letriebe Ledeutung erlangt, die 8ortimentsbuchhandel und kapier- und 8chreibwarenbandel in sich vereinigen. 8oweit der letztgenannte Änteil überwiegt, bat die Umstellung auf den Kontenplan des Linrelbandels ru erfolgen. Lür die Letriebe aber, deren 8cbwerpunkt im Luchhandel liegt, ist daran test- gekalten worden, dak auch hier die Verbindlicherklärung erst später durchgeführt wird. Im übrigen ist der Lntwurf des Kon tenplanes für 8ortimentsbetriebe, der bereits seit Derember 1938 im Lörsenblatt veröffentlicht vorliegt, mit dem Konten plan für Linrelbandelsbetriebe weitestgehend in Obereinstim mung gebracht. Besondere Verhältnisse fordern besonderes Vorgehen. Der Krieg mit seiner Beeinflussung der Iransportverbältnisse, des kersonalbestandes usw. rwingt ru 157
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