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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1941-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1941
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- Deutsch
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steuerkarte zugelassen werden. Nach dem Erlaß des Reichsfinanz ministers vom 14. Dezember 1940 (Reichsstcuerblatt S. 1042) soll jetzt schon nach dieser Regelung verfahren werden. Deshalb hat die Gemeinde bei Berichtigungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte den Zeitpunkt einzutragen, von dem ab die Berichtigung oder Er gänzung gilt. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt des Ereignisses, das die Berichtigung oder Ergänzung veranlaßt. Dieser Zeitpunkt darf jedoch nicht liegen a) vor dem Beginn des zweiten Kalendermonats vor der Antragstellung, b) vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte ausgeschrieben ist. Für den Arbeitgeber ergibt sich daraus: Er'darf die Berich tigung oder Ergänzung erst bei den Lohnzahlungen berücksichtigen, die auf die Vorlegung der berichtigten oder ergänzten Lohnsteuer karte folgen. Wirkt die Berichtigung oder Ergänzung zurück, so ist er berechtigt, so viel an Lohnsteuer weniger einzubehalten, als er bei den vorangegangenen Lohnzahlungen seit dem Tag der Rückwirkung zuviel einbehalten hat. Begünstigung der Hinterbliebenen Gefallener bei der Einkommensteuer Nach dem Erlaß des Neichssinanzministers vom 21. Dezember 1940 (Neichssteuerblatt S. 1057) ist für Witwen von Wehrmachts angehörigen, die in diesem Kriege gefallen sind, die Steuergruppe III anzuwenden, soweit nicht wegen Kinderermäßigung Steuergruppe IV in Frage kommt. Bei Veranlagung gilt diese Regelung schon für das Kalenderjahr, in dem der Ehemann gefallen ist. Eltern erhalten für Kinder, die im gegenwärtigen Kriege ge fallen sind, gleichviel ob es leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptiv kinder sind, die Kinderermäßigung für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende Kalenderjahr. Den Wehrmachtsangehörigcn werden gleichgestellt die Zivil personen, die nach dem Wehrmachtseinsatz- und -fürsorgegesetz vom 20. August 1938 behandelt werden, sowie die Hinterbliebenen, die nach der Personenschädenverordnung Fürsorge und Versorgung nach dem Einsatz- und Fürsorgegesetz vom 6. Juli 1939 erhalten. Als ge fallen gilt auch, wer an einer erlittenen Wehrdienstbeschädigung oder einer dieser gleichzustellenden Beschädigung gestorben oder wer ver schollen ist. Lohnsteuer, die in diesen Fällen zuviel einbehalten worden ist, wird auf Antrag erstattet. Neuregelung der Arbeitslosenhilfe Mit der Zahlwoche, in die der 23. Dezember 1940 fiel, trat eine Neuregelung und Verbesserung der Arbeitslosenhilfe in Kraft. (VO. vom 16. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1589.) Statt der bisherigen Dreigliederung nach Ortsklassen gibt es jetzt nur noch zwei Stufen, und zwar Orte unter 10000 Einwohnern und Orte mit mehr als 10 000 Einwohnern. Die Sätze werden erhöht und die Familien zuschläge werden nunmehr für alle Familienangehörigen gewährt. Die Unterstützung richtet sich nach fünf Lohnstufen (bis 24.— NM, bis 36.— RM, bis 48.— NM, bis 60.— NM und über 60.— RM wöchentlich). Gegenwärtig werden nur gelegentlich einsatzfähige Ar beitslose vorhanden sein, und in Zukunft wird das nicht anders werden. So hat diese Neuregelung mehr grundsätzliche als praktische Bedeutung. Sie beseitigt endgültig die Härten, die vor der Macht übernahme in die Arbeitslosenversicherung gebracht worden sind. Mieterschutz und Kündigungsrecht in Danzig Die bisher geltenden Vorschriften über den Schutz der Mieter und über die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen bleiben über den 31. Dezember 1940 hinaus bis auf weiteres in Kraft. (VO. vom 23. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1654.) Reichsrecht in der Ostmark Soweit das Erbschaft st euergesetz nicht bereits eingeführt ist, tritt es in den Neichsgauen der Ostmark mit Wirkung ab 1. Juli 1 940 in Kraft (Verordnung vom 8. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1604). Recht der eingegliederten Ostgebiete Vom 15. Dezember 1940 an gelten, soweit sie nicht in einzelnen Gebietsteilen schon in Kraft sind, das Wechselgesetz und das Scheckgesetz sowie die dazu ergangenen Vorschriften (VO. vom 9. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1585). — Die Verordnung zur Sicherung des geordneten Aufbaues der Wirt schaft der eingegliederten Ostgebiete vom 31. Januar 1940 (vgl. Börsenblatt Nr. 49, S. 68 vom 27. Februar 1940) wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert. (VO. vom 23. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1653.) — Ab 1. Januar 1941 gilt das Erbschaft- st euergesetz (VO. vom 8. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1587). — Das Neichsbewertungsgesetz, das Vermögensteuer gesetz und das Bodenschätzungsgesetz samt den Durchfüh rungsverordnungen zu diesen Gesetzen sind ab 1. Januar 1941 in Kraft. (VO. vom 8. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1607.) — Die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. September 1938 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1941 in Kraft gesetzt (VO. vom 30. Dezember 1940, RGBl. I, S. 1674). Werbung — auch nach dem Kauf! Von Werner Laß Hat nicht jeder Kunde einen sehr hohen »Anschaffungspreis«? Ist es nicht billiger, den einmal gewonnene» Kunden dem Geschäft zu erhalten, als immer wieder neue Kunden gewinnen zu müssen? Genau so wie die Werbung dem Kauf oorangeht, genau so müssen Sie auch nach dem Kauf dauernd mit dem Kunden in Verbindung bleiben, um später einmal dem ersten Kauf weitere folgen zu lassen, Glauben Sie nicht auch, dah diese »Pslegekosten«, die Kosten der Bemühungen um die Erhaltung des Kunden, gemessen am Erfolg, äußerst gering sind? Das ist auch der Grund der sogenannten »Ku lanz« alten Kunden gegenüber! Allein durch die Güte Ihrer Ware oder aus Anhänglichkeit des Käufers werden Sie kaum einen Dauerkunden gewinnen! Die Weiterempfehlung des zufriedenen Kunden spielt weiterhin eine sehr wichtige Rolle, Also tun Sie etwas zur Befrie digung Ihrer Kunden nach dem Kauf! Werbung nach dem Kauf — Werbung, die sich besonders gut bezahlt macht! Denken Sie bei der dem Kauf sich anschließenden Werbung aber nicht nur an den praktischen Nutzen, an den Nutzen für Sie, sondern vor allem daran, wie Sic dem Kunden einen höheren Nutzen von der bereits gekauften Ware verschaffen können ober daran, was gerade sllr ihn ganz allgemein besonders von Wert sein kann. Eine Buchhandlung empfiehlt also dem Käufer von Neisebeschreibungen mit besonderem Erfolg den Globus oder einen Atlas, Der Kunde wird diesen Hinweis aus den sofortigen oder späteren Zusatzkauf bestimmt nicht falsch verstehen. Wir könnten diese Beispiele beliebig erweitern; wir wollen aber vielmehr jedem Leser lediglich anraten, im Sinne der Gebrauchs- lenkung selbst zu überlegen, was er alz Zusatz kaus empfehlen oder was er für im Augenblick nicht erhältliche Waren anbieten kann: Zufriedene Kunden sind immer eine gute und vor allem auch billige WerbcmöglichkeitI Der wichiigste Faktor für die Zufriedenstellung der Kunden ist das restlose Kennen ihrer Wünsche, Jedes Unter nehmen sollte daher wissen, weshalb es bevorzugt wird und, was noch wichtiger ist, weshalb einzelne Kunden verlorengegangen sind. Aus Grund der Erfahrungen der Versandhäuser kann man sagen, daß sich ein solches Kümmern um frühere Kunden ohne weiteres lohnt. Was die Versandgeschäste machen? Sie fragen auf Grund ihrer Kartei die Kunden, die längere Zeit nicht bei ihnen kausten, durch einen höflichen Brief nach den Gründen. Und wie oft sind es wirklich nur Kleinigkeiten, die das Wegbleiben veranlaßten! Und wie oft genügt allein schon die Tatsache, daß das Wegbleiben aus gefallen ist, den Kunden zurückzugewinnen?! Häusig sind es auch die vielen anderen Gründe, sei es, daß der Versand zu langsam vorgenommcn wurde ober der ungeschickte Buchhalter der Stein des Anstoßes war... Jedenfalls müssen alle diese Kunden durch einen geschickten Brief ganz persönlich bearbeitet werben. Das macht sich bezahlt! Ich kann mir auch sehr gut vorstcllen, daß sich der Kunde freut, wenn er eine kurze Bestätigung seines Auftrages — auch wenn sie nur gedruckt ist — erhält, in Verbindung vielleicht mit einer kurzen Mitteilung, daß er das Bestellte in den nächsten Tagen erhält. Der Kunde wird sich später gern an die freundliche Behandlung erinnern! Und wie würde sich der Kunde sreuen, wenn Sie ihn nach kurzer Zeit fragen, ob er zufrieden ist! Leiber sieht es in der Praxis etwas anders aus: Statt eines solchen freundlichen 8
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