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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1941
- Strukturtyp
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- 1941-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1941
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- Deutsch
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Brieses erhält er vielmehr später in gewissen Zeitabständen Pro spekte, die ihn daran erinnern, daß er für diese Firma lediglich auch einer der vielen »Interessenten« ist! Das ist schade! Warum bitten wir nicht zufriedene Kunden, andere an uns weiterzuempfehlen? Weshalb gibt der Buchhändler beim Verkauf eines Buches kein Lesezeichen bei, das z. B. auch einen kleinen Hinweis auf seine Buchhandlung in Verbindung mit der Pflege von Büchern bringt? Schon nach kurzer Zeit weiß so mancher Käufer nicht mehr, bei wem er dieses oder jenes kaufte. Da klebt nun ein Versandhaus sehr nette kleine »Einkleber« auf den Umschlag der Bücher. Hiermit bringt es sich bei allen Lesern in Erinnerung! Ein anderer Ver lag legt wiederum seinen Büchern eine Karte bei, mit der er seine Hoffnung ausdrllckt, daß das Buch dem Leser gefällt und, falls er weiterhin über ähnliche Bücher unterrichtet werden will, um Ein sendung der Karte bittet. Alles Anregungen, die nicht viel kosten! Zum Werben nach dem Kauf gehören auch Lieferscheine, Rechnungen, Aufklebeadressen, gehören aber auch die nüchternen und zweckmäßigen Briefe der Mahnbuch haltung ! Der Käufer findet den in dem Prospekt angezeigten Artikel schön, bestellt ihn und freut sich schon darauf, ihn zu bekommen. Da kommt auch das Gewünschte, aber wie ernüchternd wirkt schon der erste Eindruck, der Lieferschein, den er quittieren muß. Genau so einer wie der vom Kohlenhändler! Keine Beziehungen vom Prospekt zum Lieferschein! Und mit den anderen Dingen, mit den Rechnun gen usw. sieht es genau so aus! Wer behauptet, daß der Kunde das Freundliche, das Schöne nicht empfindet, dem empfehlen wir, in Zukunft auch keine Weihnachtsverpackung mehr zu nehmen und die N e u j a h r s g r ü ß e u. dergl. gleichfalls einzustellen! Wie dem abgeholfen werden kann? Genau so wie die Werbe abteilung neue Kunden heranholt, genau so müssen auch von der Werbeabteilung die alten Kunden betreut werden. Die Werbung darf daher keinesfalls dann aufhören, wenn der einmal gewonnene Kunde an die Expedition oder an die Buchhaltung abgegeben wird. Hat die Werbeabteilung den nötigen Einfluß, dann wird auch das, was mit der Lieferung zusammenhängt, nicht nur nüchternes Ge schäft bleiben, es wird vielmehr die Freude, die der Prospekt anregt, zumindest erhalten, wenn nicht sogar gesteigert! — Alles kleine Winke, dem großen Gewicht der Kleinarbeit mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar, nicht um sofort weitere Verkäufe zu tätigen, sondern um den Kunden für spätere Gelegenheiten zu halten! Im Nahmen unserer Betrachtungen weisen wir besonders noch darauf hin, daß auch Reklamationen werbend beantwortet werden müssen! Dachten Sie auch schon einmal an Briefbei lagen in der Korrespondenz, bei Kontoauszügen usw.? Alles zur Werbung um den alten Kunden! Diese Zeilen wollen aber nicht etwa »Tips« sein! Sie wollen lediglich veranlassen, daß sich einmal jeder mit diesen Fragen be schäftigt und diese »liebevolle Kleinarbeit« in bezug auf die eigene Werbung durchdenkt und Fehler abstellt — denn es lohnt sich, diese Anregungen, Winke und Hinweise zu beherzigen! Aus dem graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe Der Reichswirtschaftsminister hat unter dem 31. Dezember 1S4» eine Marktregelung fUr das graphische Gewerbe an geordnet. Die im Reichsanzciger vom 3. Januar 1811 veröffentlichte Anordnung bestimmt u. a. folgendes: Diejenigen Unternehmungen des graphischen Gewerbes, der Druckmaschinenindustrie und des Druckmaschinenhandels, die den fachlich zuständigen nachstehend ge nannten Zusammenschlüssen: 1. der Fachgruppe Buchdruck, Berlin, 2. der Fachgruppe Flachdruck und verwandte Reproduktionsgewerbe, Leipzig, 3. der Fachgruppe Chemigraphie und Tiefdruck, Berlin, 4. der Bereinigung deutscher Druckmaschinenfabrikcn e. V., Biirzburg, 5. dem Papierverarbeitungsmaschinenverband e. V., Berlin, 8. dem Neichsverband der Druckerei-, Buchbinderei-, Kartonagenmaschinen- händler e. V., Berlin, nicht angehören, werden bis zum 31. Dezember 1941 den jeweils zuständigen Zusammenschlüssen angeschlossen. Der Umfang des Anschlusses ist beschränkt aus die Rechte und Pflichten, die sich aus der Vereinbarung dieser Zusammenschlüsse vom 1. No vember 184V über die Beschränkung der Errichtung neuer, Erweite rung der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen, Betriebe oder Betriebsabteilungen des graphischen Gewerbes usw. ergeben. Der Anschluss erstreckt sich auch auf diejenigen Unternehmungen, die sich nur mit einzelnen Betrieben ober Betriebsabteilungen in den zuvor genannten Wirtschaftszweigen betätigen. Das gilt auch dann, wenn graphische Erzeugnisse und Klischees nur für den eigenen Be darf hergestellt werden. Diese Anordnung trat am 1. Januar 1941 in Kraft. Die Inkraftsetzung für die eingegliederten Ostgebiete bleibt Vorbehalten. Der Leiter der Wirtschastsgruppe Druck hat mit Wirkung vom 18. November 194Ü mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars sür die Preisbildung ungeordnet, dass den Mitgliedern der Wirtschaftsgruppe Druck außerhalb des Neichsgaues Sudetenland untersagt ist, Austräge zur Lieferung von gra phischen Erzeugnissen in bas Protektorat Böh men und Mähren anznnehmen, auszusiihren oder Angebote aus Abschluß solcher Austräge abzugeben. Das Verbot erstreckt sich auch aus Aufträge amtlicher Stellen. Die Vorschriften gelten auch sür Verträge, die wohl abgeschlossen, aber noch nicht erfüllt sind. Der Leiter der Wirtschastsgruppe Druck ist ermächtigt, Ausnahmen zu genehmigen, ebenso kann er zwecks Durchführung dieser Anord nungen Prüfungen bei den Mitgliedern der Wirtschaftsgruppe vor nehmen lassen. Die Übergangsfrist sür das Wirksamwerben des Herstel lungsverbotes von Galvanos, Hohlstegen und Regletten ist von der Reichsstelle sür Metalle mit Schreiben vom 8. Dezember 194Ü an die Wirtschaftsgruppe Druck für das Altreich, die Ostmark und den Sudetengau sowie sür die eingegliederten Ostgebiete einheit lich bis zum 31. März 1841 verlängert worden. Die Übergangsfrist sür die Verwendung von Blei und dessen Legierungen zur Herstel lung von Hohlstegen und Regletten in einer Stärke von mehr als einem Cicero wurde nicht mehr verlängert. Die Reichsstelle sür Metalle hat die Wirtschastsgruppe Druck durch eine Ausnahmegenehmigung ermächtigt, ein kleines Quantum Bronzepulver von vorhandenem Lager den angeschlossenen Mit gliedern zur Aufarbeitung in der Zeit vom 1. Dezember 194V bis 28. Februar 1941 freizugeben, wenn diese Firmen bei der Wirt schastsgruppe unter Angabe der ausznarbeitenden Menge darum ansuchen. Gleichzeitig wurde sür eine kurze Zeitspanne noch Kupser- legierungspulver zum Neubezug sreigegeben unter der Bedingung, daß für neue Muster Goldbronze nur verwendet werden darf, wenn sich diese Muster von den bisherigen durch verminderten Bedarf an Goldbronzen unterscheiden. Über die Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Ver packungswesen betr. Herstellungs- und Verarbeitungs- Vorschriften für Papier, Karton und Pappe vom 3V. Dezember 194Ü sowie einige andere Anordnungen der gleichen Stelle wird in einer der nächsten Nummern gesondert berichtet werden. Der Neichswirtschaftsminister hat aus Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen die »Achte Anordnung einer Beschränkung der Herstellung von Papier, Pappe, Zellstosf und Holzstoff« vom 28. September 184V erlassen, die an die Stelle der bis 3Ü. September 194V gültig gewesenen bis herigen Anordnung getreten ist. Bis zum 31. Dezember 1941 ist cs verboten L> neue Unternehmungen, in denen Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff hergestellt werden soll, zu errichten, b> den Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen dieser Art zu erweitern, c) die Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen die ser Art zu erweitern, ck> in den Bctriebsstätten bestehender Unter nehmungen dieser Art andere Sorten von Papier und Pappe zu er zeugen, als dort seit dem 1. Januar 1839 und auch während des Krieges hergeftellt worden sind, s> Betriebsstätten dieser Art wieder in Betrieb zu nehmen, sofern sie im Jahre 1839 länger als sechs Monate ununterbrochen stillgelegen haben. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Papterverarbei- tung ftr. Seeliger hatte sür den 27. November 194V in Leipzig den Erweiterten Beirat seiner Wirtschastsgruppe zu einer Arbeits tagung zusammengerusen, bei der er Oberregierungsrat von Lautz vom Reichswirtschaftsministerium und Dipl.-Jng. Ebenboeck, Leiter des Kachamtes Druck und Papier als Gäste begrüßen konnte, vr. Scc- liger umriß kurz die Aufgabe der Tagung, die darin bestand, sür die Zukunft eine Steigerung der Leistungen ohne Mehreinsatz von Menschen zu finden. Die bessere Ausbildung der vorhandenen Ge- folgschaftsleute, die Rationalisierung und die Normung sind die Wege zu diesem Ziel. — Kür die Arbeiten des letzten Jahres er stattete der Hauptgeschästsführer der Wirtschaftsgruppe vr. Lorenzen einen eingehenden Bericht, in dem die Fragen der Rohstoffversorgung und die Erhaltung der Gefolgschaften im Vordergrund stand. — Die sehr wesentliche Frage der Ausbildung in den Betrieben war Gegen stand eines Referates, das der Vorsitzende des Ausschusses für Aus- bilbungs- und Nachwuchsfragen, Hans Ludwig i. Fa. Frttzsche- Ludwig K.-G., Berlin hielt. Eine Ergänzung nach der materiellen Seite fanden seine Darlegungen durch eine Skizzicrung der Ausgaben aus dem Gebiete der Normung durch Ing. vr. Schaarschmidt in S
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