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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1941
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 15 (R. 4) Leipzig, Sonnabend den 18. Januar 1941 108. Jahrgang Bekanntmachungen Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Freigabe des Verkaufs von Kalendern unter dem Ladenpreis Der Ladenpreisschutz für die Kalender des Jahres 1940 mit Ausnahme von Fach- und wissenschaftlichen Kalendern ist im ver gangenen Jahr mit Wirkung vom 20. Januar aufgehoben worden. Da die meisten Kalender für das Jahr 1941 erst verspätet geliefert worden sind, wird der Termin für die Ladenpreisaufhebung in die sem Jahr hinausgeschoben. Es ist also zu beachten, daß die Laden preise für Kalender auch nach dem 20. Januar noch geschützt sind. Der Termin für die Ladenpreisaufhebung wird später bekannt gegeben. Leipzig, den 15. Januar 1941 vr. Heß Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Verordnung über Preisauszeichnung Auf verschiedene bei der Geschäftsstelle bereits vorliegende An fragen über die Anwendung der Verordnung über Preisauszeich nung vom 16. November 1940 aus Bücher teilen wir folgendes mit: Der die Verordnung ergänzende Nunderlaß des Neichskvm- missars für die Preisbildung Nr. 3/41 vom 30. Dezember 1940 unterstellt auch Bücher, soweit sie nicht wissenschaftlichen oder Lehr zwecken dienen, der Pflicht zur Preisauszeichnung vom 1. Februar 1941 an. Der Vorsteher hat sich sofort mit dem Neichskommissar fiir die Preisbildung in Verbindung gesetzt, um die sich aus der An wendung der Verordnung auf Bücher ergebenden Schwierigkeiten und Zweifelsfragen zu klären. Sobald die Stellungnahme des Neichskommissars für die Preisbildung vorliegt, werden die für den Buchhandel notwendigen Anweisungen im Börsenblatt bekannt gegeben werden. Leipzig, den 16. Januar 1941 vr. Heß Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Rcichsschul-Lehrgänze 1941 Nachstehend werben die Termine der Reichsschul-Lehrgänge die ses Jahres ab Ostern bekanntgegeben: Mai-Lehrgang: 14. Mat bis 5. Juni Juni-Lehrgang: 8. Juni bis 28. Juni Juli-Lehrgang: 3. Juli bis 25. Juli September-Lehrgang: 31. August bis 20. September I. Oktober-Lehrgang: 23. September bis 15. Oktober II. Oktober-Lehrgang: 19. Oktober bis 8. November November-Lehrgang: 12. November bis 8. Dezember Der April mutz siir einen Sonber-Lehrgang sreibleiben. Wie bereits in der Mitteilung vom 21. August 1949 (Börsen blatt vom 24. und 31. August) bekamttgegeben, können die Reichsschul-Lehrgänge infolge der durch den Krieg bedingten Ver hältnisse vorläufig nur mit der Hälfte der sonst üblichen Beleg stärke durchgeführt werden. Auf die dadurch notwendig gewordenen Maßnahmen wird hier erneut hingewiesen: 1. werden die Lehrlinge, die bereits Schüler der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt waren oder noch sind, bis aus weiteres vom Reichsschulbesuch befreit und 2. werden bis auf weiteres auch die Lehrlinge, denen vor ihrer Ge- hilfcnprllfnng Gelegenheit zum Reichsschulbcsuch nicht gegeben wer den kann, nach gut bestandener Prüfung von der Verpflichtung zum nachträglichen Reichsschulbesuch entbunden. Voraussetzung in den Fällen zu 1 wie zu 2 ist, baß die Neichsschristtumskammer nicht aus besonderen Gründen aus dem Besuch der Reichsschule ausdrücklich besteht. Unter diesen Verhältnissen wird auch zu den Lehrgängen ab Mat um ausdrückliche s christliche Meldung zunächst nur der Lehrlinge gebeten, auf deren R e i ch s s ch u l b esu ch vor der G e h i I s e n p rll f u n g von seiten der Lehrsirma oder vom Lehrling selbst besonderer Wert gelegt wird. Kür die Lehrgänge Mai bis September kommen zunächst nur solche Lehrlinge in Krage, die berechtigt sind, sich im Herbst dieses Jahres zur Gehilsenprllfung und Mitteilungen zu stellen. Etwa vorgenom mene Lehrzeitvcrkür- z ungen sind bei Anmeldung der Lehrlinge durch die Lehrfirma hier stets mit zu melden. Zu den Lehr gängen ab 23. September sl. Oktober-Lehrgang) werden die Lehr linge angenommen, die die Gehilfcnprüfung im Frühjahr 1942 ob legen. Die Meldungen für die Lehrgänge Mai bis September sind mit einer entsprechenden Begrün dung spätestens bis 5. Februar bei der Verwal tungsstelle der Neichsschule, Leipzig C 1, Ge richtsweg 26, einzureichen. Auch für die Lehrgänge ab 23. September werden schon jetzt Meldungen — gleichfalls nur mit Begründung — angenommen. In jedem Falle muß es der Verwal tungsstelle der Neichsschule Vorbehalten bleiben, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze und unter Beachtung der für die Zusammen setzung der Lehrgänge maßgebenden Gesichtspunkte, die gemeldeten Lehrlinge auf die einzelnen Lehrgänge zu verteilen. Soweit irgend möglich wird den geäußerten Terminwünschcn jedoch selbstverständ lich Rechnung getragen. Lehrlinge, die die Gehilfenprüfung im Frühjahr dieses Jahres nicht bestehen und vor der Wiederholungsprüfung im Herbst die Neichsschule besuchen wollen, haben dies im eigenen Interesse um gehend nach der Prüfung der Verwaltungsstelle der Neichsschule mit zuteilen, die sie dann nach Möglichkeit noch in einem der vier zur Verfügung stehenden Lehrgänge einteilen wird. Die bis Ende 1940 bei der Verwaltungsstelle der Neichsschule eingegangenen Anmeldungen für Lehrgänge ab Mai 1941 und etwaige Zusagen der Verwaltungsstelle darauf verlieren hier mit ihre Gültigkeit. Leipzig, den 15. Januar 1941 I. A.: Th ulke Bekanntmachung der Neichsschristtumskammer I. Der Herr Präsident der Neichsschristtumskammer hat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesctz vom 1. November 1933 (NGBl. I. S. 797) folgende Mitglieder ausgeschlossen: am 18. 3. 1940 Alois Hinterholzer, Frankfurt/M., Westendstr. 106 am 18. 5. 1940 Maximilian Klein, Düsseldorf, Oststr. 17 am 31. 10. 1940 Emil Schröder, Berlin, Wilhelmstr. 42 die Aufnahme folgender Antragsteller abgelehnt: am 27. 8. 1940 Günther Hugo Hoffmann, Dresden A 24, Nürn berger Str. 53 am 27. 8. 1940 Ernst Kreische, Wegstädtl a. d. Elbe 452/Sudet. am 1. 10. 1940 Maria Peteani v. Steinberg, Linz/Donau, Mozart- straße 26 am 7. 10. 1940 Herbert Smok, Wien IV, Kolschitzkyg. 15, Tür 18 bei folgenden Antragstellern den Antrag aus Er teilung eines Befreiungsscheines abgelehnt: am 30. 10. 1940 Wilhelm Caroli, Kottenheim/Kr. Mayen, Hausenerstr. am 20. 8. 1940 vr. Paul Stengel, Engelwies üb. Meßkirch am 27. 9. 1940 Wilhelm Ochse, Siegen/Westf., Löhrtor 4 am 6. 11. 1940 Heinrich Kebschull, Berlin-Tempelhof, Manfred-von- Nichthofenstr. 24 am 16. 11. 1940 vr. Peter Paul Nahm, Lorch/Nheingau, Nheinstr. 2 am 16. 11. 1940 vr. Franz Zach, Klagensurt/Kinkstr. 66 am 10. 9. 1940 vr. Walter Marschner, Waldesruh, Post Berlin- Mahlsdorf, Hegelstr. 21 den wiederholten Antrag aus Erteilung eines Befreiungsscheines abgelehnt: am 7. 10. 1940 Arnold Valentin, Magdeburg-N, Lübecker Str. 21 II. Gegen den folgenden unbekannt Verzogenen ist eine Entscheidung des Herrn Präsidenten der Neichsschristtumskammer ergangen. Der Genannte wird aufgefordert, sich binnen vierzehn Tagen nach dieser Veröffentlichung bei der Neichsschristtumskammer zu melden. Erfolgt dies nicht fristgemäß, so gilt die Entscheidung als zugestellt: Ernst Wilhelm Jaeger, zuletzt wohnhaft: Mülheim/Nuhr, Kriegerstr. 2 Berlin, den 10. Januar 1941 Im Aufträge: Ihde Nr. 15 Sonnabend, den 18. Januar 1611 17
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