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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1941
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 21 (R. k) Leipzig, Sonnabend den 25. Januar i 841 1V8. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins Lieferungen nach Lothringen Für die Belieferung von Lothringen mit Gegenständen des deutschen Buchhandels wird folgende im Einvernehmen mit dem Buchbeauftraglen beim Chef der Zivilverwaltung in Lothringen erlassene Regelung mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt: 1. Nur diejenigen Vollbuchhändler und Wiederverkäufer in Lothringen, welche vom Buchbeauftragten beim Chef der Zivil verwaltung in Lothringen anerkannt sind, dürfen Gegenstände des deutschen Buchhandels vertreiben. Diese anerkannten Firmen sind aus der nachstehend veröffentlichten Liste zu ersehen. Wie derverkäufer dürfen gemäß K bb der buchhändlerischen Berkehrs ordnung nur mit einem gegenüber dem Vollbuchhändlerrabatt um 5°/« verminderten Rabatt beliefert werden. 2. Die nach Ziffer 1 zugelassenen Firmen richten ihre Be stellungen bis auf weiteres an die Firma Lühe L Co., Leipzig C 1, An der Milchinsel 2. Ausgenommen und direkt beim reichsdeutschen Verlag und Zwischenhandel bestellen sowie von diesen beliefert werden dürfen diejenigen lothringischen Buchhändler, welchen dies ausdrücklich vom Buchbeauftragten beim Chef der Zivilverwaltung in Lothringen gestattet wor den ist. 3. Die unmittelbare Belieferung von Wicderverkäufern und Verbrauchern in Lothringen aus dem Reich und die Tätigkeit von Buchvertretcrn aus dem Reich in Lothringen ist untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot, also zur unmittelbaren Be stellung im Reich und zur unmittelbaren Lieferung an die lothringischen zugelassenen Vertriebsfirmen sowie an die Ver braucher freigegeben sind folgende Verlagszweige: Schulbücher, Zeitschriften, Landkarten und Atlanten, Kalender, Noten, Bilderbücher ohne Text, künstlerische Drucke und graphische Lehrmittel. Leipzig, den 2V. Januar 1941 Baur, Vorsteher Liste der in Lothringen zum Vertrieb von Gegenständen des deutschen Buchhandels zugelaffenen Buchhändler und Wiederverkäufer I. Buchhändler Diebenhosen Koch, Karl, Markt 14 Pierron G.m.b.H., Holzplatz 32 Korbach Meyer, Georg, Adols-Hitler-Straße 77 Mey Bettenseld, PH., Am Fischmarkt Deutsche Buchhandlung, Römerftraße 11 Eckart, Hans Even, Paul, Johann-Ambrostus-Straße Psleger, Hans, Palaststraße Volbehr, Walter, Römerftraße 24 Saarburg Wölk, Paul, Adols-Hitler-Straße Saargemünd Grenzwachtbuchhandlung, Inh. Walter Hitzer, Joses-Bürckel-Straße Pierron, Marcel, Neubrückestraße 3 II. Biederoerkäuser Bitsch Junker, A. Bolchen Louis, Leo, Rubols-Heß-Strahe 28 Diedenhosen Kohn, Peter, Hospitalstraße 2 Forbach Baltes, Hans, Bauerstraßc 14 Oster, Otto, Adols-Hitler-Straße 54 Hagendingen Schehl, Euphrasia, Bahnhos Metz Conrad, Franz, Große Heerstraße 1 Hcntz, Karl, Priesterstraße 13 Michel, Celestine, Golbschmiebstraße 33 Selling, A., Bahnhossbuchhandlung Saarburg Clauß, Paul, Adols-Hitler-Straße 85 Reichheld, Peter, Adols-Hitler-Straße 88 Wolss, Victor, Ludendorsfstraße 5 Saargemünd Post, Andreas, Rudolf-Heß-Straße 10 St. An old Leininger, A., Adols-Hitler-Straße 17 Very, Maria, Adols-Hitler-Straße 54 Eine Bekanntmachung Lieserungen nach dem Elsaß erschien i» Nr. 10 vom 23. Januar 1041. Neichsschul-Lehrgänge 1941 Lehrfirmen und Lehrlinge weisen wir nachdrücklich auf die Be kanntmachung der Neichsschrifttnmskammer betr. Neichsschul-Lehr gänge 1941 in Nr. 15 vom 18. Januar, S. 17 hin. Sie enthält die Termine der Reichsschul-Lehrgänge ab Ostern 1941 sowie alle son stigen für die Anmeldung und den Besuch der Neichsschule des Deut schen Buchhandels wichtigen Mitteilungen» Mitteilung d. Neichsschrifttumskammer, Abt.m Der Buchhandel wird darauf aufmerksam gemacht, baß Herr Oswald Kral, geb. 25. Februar 1900 in Smiechov, zuletzt wohn haft in Großdors Nr. 112, Kreis Braunau (Südetenland), weder der Rcichsschristtumskammer (Gruppe Buchhandel) als Mitglied an gehört, noch eine Arbeitserlaubnis besitzt. Demzufolge darf Herr Kral auch nicht als Reisebuchhandels-Vertreter beschästigt werden. Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Gau Berlin / Gehilscnprüsung Frühjahr 1941. Mit dem über die »Bestellanstalt« zur Verteilung gelangten Rundschreiben der Landesleitung Berlin vom 23. Januar 1941 wur den alle buchhändlerischen Lehrsirmen der Reichshauptstadt aufge- sordert, die für die Krühjahrs-Gehilscnprllfung 1941 in Frage kom menden Lehrlinge bis zum 30. Januar 1941 anzumelden. In Ab änderung bzw. in Ergänzung dieses Rundschreibens wird an dieser Stelle noch bemerkt, baß zu der Gehilfenprllfung auch bereits die jenigen Lehrlinge zugelassen werden können (vorausgesetzt, daß auch der Lehrherr seine Zustimmung gibt), dieer st biszum2 8. Fe bruar 1942 auslernen, aber schon vorher mit ihrer Ein berufung zum Arbeits- oder Wehrdienst rechnen müssen. Wegen der buchhändlerischen Hilsskräste, die im Sinne des Ausrufs des Leiters des Deutschen Buchhandels »Aus- SS
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