Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1941
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19410515
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194105158
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19410515
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1941
- Monat1941-05
- Tag1941-05-15
- Monat1941-05
- Jahr1941
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
kreise fest in 8eine Idand zu bekommen, entscblok er sich deshalb rum totalen kreisstop durch die bekannte 8/o/>r-erord7rtt»g vom 26. November 1936. -^Ile kreise uncl Lntgelte wurden dadurch mit einem 8chlage auf 6er Oöbe des 17. Oktober 1936 festge halten. ^ede Ausnahme bedurfte 6er Oenekmigung 6e8 kreis- kommissars, 6er 80 in 6ie Lage versetzt war, an 6ie eigentlichen kreisbildungsarbeiten heranzugehen, 6enn selbstverständlich waren nickt alle gemoppten kreise volkswirtschaftlich gerecht fertigt. Kach 6ie8er Einführung beschäftigte 8ich 6er kedner mit 6en 6ei6en Orundelementen 6er Preisbildung un6 kreiszusam- 6en kreisen 8te6cen6en o6er von ihnen zu deckenden Kosten richten. Oie 6eut8che Wirtschaftsführung erkannte, dak in der Oestaltung der Kosten, wo 8ie auch bei der Lintubr, der Lr- zeugung, der Veredelung oder dem Verkauf von Wirtschalts- und Oeld ausgeschaltet wurde. hat man innerhalb jedes Wirtschaftszweiges die dort auftretenden Kosten aut breiter Lasis beobachtet, geprüft und schlieklich 6xiert. hat man bei amtlichen Preisfestsetzungen immer wieder da8 in federn Lalle auftretende Kostengefüge objektiv geprüft und auf da8 erreichbare Xlindestmak zurückgeführt. Oie systematische Lrfassung der Kosten innerhalb der eigenen Wirt schaftszweige i8t die8en im we8entlichen 8elb8t übertragen wor den. ^4an erkannte, dak Wahrheit hier nur durch Klarheit zu ge winnen wäre und dak man infolgede88en da8 Kaufmänni8lhe Luchhaltungs- und Rechnungswesen einer gründlichen Reform unterriehen mÜ88e. Lei die8er Reform hat man e8 den einreinen Wirtschafts- gruppen in hohem ^lake 8elb8t überladen, da8 für 8ie geeignete für jeden Wirtschaftszweig besondere entbanden, die dem Wirtschaftsministerium eingereicht, dort geprüft und schlieklich für verbindlich erklärt wurden. Oie Verbindlich erklärung der buchhändleri8chen Kontenpläne i8t, wie au8 dem 8telle de8 Lörsenvereins bekannt i8t, bi8 nach Kriegsende zurück - ge8tellt. ^edem buchhändleri8chen Unternehmen bleibt e8 aber unbenommen, 8cbon jetzt die Omstellung freiwillig vorrunebmen, weil diejenigen, die die Omstellung frübreitig durchführen, damit weitere prakti8<he Erfahrungen rum Wohle de8 Oanzen 8ammeln können. Oer Kontenplan kür Lortimente, der Lnde 1939 im Lörsen- blatt veröffentlicht wurde, i8t weitgehend auf den Kontenplan für Linzelliandelsbetriebe abge8timmt worden. Oie einreinen Kontenelemente, die überhaupt auftreten können, werden von nun an unter einheitlichen Bezeichnungen und an einer 8ofort auffindbaren 8telle verbucht, 80 dak 8ich innerhalb jeder Wirt- 8cbaft8gruppe ohne 8chwierigkeiten ein Linblick über die all- ni88e de8 einreinen Betriebes gewinnen läkt. Lrst jetzt i8t e8 dem einreinen Fabrikanten oder Kaufmann möglich, die eigene 8itua- tion ruverlä85ig mit dem Ourcb8chnitt in der ganren Lranche ru vergleichen. Lbenso 8chnell kann er aber auch die Orsacben auf- iinden, die in 8einem betrieb einen nachteiligen 8tand Hervor rufen, und an ihre Lekämpfung gehen. Oie staatlichen Organe der Wirtschaftslenkung wieder haben die Möglichkeit, die ein- relnen Wirtschaftszweige untereinander ru vergleichen, den An teil, den be8timmte Kostenarten an den Oesamtkosten bean spruchen, gegeneinander abruwagen und im Notfälle für die Durch den Krieg bat die Preisgestaltung in Oeut8ch1and natürlich noch ganr andere Ledeutung gewonnen. Oer vom Lübrer verkündete Orund8atz, dak, wenn der 8oldat an der krönt kämpft, niemand am Kriege verdienen 8oll, bat in der am 4. 8ep- tember 1939 verkündeten Xr^gzwir^cka/twerordnung 8einen rechtlichen Niederschlag gefunden, d^ach § 22 die8er Verordnung müssen alle kreise und Entgelte nach den Orundsätzen einer, kriegsverpflichteten Volkswirtschaft gebildet werden. Damit ist noch mehr als bisher für die Preisgestaltung der deutschen Wirt- kreisvorscbriften Zulässig wäre, solange hierdurch eine Letriebs- gefäkrdung nicht eintritt. Line Preiserhöhung für eine Ware, bei der die Kosten über den bisherigen Oewinn hinaus gestiegen sind, ist nicht zulässig. solange durch hinreichende Oewinne an anderen Waren eine Letriebsgelabrdung vermieden bleibt. Lei 2. -^Ile kreise, die ungerechtfertigt hoch sind oder Kriegs gewinne zulassen, müssen gesenkt werden, es sei denn, dak der Reichskommissar aus besonderen Oründen eine andere kreis- regelung vornimmt. Oie Lestimmung im § 22 der Kriegswirtschaktsverordnung sei nunmehr seit zwanzig Monaten in Kraft, und zwar, wie vom selbst entscheiden. Oer Redner erinnerte dabei an die -^usfüb- rungsbestimmungen vom 9.8eptember 1939, in denen betont worden ist, dak das (Grundgesetz des § 22 Zugleich ein wirtschalts- und kriegsethisches kostulat darstelle und eine Richtlinie sei, an die sich jeder bei der Preisgestaltung ru halten habe. Line irgend wie geartete Rücksichtnahme auf Linzelinteressen könne und dürfe nicht geübt werden. Ligennutz oder versteckte Oewinne, un berechtigte kreisforderungen oder das Ausweichen in schlechtere Qualitäten und Quantitäten seien immer schädlich und würden entsprechend behandelt. Oer Reichskommissar hat mehrfach, zu letzt in seiner Rede vom 18. ^4ärz 1941, in sehr eindringlicher Weise an die Wirtschaft appelliert, die Orundgedanken des § 22 ru beachten und durchzuführen. Oegenüber dem Verlangen, dak der Unternehmer seine kreise so ru bilden bat, wie er es vor seinem Volke rechtfertigen hoben worden. Ls ist eigentlich nicht vorstellbar, dak ein an ständiger Wirtschaftler, ein anständiger Kaufmann nicht weik, was er ru tun hat. I^ur derjenige, der die Orenre des gerade noch Zulässigen sucht, wird Unsicherheit empfinden. Ls handelt sich bei der eigenverantwortlichen Preisbildung nach § 22 der Kriegs wirtschaftsverordnung um einen Legriff, der den Legriffen lau terer Wettbewerb, Lreue und Olauben, ordentlicher Kaufmann aukerordentlicb ähnlich sieht. Diese Legriffe sind auch nicht sicher, ebensowenig wie der Legritk kriegsverpflichtete Wirtschaft. Wenn man auch Anweisungen und Anhaltspunkte für den zu lässigen Oewinn geben kann, muü die letzte Verantwortung für die Zulässigkeit eines Oewinnes beim Unternehmer liegen. -^ls Oere-rnn wird nicht der am einzelnen 8tück erzielte Oe winn, sondern der Oesamtgewinn des Unternehmens angesehen. Oer betriebsinterne Ausgleich zwischen Verlustpreisen und krei sen, die erhöhte Oewinne bringen, wird also zugelassen. Oe- 196
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder