Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1914
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- 1914-11-14
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Nedattioncller Teil. 265, 14. November 1914. die in den Korpsbereichcn hergcstellten Postkarten und Bilderbogen mit Darstellungen, die auf den Krieg Bezug haben, dem Kgl. Ministerium des Innern zur Prüfung einznreichen. Zu deren möglichster Beschleu nigung ist cs nötig, daß die Drucksachen oder Entwürfe doppelt einge reicht und mit dem Namen des Herausgebers versehen werden, sowie daß zur Rücksendung des einen Druckstückes ein frankierter und adres sierter Umschlag beigelegt wird. Erzeugnisse gleicher Art von nicht- sächsischen Firmen, die in den Korpsbereichen verbreitet werden sollen, sind gleichfalls dem Ministerium des Innern vorzulegen. Auf allen Kriegsposttarten müssen Name und Wohnort des Verlegers angegeben sein. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Außerdem haben die Geschäfts inhaber, die dem Verbot zuwider handeln, die behördliche Entfernung der Drucksachen und nach Befinden die Schließung ihres Geschäftes zu gewärtigen. Ein »Ausschuß zur Veranstaltung von musikalischen und deklama torischen Darbietungen für unsere verwundeten Krieger« hat sich aus folgenden Berliner Künstlern zusammengesetzt: Professor Georg Schumann, Professor Willy Heß, Professor Karl Klingler, Arthur van Eweyk, Hermann Gura, Alexander Weinbaum, Rudolf Lettinger, Heinrich Maurer, G. A. Walter, Kurt Johnen, Eugen Wolfs, Wil helm Granzow, August Goellner. Der Ausschuß hat es sich zur Auf gabe gestellt, die zahlreichen Angebote in dieser Richtung zu ordnen und die Vortragsfolge aufzustcllen. Ten Lazaretten soll eine Ge währ dafür geschaffen werden, daß nichts Unkünstlerisches, aber auch die gediegene Kunst nur in der Zusammenstellung geboten wird, die für die Verwundeten zugleich Erhebung und Zerstreuung bringt. Die Künstler haben sich völlig uneigennützig in den Dienst der schönen Sache gestellt. Bestellung von Zwangsocrwaltern. — Eine allgemeine Verfügung des preußischen Justizministers vom 3. November betrifft die Be stellung von Zwangsverwaltern und lautet: In der gegenwärtigen Zeit hat wegen der rechtlichen und wirtschaftlichen Hindernisse, die der Zwangsversteigerung eines Grundstücks in vielen Fällen ent gegenstehen, die Zwangsverwaltung erhöhte Bedeutung gewonnen. In folgedessen ist es besonders wichtig, auf eine zweckmäßige Gestaltung des Zwangsverwaltungsverfahrens Bedacht zu nehmen. Insbesondere ist cs für alle Beteiligten von großem Werte, daß die Zwangsvcr- waltungskosten nach Möglichkeit herabgemindert werden. Zur Er reichung dieses Zieles wollen auch die Hypothekenbanken beitragen, indem sie bei den auf ihren Antrag eingeleiteten Zwangsverwal- tnngen einen ihrer unter der Aufsicht der Bank bleibenden Beamten als Zwangsverwalter unter Verzicht auf die Gewährung einer Ver gütung zur Verfügung stellen. — Den Amtsgerichten wird em pfohlen, bei der Auswahl von Zwangsverwaltern auch vorstehende Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen. Preisrätsel in Zeitungen. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht III in Berlin hat am 13. Juni den Maler und Photogra phen H. und den Mitangeklagten G. von der Anklage der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie bzw. der Beihilfe dazu freigesprochcn. H. hatte ein Geschäft für photographische Reproduktionen gegründet und wollte sich auf dem Wege der Zeitungsanzeige schnell einen größeren Interessentenkreis verschaffen. Er veröffentlichte also in einem weitverbreiteten Blatte ein Preisrätsel, in dem Preise im Be trage von 3000 ausgesctzt wurden für die Löser eines geographischen Bilderrätsels. Bemerkt war in der Anzeige noch, daß jeder, der 70 ^ sowie eine Photographie mitscnde, eine Vergrößerung des Bildes oder eine Verkleinerung, und zwar diese auf einer Brosche, einem Man- schettenknopfc nsw. erhalte. Auf diese Anzeige gingen 12 000 Lösungen ein, die aber meist nicht richtig waren. Es waren nämlich Orte zu ra ten wie B—au in Schlesien, und die meisten Löser rieten statt auf Bunzlan auf Breslau. Einem Drittel der Briefe waren 70 ^ bei- gclegt, und die Besteller erhielten tatsächlich für diesen geringen Preis das gewünschte Bild postfrei zugesandt. Daß Herr H. dabei gerade kein glänzendes Geschäft gemacht hat, ist vom Urteil anerkannt worden. Das Gericht hat auf Freisprechung deshalb erkannt, weil es an genommen hat, daß der angeblichen Lotterie kein Plan zugrunde lag, weil über die Art, wie die Preise verteilt werden sollten, nichts ge sagt sei und weil von einem Einsatz nicht die Rede sein könne. Die 70 die nicht die Kosten der Herstellung des gewünschten Bildes deckten, wollte das Gericht als Einsatz nicht gelten lassen. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Gemäß dem Anträge des Neichsanwalts hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache mit folgender Begründung an das Landgericht zu rück: Zu Unrecht hat das Landgericht angenommen, daß ein Spielplan nicht vorlag. Damit, daß jeder Löser des Rätsels 70 und eine Photographie einsenden sollte, war der Spiclplan im allgemeinen ge geben. Daß bei der Verteilung der Preise vielleicht die Willkür des Veranstalters den Ausschlag gab, beweist gerade, daß der Zufall aus schlaggebend war, also eine Lotterie vorlag. 1^. Ausbeuter vaterländischer Opfcrwilligkcit. Fm Polizeibericht der Stadt Leipzig heißt es: Buchhandlungsreisende suchen die zurzeit herrschende große Opferwilligkeit des deutschen Volkes in folgender Weise auszubeuten: Sie erscheinen zu zweit in den Häusern und gerade bei solchen Personen, die für den Bücherkauf besonders zu haben sind. In ihrer Redegewandtheit erzählen sie, sie sammelten Beiträge für die Kriegsinvaliden. Der Beitrag betrage wöchentlich 30 oder viertel jährlich 5 .//. Es handle sich um eine gute Sache. Schon viele Unter schriften hätten sie daher erhalten. Ten Beitragszahlern werde eine »Ehrengabe« in Gestalt des Werkes »Kaiser Friedrich-Gedächtnis werk« geliefert. Auf die Frage, wie lange sich denn die Beitragszahlcr zu verpflichten hätten, antworten sie: »Ein oder eineinhalb Jahr«. Viele vertrauen den Angaben der Leute und unterschreiben auch eineu Schein, den die Reisenden so gefaltet haben und verdeckt halten, daß die Unterschreibenden gar nicht den über ihrer Unterschrift stehenden Text lesen können. In Wirklichkeit handelt es sich bei der Sache um die Be stellung des oben genannten Werkes zum Preise von 60 ./i. Schildert man nun der Firma selbst den Hergang der Verhandlungen, so ver teidigt sie noch ihre Reisenden und beharrt bei der Bestellung. Es ist dringend erforderlich, daß gegen derartige betrügerische Handlungs weise ganz energisch von den Behörden vorgegangen wird, wenn nicht die heute herrschende Opferfreudigkcit eine große Einbuße erleiden soll. Einschlägige Beschwerden wolle man sofort der nächsten Polizei behörde zugehen lassen. Persvnalnachrichten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Das Eiserne Kreuz erhielten ferner die Herren: Willi Bergmann, i. H. F. Volckmar in Leipzig, Gefreiter im Landwehr-Jnfanterie-Negimcnt Nr. 106; Julius Kaiser, Geschäftsführer der Firma Friedrich Ebbccke in Posen; Heinrich Mayer, i. H. Straßburger Druckerei u. Verlags anstalt A.-G., vorm. N. Schultz L Co. in Straßburg i. E., Feldwcbcl- leutnant im Infanterie-Regiment Nr. 126; Curt Steuernagel, i. H. Otto Harrassowitz in Leipzig, Unteroffizier der Landwehr im Ncserve-Jnfanterie-Negiment Nr. 243. Gefallen: am 22. Oktober bei Noussert im Kampfe fürs Vaterland Herr Rudolf Busch, Gehilfe der Firma Struppe L Wincklcr in Berlin, die in dem Verstorbenen einen tüchtigen, vertrauens würdigen Mitarbeiter verloren hat; am 23. Oktober bei einem Sturmangriff in Flandern Herr M a r - t i n Jacob, Offizier-Stellvertreter im Reserve-Jufanterie- Ncgiment Nr. 234. Der Verstorbene war ein treuer Mitarbeiter der Buchhandlung Adolf Ebel, früher Oskar Ehrhardt's Univ- Buchhandlung in Marburg a. L.; ferner am 30. Oktober auf dem Schlachtfelde in Nordfrankreich Herr Alfred Süß, Gefreiter der Reserve, ein Mitarbeiter der Firma Eugen Diederichs Verlag. »Peter Moor gefallen«. - Zu der in Nr. 262 veröffentlichtem Notiz schreibt uns die G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung in Berlin: »Es ist unwahr, daß Gustav Frensscn sein Buch .Peter Moors Fahrt nach Südwest' nach den Aufzeichnungen des vr. H. Michaelscn niedcr- geschrieben habe. Herr Michaelscn hat vielmehr nur, wie sehr viele andere, dem Autor einiges Material zu dem Buch durch Erzählungen und Briefe gegeben. Das Buch (übrigens eine Erzählung, kein Roman) ist vollkommen, in jedem künstlerischen wie schriftstellerischen Sinne, Frenssens eigenes und alleiniges geistiges Eigentum.« Wir glauben kaum, daß die Notiz in Nr. 262 in anderem Sinne von den Lesern verstanden worden ist, als sie von dem Verlage berich tigt wird. Denn daß ein Schriftsteller von dem Range Frenssens auch ihm von anderer Seite zugegangenes Material künstlerisch derart gestaltet, daß es ein völlig neues Gesicht erhält und zu seinem unbe strittenen geistigen Eigentum wird, erschien dem Einsender wohl zp selbstverständlich, um cs ausdrücklich zu erwähnen. 1656
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