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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1938
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380709
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Praktische Anwendung der Richtlinien zur Verringerung der Remittenden von Zeitungen und Zeitschriften vom 20. April 1938 Von Wilhelm Marin odöe-Berlin (Schluß zu Nr, l4g u, I5l> Unverzügliche Zusammenstellung aller unverkauften Druckschristen-Exrinplare Von besonderer Wichtigkeit hierbei Ist vor allen Dingen, daß die unverkauft gebliebenen Exemplare unverzüglich nach Ab lauf der Erscheinungszeiten zusammcngestellt und im vovbeze-ich- neten Sinne eingetragen werden. Die Zurückhaltung einzelner Exemplare bet der Remission mit der Begründung, daß evtl, noch nachträglich Käufer austreten könnten, ist unter allen Umständen abzulehnen. Einmal beschränken sich diese Möglichkeiten erfahrungsgemäß nur auf geringe Einzelfälle, wäh rend andererseits die hierzu benötigten Exemplare, falls wirklich einmal eine verspätete Nachfrage erfolgt, jederzeit vom Lieferanten zupllckgeforbert werden können. Grundsätzlich soll wegen einer schnellen und zuverlässigen Auf lagenregulierung die Rückgabe der unverkauften Exemplare mög lichst kurzfristig nach Beendigung der Laufzeit einer Zeitung oder Zeitschrift erfolgen (Wochenblätter also wöchentlich uf-w,). Die Laufzeit einer Zeitung oder Zeitschrift ist selbstverständlich in jedem Kalle zu berücksichtigen, ES dürfen demzufolge keine Hefte remittiert werden, deren Verkaufszeit noch läuft und die deshalb weiterhin zum Verkauf ausliegen müssen. Insbesondere ist es unzulässig und tn jedem Fälle vom Lieferanten zurückzu weifen, wenn künftig als Ersatz für eineZahlnng Druckschriften, deren Verkaufszeiten noch nicht abgelaufen sind, zum Zwecke des Rechnungsausgleichs zur Gut schrift verwendet werden. Ausnahmen hinsichtjlich der Einhaltung der Rllckgästefristen können aber zum Beispiel bei Mddezeitschrtften, Sondernummern usw, eingeräumt werden. Hier sind Sonderregelungen von Kall zu Kall seitens des Lieferanten mit dem Einzelhändler zu treffen. Auswärtige Kunden Von dieser grundsätzlichen Regelung können lediglich auswär tige Kunden ausgenommen werden, soweit mit diesen aus triftigen Gründen monatliche Abrechnung vereinbart ist. Diese Sonderstellung mancher auswärtiger Kunden entspricht einer gewissen Billigkeit, da in vielen Fällen bei wöchentlicher Abrechnung die aufzuwendenden Porto-, Versand- usw, -Unkosten zu groß sein würden. Diese Kunden find jedoch verpflichtet, spätestens inner halb von zehn Tagen nach Beendigung eines Liefermonats die aus diesem Zeitraum stammenden und unverkauft gebliebenen Exem plare aller Zeitungen und Zeitschriften nach vorerwähnter Vor schrift, und zwar restlos zuriiikzusenden, soweit die Verkaufs zeiten ab gelaufen und die neuen Folgen angeliesert sind, Fristen für die Bezahlung der Rechnung Nach Ziffer 4 der Richtlinien geben die Lieferfirmen den von ihnen belieferten Einzelhändlern die Fristen bekannt, in denen bi« unverkauften Zeitungen und Zeitschriften .zurückzugeben find. Hierbei ist von den Lieferfirmen zu beachten, daß eine möglichst schnelle Rückgabe der unverkauften Exemplare erzielt wer ben muß. Es bleibt den Lieferfirmen jedoch überlassen, ihren Kun den für die Bezahlung der Rechnungen andere Fristen einzu räumen. Bei dem neuen Verfahren kommt es also zunächst darauf an, durch eine genaue Gegenüberstellung der Lieferungs- und Remittenden- ziffern den tatsächlichen Bedarf des einzelnen Händlers und damit auch für den zu beliefernden Kundenkreis festzustellen. Zum anderen wird aber gleichzeitig erreicht, baß der Großvertvisb damit nunmehr auch die Möglichkeit erhält, zwischenzeitlich fortlaufend Aus lagenregulierungen entsprechend dem jeweiligen tatsächlichen Bedarf bet den Verlegern »orzunehmen. Es ist hierbei unerheblich, zu welchem Termin die Bezah lung der Rechnung erfolgt. Diese kann unabhängig von den zurück- gegebenen Remittenden den bisherigen Vereinbarungen entsprechend erledigt werden. Versah«» bei täglicher Abrechnung Kür das aufgezeigte Verfahren scheiden selbstverständlich auch alle diejenigen Fälle aus, wo ein - tägltcheAbrechnung oder einumtau sch üblich ist. Hier besteht weder zeitlich die Möglichkeit, das AbrechnungSversahren im geschilderten Sinne anzuwenden, noch liegt tn Anbetracht der von Tag zu Tag erfolgenden Kontrolle eine Notwendigkeit zur Änderung vor. Allerdings muß auch hier verlangt werden, daß Bezug, Verkauf und Rückgabe tatsächlich kontrolliert und die Auflagen entsprechend automatisch beim Verleger geändert werden, Doppelbezüge von mehreren Lieferanten Das neue Kontraktsystem zur Überwachung der Rückgaben hat jedoch nur Aussicht auf einen vollen Erfolg, wenn dem Lieferanten auch noch in anderer Beziehung eine restlose Übersicht über den Be darf seiner Kundschaft gewährleistet ist. Sehr oft kann sestgestsllt werden, daß Einzelhändler ein und dieselbe Zeitung oder Zeitschrift von mehreren Lieferfirmen beziehen. Vielfach ist diese Unsitte ent standen, weil der bisherige Lieferant aus Grund seiner Kontroll- etnrichtungen Lieferungsregulierungen vovgenommen hat, worauf nunmehr der betroffene Händler di« nach feiner Meinung zu Un recht gekürzten Exemplare zusätzlich von einem anderen Lieferanten bezieht. Aber auch aus steuerlichen und vielen anderen unentschuld baren Gründen sind oftmals solche Doppelbezllge getätigt worden. Gemäß Ziffer 6 der von der Reichspressekammer erlassenen Richtlinien hat jedoch zukünftig die Bestellung oder der Bezug einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift nur bei einer Liefer firma zu erfolgen, um den Lieferfirmen die Kontrolle der Rück gaben zu ermöglichen. Der Bezug der gleichen Zeitung oder Zeit schrift durch den Einzelhandel von zwei oder mehreren Lieferfirmen verhindert die Übersicht und ist deshalb zu unterlassen. Diese Bestimmung besagt nicht, daß der einzelne Händler etwa feinen gesamten Bedarf an Zeitungen und Zeitschriften nur bei einer einzigen Lieferfirma decken müsse. Eine solche Verpflichtung wäre in der Praxis auch meist undurchführbar, da für manche Presseerzeugnisse Auslieserungsrechte von den Verlagen oft an ver schiedene Firmen am gleichen Orte »ergeben worden sind. In solchen Fällen ist der Einzelhändler zwangsläufig gehalten, von mehreren Lieferanten beziehen zu müssen. Dies trifft jedoch nicht zu bei dem Bezug einer einzelnen bestimmten Druckschrift, Besteht daher im Falle des Vorhandenseins mehrerer Lieferanten kein Auslieferungs recht, so ist demzufolge ein und dieselbe Druckschrift zwar bei meh reren Lieferanten erhältlich, jedoch muß sich der Händler in Zu kunft entscheiden, welcher der Lieseranten künftig die Lieferung dieser Zeitschrift ober Zeitung übernehmen soll, Kür die Großver triebe ergibt sich aus dieser Regelung die Rotwendigkeit, die be- lieserte Kundschaft gegenseitig abzugrenzen, um Doppelbeliesernngen zu vermeiden. Bet dieser Gelegenheit sei auch betont, baß diese Regelungen keineswegs etwa dazu mißbraucht werden dürfen, eine Kunben- abwanderung zugunsten des einen oder anderen Lieferanten zu er zielen, Ebensowenig darf ein Lieferant von einem auf Grund dieser Bestimmungen umbestellenden stunden etwa verlangen, daß er nun mehr auch alle anderen Druckschriften von ihm bezieht. Der Händler ist als selbständiger Gewerbetreibender in der Auswahl seines Liefe ranten völlig frei, und es kommt bet der vorerwähnten Regelung lediglich darauf an, den Bezug ein und derselben Zeitung oder Zeit schrift von mehreren Lieseranten zu unterbinden. Die Benutzung dieser Gelegenheit zur Erlangung irgendwelcher persönlichen Vor teile eines Lieferanten ist also unzulässig und würde als grober Verstoß gegen die Standespfllchten zu bewerten sein, Durchführung eines Remittendcn-Kontrollvcrsahrens ist Pflicht Nach dem seitens des Herrn Präsidenten der Meichspressekammer erlassenen Vorwort zu den Richtlinien zur Verringerung der Rück gaben ist es im Hinblick aus die Durchführung des Vierjahresplans für alle Beteiligten «ine Standespflicht, an der In dieser Abhand lung näher erläuterten Aufgabe mit allen Kräften mitzuwirken. Die Richtlinien find daher sinngemäß von jedem am Vertrieb der Presse Mitwirkenden anzuwenden, um das angeftrebte Ziel erreichen zu Helsen. Die einzelnen Aachverbände stohen jederzeit zur Unter stützung zur Verfügung und werden bei ihrer Beratung weitgehend die Möglichkeiten und Erfordernisse der einzelnen Betriebe durch praktische Vorschläge berücksichtigen. Ans alle Fäll« müssen die hier gestellten Aufgaben überall und nunmehr Zug um Zug in Angriff genommen werden. Die Fach- vevbände und die Hachfchaft werden zu den geeignet erscheinenden Zeitpunkten entsprechende Kontrollen durchführen. 5S7
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