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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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VSrse»»l,tt f. ». Dtschu. Buchhandel. Redakttoneller Teil. 183, 17. August 1920. alle die Vorteile, die Ersatzkassen an sich zu bieten ver»,ögen. Aus dem Rundschreiben entnehmen wir, daß die monatlichen Beiträge, nach Alters« und Gehaltsstufen gestaffelt, sich wie folgt stellen: in Klasse j I, I II III IV V bei einem Eintrittsalter bis 26 Jahren 3.— 25—35 „ — über 35 „ — 4 — 6.— 6.— 6.— 7.50 9 — 9— 12.— 11.25 IS — 13.50 ^ 18.— IS.— 18.75 22.60 Dafür steht den Mitgliedern ein tägliches Krankengeld zu von 2.— j 4.— > 6 — j 9.— j 12.— > IS.— in Klasse I, I I j II > III j IV j V Au Sterbegeld gewährt die Kasse: in Klasse 1^ I II III IV V ofort nach 6jähr. Mitgliedschaft io „ 100.— 160.— 200.— 240.— 240.— 300.— 360.— 360.— 450.— 540.— 480.— 600.— 720.— 600.— 760.— 900.— Die Klassenzuteilung erfolgt nach folgender Ausstellung: Klasse L, nur für Lehrlinge. I bei einem Monatseink. bis 200.— 11 » von über 200.— bis 300.— 111 » „ 300.— „ 450.— IV .. „ 450.— „ 600.— V „ „ „ 600.— bis zur Höchstgrenze. Versicherungspflichtige müssen der Beitragsklasse angehören, die ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht, Nichtversicherungspflichtigen steht die Wahl der Beitragsklasse frei. Für die männlichen Angestellten des Buchhandels gibt es Wohl kaum eine vorteilhaftere Versicherung, und es ist gerade jetzt eine günstige Gelegenheit, aus den teuren Ortskrankenkassen herauszukommen. Der Austritt aus diesen ist stets nur zum Schlüsse eines Vierteljahrs möglich, nachdem mindestens einen Monat vorher die Kündigung eingereicht worden ist. Für den 30. September d. I. wäre also die Kündigung sofort einzureichen und der Aufnahmeantrag sofort für den I. Oktober 1920 bei der Ersatzkasse zu st- llen. Nähere Auskunft erteilt aus Anfrage die Ge schäftsstelle der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungsgehilfen, Ersatzkasse, in Leipzig, Gerichtsweg 26. Wir empfehlen, sich mit event. Anfragen sofort an die Geschäftsstelle zu wenden, damit der Termin zur Kündigung (spätestens 31. August) nicht verstreicht. Das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker hat den Termin zur Einreichung von Spezialanträgen zur Abänderung des Tarifs bis zum 13. September hinausgeschoben. Die beiden Tarifparteien halten dem Tarifamte die Mitteilung gemacht, daß bis zum 31. August (dem eigentlichen Termin) die Aufstellung und Vorberatung der Anträge nicht beendet sein könnten. Der Tarifausschuß tritt am 18. Okto ber d. I. zur Beratung zusammen. Die bis zum 31. August d. I. ver einbarten Lohnsätze und Aufschläge auf den Preistarif wurden vom Tarifamt im Einverständnis mit dem Tartfausschuß verlängert, und zwar soll eine Änderung der im Mai d. I. beschlossenen und gegen wärtig noch gültigen Beschlüsse nicht vor dem 18. Oktober d. I. statt finden. Saargebiet. — Infolge Generalstreiks der Verkehrsbeamten im Saargebiet hat der gesamte Postverkehr mit diesem Gebiet vor läufig eingestellt werden müssen. Auch Telegramme dahin kön nen zurzeit nicht bis zum Bestimmungsort befördert werden, sondern müssen bis auf weiteres bei den Auswechselungsstellen lagern. Personalnachrichten. Ehrendoktor. — Von der Technischen Hochschule zu Karlsruhe ist Herrn Vcrlagsbuchhändlcr Or. Georg Hirzel in Leipzig in Anerkennung seiner großen Verdienste um die Her ausgabe chemischer und physikalischer Literatur, insbesondere auf dem Gebiete der Erdölforschung, die Würde eines »Doktor-Inge nieurs« ehrenhalber verliehen worden. Auszeichnung. — Das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde dem Buchhändler Herrn Paul Ehlert in Sorau N.-L. für seine lang jährige Tätigkeit als Amtsvorstcher bet der Militärverwaltung Li tauen verliehen. S-rechsaal. kOhm Verantmortung Lee Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen de« Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.! Der wissenschaftliche Buchhandel und die Ausland- Verkaufsordnung. (Zu dem Artikel des Herrn Urban in Nr. 175.) In letzter Zeit werden die Kämpfe gegen die Auslandverkaufs ordnung von ihren Gegnern mit großer Hartnäckigkeit betrieben. Ich halte es daher für angezeigt, mich ein wenig mit dem letzten Artikel des Herrn Eduard Urban zu beschäftigen. Er stützt sich auf zwei Beweisstücke. Es ist mir nicht ganz verständlich, wie man das erste der beiden ernsthaft überhaupt ins Feld führen kann. Wenn Pro fessor Mendel für eine kleine Broschüre, die in Deutschland für 1.50 K verkauft wird, 9 Dollar bezahlt hat, so mutz er wohl einem Straßen ränder von Buchhändler in die Hände gefallen sein, da jeder Anhalt dafür fehlt, wie auf Grund der festgesetzten Ordnung auch nur ein Zehntel dieses Preises herauskommen soll. Ernster zu nehmen ist die Beschwerde Prof. Bernhards. Sie operiert aber ganz einseitig mit den Zuschlägen, ohne auch nur einmal die tatsächlich bet richtiger Berechnung herauskommenben Preise einander gegeuüberzustcllen. Nehmen wir ein Buch von zehn Bogen mit hohem heutigem Preise von 10 so hat der holländisch« Bezieher dafür nach dem letzten mir zu Gesicht gekommenen Kurse (100 .st — 22 Gulden) der Verkaufsordnung 2.20 Gulden zu zahlen, er be kommt es für 3.75 Gold mark. Es ist mir wirklich unerfindlich, wo her das Ausland, das in seiner Gewohnheit, über uns zu schimpfen und auf uns herumzutrampeln, leider von deutscher Seite immer wie der bestärkt wird, den Mut hcrnimmt, solche Klagen zu erheben. Wie Punkt 1 fällt auch Punkt 2 der Bernhardten Ausführungen in sich zusammen, nach welchem uns die deutschfreundlichen Ausländer neben bei noch fast zum Vorwurf machen, daß durch die kleine Steigerung des Markkurses ihre deutschen Konten um fast 90°/, entwertet worden sind- Die in Punkt 3 und 4 gerügte Erschwerung des Verkehrs ist ohne weiteres als bedauerlich zuzugeben, und unsere Außenhanöelsneben- stellen müssen bemüht sein, diese Schwierigkeiten soweit zu erleichtern, wie es irgend möglich ist. Ob das Ansehen der deutschen Verleger im Auslände wieder stei gen wirb, wenn wir durch die Beseitigung der Valuta-Ordnung unsere Bücher wiederum dorthin zu verschenken genötigt sind, wage ich zu bezweifeln, ebenso ob dem Auslandbuchhandel ernstlich damit gedient sein würde. Genau so, wie dieser jetzt vom Schleichhandel leidet, oder mehr wird er zu leiden haben, wenn die Schranke der Valuta-Ordnung wieder fällt. Alsdann erhält der Auslandbuchhanöel Sie Bücher wieder zu Pfennig- und Groschen-Preisen und muß sie auch zu solchen Preisen mit ganz geringem Aufschlag Weiterverkäufen. Unmittelbar nach dem Kriege gelang es dem Auslandbuchhandel noch, den Profit aus dem gesunkenen Markkurs größtenteils für sich zu behalten. Daß das, wenn die Verkaufsordnung aufgehoben wird, unmöglich wird, da für werden di« sprungbereiten reichsöentschen Firmen und ebenso natürlich die deutschen Verleger sorgen, die dann ihrerseits das Schleu- dergeschäft in die Hände nehmen werden. Wird das Ansehen des deut schen Buches und Verlegers wirklich dadurch größer werden? Fällt die Auslandverkaufsorönung, so bleibt dem wissenschaftlichen deutschen Verleger nichts anderes übrig, als Preise in ausländischer Währimg für seine Bücher und Zeitschriften anzusetzcn, da er diese vielfach überhaupt nicht mehr auf den Markt bringen kann, wenn er nicht durch erhöhte Ausland-Umrechnung Valutagewinne erzielt. Und dann wird er sich natürlich hüten, für holländische oder andere Biblio theken Vorzugspreise anzusehen, wie Herr Professor Bernhard freund lich vorschlägt. Da das Ausfuhrverbot alsdann auch fallen würde, bliebe dem Verleger nichts anderes übrig, als wenigstens bei den Werken, die häufiger ins Ausland gehen, von deutschen Firmen durch weg genaue Nennung der etwaigen Inland-Besteller zu verlangen, wie das ja auch heute noch keineswegs ganz entbehrlich geworden ist. In diesem Zusammenhang muß ich meinem Bedauern und meiner Ent täuschung Ausdruck geben, baß es der Börsenverein nicht ermöglicht hat, die Ausfuhr von deutschen Büchern durch deutsche Sortimenter an die Genehmigung des Verlegers zu binden, und ich möchte dringend ersuchen, daß wenigstens nun das vom Deutschen Verlegerverein cin- gefordert« und dem Vorstand des Börscnvcrems bekannte Nechtsgut- achten über die rechtliche Verpflichtung zur Angabe des Auslandes, für das die Bücher bestimmt sind, auch im Börsenblatt abgedruckt wird.*) Göttingen. vr. W. Ruprecht. *) Dieses wird in Nr. 10 der Deutschen Verlegerzcituug als Gut achten Nr. 42 der Rechtsauskunftsstelle abgeöruckt werden. Red. Verantwort!. Red. i. B. - Richard Albertt. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler W Leipzig, Deutsches Buchhändlerhau». Druck: Ramm 4, Seemann. Sämtlich I» Leipzig. — Adresse der Redaktion und Ervcbitton: Leipzig, Gerichtsweg 2« sBuchhändlerbauSI. 97«
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