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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1890
- Sprache
- Deutsch
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Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: Er halte sich zunächst dringend verpflichtet, seinem Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß dieser Antrag hier ganz unerwartet am Schlüsse oer Hauptversammlung hervortrete. Es könne und wolle ja die Berechtigung eines ausreichend unterstützten Antrages nicht anfechten; immerhin glaube er für den Vorstand die Rücksicht in Anspruch nehmen zu dürfen, daß Wichtige Anträge ihm einige Tage vor der Hauptversammlung mitgeteilt würden, um ihm Zeit zur Vorbereitung und Feststellung der geschäftlichen Behand lung zu geben. — Was den Inhalt des Antrags betreffe, so sei derselbe nach des Redners Ueberzeugung absolut gegenstands los. Es stehe ihm der klare Wortlaut des Mietvertrages mit dem Börsenvereins-Vorstand entgegen. Er begreife nicht, wie man einseitig eine Fassung Vorschlägen könne: »Das Abkommen mit dem BörseHverein ist aufgehoben.« Man meine also wohl, daß das Mietverhältnis aufgehoben werden solle. Das könne nicht einseitig geschehen. Das betreffende Abkommen sei ein nicht unwesentlicher Bestandteil des Mietvertrages, dessen einseitige Verletzung den Vermieter zu sofortiger Kündigung berechtige. Man müsse sich also die Folge gegenwärtig halten, daß man nach kurzer Zeit aus dem Buchhändlerhause werde ausziehen müssen. Auch abgesehen von diesem Vertragsverhältnis bestehe übrigens die von einer Hauptversammlung genehmigte Ge schäftsordnung der Bestellanstalt, welche dem Anträge ent gegenstehe und nicht ohne weiteres umgeworfen werden könne Ferner erkläre ein Paragraph der Vereinssatznugen den Leipziger Verein zum Organ des Börsenvereins und erläutere sehr bestimmt die Pflichten, welche der Verein als solcher dem Börsenverein gegenüber habe. Der Antrag sei somit vollkommen zwecklos; er bitte dringend ihn abzulehnen. Herr Hermann Haessel: Aus allen diesen Darlegungen von ganz ungewöhnlichen Verhältnissen sehe man nur zu deutlich, daß sich der Vereinsvorstand in Verlegenheit befinde. Er per sönlich sei um jene Zeit leider durch Krankheit verhindert ge wesen, dem Gange der Dinge zu folgen und daher später, ebenso wie seine Mitantragsteller, durch die Mitteilung der Thatsachen überrascht worden. Er könne sich keinensalls denken, daß jener Vorstandsbeschluß, welcher jetzt das Hinausdrängen zweier hoch angesehener Firmen ans dem Verein zur Folge gehabt habe, ein stimmig gefaßt worden sei. Der Vorstand habe nicht den Auf trag gehabt, das Mietverhältnis in dieser Form ohne vorherige Befragung der Hauptversammlung einzugehen. Es wäre etwas anderes gewesen, wenn der Börsenvereins-Vorstand die Dienst fertigkeit des Leipziger Vereins seinerseits durch Gegenleistungen belohnt hätte, aber statt dessen nehme er vom Leipziger Verein den höchsten Mietszins, mehr als das doppelte dessen, was er von der Berufsgenossenschast der Buchdrucker empfange. Aus der ganzen Sachlage trete eine große Belästigung des Verkehrs her vor; es sei dringend geboten, mit vollkommener Gerechtigkeit zu erwägen, wie abgeholfen werden könne. Er bitte um Annahme des Antrages. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus berichtigte einige Bemerkungen des Vorredners und bemerkte zu dem vorliegenden Anträge, daß man doch nur in der Weise Vorgehen könne, daß man den Vertrag kündige und abwarte, ob die Kündigung an genommen werde. Herr vr. A. Schmitt: Die Sperre der Beförderung durch die Bestellanstalt werde doch nur dann einen Zweck haben, wenn man sich Nutzen von ihr versprechen könne. Dieser Nutzen werde aber nicht erreicht, denn die Beförderung geschehe doch, wenn auch in anderer Form. Die bestehenden Vorschriften wür den mit großer Leichtigkeit umgangen. Jeder Leipziger wisse, wie er eine als unbestellbar zurückkommende Schriftsache zu be handeln habe. Er konvertiere sie einfach unter Adresse des Kommissionärs^»»!) gebe sie der Bestellanstalt wieder, welche sie dann anstandslos befördere. Wo liege hier also der praktische Nutzen der Maßregel? Diese sei viel weniger eine Strafe für die Gesperrten als eine Belästigung der Mitglieder des Vereins. Eine Aenderung dieses Zustandes sei notwendig, wenn nicht noch weitere bedauerliche Spaltungen im Verein eintreten sollte». Man möge sich übrigens nicht vorzeitig wegen der Kosten eines Umzuges der Bestellanstalt aufregen, diese Kosten seien nicht gar so erheblich; man zahle gegenwärtig recht hohen Mietzins und Nebenspesen und werde den gleichen Raum anderswo um einen wesentlich billigeren Preis haben, der auch etwa wirklich große Kosten des Umzuges und der Neueinrichtung leicht wieder herein bringen könne. Er erkenne übrigens ganz wohl das Unrichtige der Fassung des vorliegenden Antrages und wolle denselben i» der folgenden Weise abändern: Die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand zu ersuchen, beim Vorstande des Börsenvereins dahin zu wirken, daß das Abkommen des Leipziger Vereins mit demselben im Mietvertrag der Bestellanstalt aufgehoben werde, eventuell den Mietvertrag zu kündigen. Herr Credner: Er nehme diese Fassung gern an, um so mehr, als der Leipziger Verein sich in der außerordentlich glücklichen Lage befinde, daß zwei seiner Vorstandsmitglieder gleich zeitig Mitglieder des Börsenvereins-Vorstandes seien, dem außer dem ein weiteres Mitglied des Leipziger Vereins angehöre. Diese würden gewiß darauf hinwirken könne», die Sache in gütlicher Weise zu regeln. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: Er wolle dem Vorredner nur in seinem Namen bemerken, daß jeder Einzelne hier doch lediglich nach seiner eigenen Meinung und Ueberzeugung handeln werde. Es sei jedermanns eigene Sache, wie er sich hier zu verhalten gedenke; er bitte nicht zu provo ziere». Zum Antrag des Herrn vr. Schmitt habe er zu be merken, daß auch dieser Fassung der Inhalt des Mietvertrages entgegenstehe, nach welchem der Börsenverein wohl jederzeit halb jährlich, der Leipziger Verein aber nicht vor 1894 kündigen könne, wie das übrigens erst in der letzten Hauptversammlung vom Juli v. I. ausführlich erörtert worden sei. Herr Hermann Haessel: Er bitte um Aufklärung, wie der Vorstand dazu gekommen sei, die Bestellanstalt in dieser Weise an den Börsenverein auszuliefern. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brock Haus: Er müsse den Vorredner bitten, im Börsenblatt 1889, Nr. 156 den Bericht über die Hauptversammlung vom 1. Juli v. I rachzulesen. Herr Credner: Im Mietverträge stehe, daß, wenn das Abkommen bezüglich der Bestellanstalt vom Verein nicht ein gehalten werde, dieser das Lokal nach halbjährlicher Kündigung zu räumen habe; also möge man von dieser Bedrohung den Börsenvereins-Vorstand Gebrauch machen lassen. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: Der Vor redner beachte nicht, daß der Vermieter sich hier nur ein Recht gewahrt habe, eine Verpflichtung nicht eingegangen sei. Herr vr. Schmitt zog seinen Antrag zurück. Nach Ablehnung einer durch Herrn Liebeskind beantragten namentlichen Abstimmung wurde der von Herrn Liebisch verlesene Antragmit 65 gegen 59 Stimmen abgelehnt. (Lebhaftes Bravo!) Herr Adolf Rost: Er wolle nachträglich bemerken, daß ihm die Fassung des hier viel besprochenen Paragraphen der Geschäftsordnung für die Bestellanstalt unglücklich erscheine. Es handle sich um Feststellung des Begriffs »Schleuderer-Papiere«. Der bezügliche Paragraph begreife hierunter die »ein- und aus gehenden« Papiere. Das sei nicht richtig. Nur die bei der Bestellanstalt von »Schleuderern« eingehenden Papiere könnten »Schleuderer-Papiere« genannt werden. Ein z. B. von der Firma B. G. Teubncr aufgcgebenes Papier sei eben ein Papier dieser Firma, welches als Papier eines vom Vereins-Ausschuß nicht beanstandeten Mitgliedes unbedingt befördert werden müßte. Die beiden Worte »und ausgehenden« sollten somit gestrichen werden.
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