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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 254, 2. November 1914. Änderung der Postordnung vom 2V. März 1900. Bekannt machung vom 26. Oktober 19'4. Auf Grund des 8 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Neichsgesctzbl. S. 347) und des 8 3 Abs. 2 des Ge setzes, betreffend die Erleichterung ^des Wechselprotestes, vom 3V. Mai 1908 (Reichsgesetzbl. S. 321) wird 8 18» »Postprotest« der Postord nung vom 20. März 1900, wie folgt, geändert: 1. Für die Dauer der Geltung des 8 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 22. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 449), betreffend weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw, ist unter V statt des mit den Worten: »Postprotestanfträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen usw.« beginnenden Absatzes — Bekannt machung vom 27. September 1914 (Ncichsgesetzbl. S. 419) — zu setzen: Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen oder, in Westpreußcn in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosen- berg, Graudenz Stadt und Land, Löbau, Culm, Briefen, Strasburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, werden erst am einhundert- undzwanzigsten Tage nach Ablauf der Protestfrist des Artikel 41 Abs. 2 der Wechselordnung, wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, am nächsten Werktage nochmals zur Zahlung vor- gezcigt. Das gleiche gilt für die nochmalige Vorzeigung von Post- protestausträgen mit solchen im Stadtkreise Danzig zahlbaren ge zogenen Wechseln, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort an geben, der in Ostpreußen oder in einem der bezeichneten westpreußi schen Kreise liegt. 2. Hinter dem durch Ziffer 1 geänderten Absatz ist als neuer Absatz einzurttcken: Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheck rechts besteht, kann die Post damit betraut werden, neben der Wechselsumme auch die vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuziehen und im Nicht zahlungsfalle deswegen Protest zu erheben. Wird hiervon Ge brauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrag hinter »Betrag des beigefügten Wechsels« einzutragen »nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vor zeigung, nämlich vom ab.« Der Zeit punkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzu geben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlung auch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung erhoben. 3. Vorstehende Änderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1911. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kractke. Deutsche Zeitungen in Rußland. — Zu Ihrer interessanten Statistik in Nr. 249 möchte ich bemerken, daß in Rußland auch etwa 6 Millionen Juden wohnen, die fast ausnahmslos des Deutschen mächtig sind. Allerdings sprechen sie einen Jargon, der vielfach mit hebräischen, russischen und polnischen Wörtern durchsetzt ist. Der Hauptbestandteil der Sprache ist jedoch Deutsch, im wesentlichen auch Mittelhochdeutsch. Die Vorfahren der heutigen russischen Juden stammen größtenteils aus Deutschland, insbesondere aus der Nhein- gegend, aus der sie im 13. und 14. Jahrhundert verjagt wurden. Durch diese lange Zeit hindurch haben sie sich, genau wie die 1492 aus Spanien verjagten, jetzt in der Türkei lebenden spaniolischen Juden ihr Spanisch, die Sprache der alten Heimat treu bewahrt. Sie besitzen mehrere hundert Zeitungen, von denen einige bis 600000 Abonnenten haben, und drucken ihren deutschen Jargon in hebräischen Lettern. Von dem geradezu unheimlichen Umfang der Jargon- Literatur, über die es leider keine Bibliographie gibt, kann sich der deutsche Buchhändler keinen Begriff machen. Die Zahl der in dieser Sprache existierenden Bücher dürfte mindestens eine halbe Million betragen. Louis Lamm-Berlin. 3000 Bücher für die Lazarette als Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs. — In der »Täglichen Rundschau« lesen wir: Vor einiger Zeit erschienen in mehreren Zeitungen große Anzeigen der Firma Gyldahl L Hansen in Berlin, in denen sich diese nach Lösung eines von jedem Kinde zu erratenden »Rätsels« verpflichtete, dem Einsender drei Romane umsonst zu liefern. Es sollten dies die von einem Schriftsteller Adolf Mtttzelburg als Fortsetzung des berühmten Dumasschen Romans »Der Graf von Monte Christo« verfaßten Romane »Die Millionenbraut« und »Der Herr der Welt« sein. Welche Bewandtnis es mit diesem eigenartigen »Geschenk« hatte, zeigte eine Ver handlung, die kürzlich die 2. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin 1602 beschäftigte. Wegen unlauteren Wettbewerbs war der aus Dänemark stammende Geschäftsführer Torgny Hansen angeklagt. Wie die Er mittlungen ergeben haben, erhielt tatsächlich jeder, der sich meldete, die angekündigten drei Romane, aber ungeheftet und nngefalzt. Hierin bestand nämlich der ganze Trick. Da niemand etwas mit den ans losen Druckbogen bestehenden Romanen ansangcn konnte, so bestellte man die gleichzeitig angebotenen gebundenen Romane, an denen dann ganz nett verdient wurde. Selbst bei den ungebundenen Romanen blieb bei Zusendung an den Besteller noch ein kleiner Verdienst, da für Porto und Verpackung 1 ./il 10 H berechnet wurden. Eine bekannte Buchhandlung in Stuttgart erstattete nun Anzeige, da hier eine Täuschung des Publikums vorliege. Vor Gericht erbot sich Rechts anwalt vr. Schwindt, einer Anregung des Vorsitzenden folgend, die Angelegenheit auf gütlichem Wege aus der Welt zu schaffen. Ter Ver teidiger erklärte sich bereit, für den Angeklagten eine größere Summe an das Rote Kreuz zu zahlen und gleichzeitig die noch vorhandenen etwa 3000 gebundenen Romane den Berliner Lazaretten zur Verfügung zu stellen. Da die Firma in Stuttgart einverstanden war, im Interesse des Noten Kreuzes und der verwundeten Krieger auf einen Vergleich einzugehen, so wird das Verfahren demnächst eingestellt werden. Einfluß des Krieges aus die Rechtsverhältnisse des Handels. — In der Handelshochschule zu Leipzig soll durch den Dozenten Herrn Rechts anwalt vr. Kirchberger eine öffentliche Vorlesung über den Einfluß des Krieges aus die Rechtsverhältnisse des Handels (Lieferungsverträge. Rechtslage der Angestellten, Schuldnerschutz, Zahlungsverbot usw.) an sechs Abenden Dienstags von 8'/^ bis 9 Uhr abgehalten werden. Das Honorar soll für Studierende und Angestellte 2 ^ für selbständige Kaufleute 4 betragen. Der Ertrag wird zur Hälfte dem Noten Kreuz, zur Hälfte der Leipziger Kriegsnotspende zugeführt werden. Eintrittskarten sind in der Kanzlei der Handels hochschule, Nitterstraße 8/10, zu entnehmen. Beginn der Vorlesung: Dienstag, den 10. November. Fsrmat wissenschaftlicher und technischer Lehrbücher. — Herr Friedrich Herz, Reklame-Kaufmann in Köln-Sülz, schreibt uns: Ich gestatte mir, Ihnen nachstehend eine kleine Anregung zu geben, die mir deshalb beachtenswert erscheint, weil sie sich auf Beobachtungen vielfacher Art gründet, weil sie ferner einem Bedürfnis Rechnung tragen wird und schließlich dem Buchhandel selbst unter Umständen nicht am wenigsten nützen kann. Es handelt sich um das Buchformat von Werken wissenschaftlicher und technischer Natur, also von Büchern zum Studium. Die Amerikaner bringen in letzter Zeit mehr und mehr Bücher dieser Art in Oktav oder Klein-Oktav-Format heraus, was sehr praktisch befunden wird und z. B. einem Kaufmann, der mit der Zeit rechnen muß, das Studium aus der Fahrt zum Bureau, während der Wartezeit vor dem Mittagessen oder danach, im Restaurant usw. usw. ermöglicht, da das Buch handlich und bequem in einer Innen- oder Seitentasche des Nockes getragen werden kann. Ist ein Werk einmal sehr um fangreich, so kann es ja mehrbändig erscheinen. Die deutsche Buchhändlerschaft greife diese Anregung auf. Viel leicht wird sie in Vereinen und im Börsenblatt zur Sprache gebracht. Für Deutschlands neue Weltmachtstellung sind Faktoren, wie oben ausgeführt, mit von Bedeutung. Kaufleute werden praktische Neuerungen immer dankbar begrüßen — und benutzen. Post. — Von jetzt ab werden, ebenso wie im Verkehr zwischen Deutschland und Brüssel, auch im Verkehr zwischen Deutschland und Verviers gewöhnliche und eingeschriebene offene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere in deutscher und französischer Sprache, ferner Telegramme in offener Sprache zu gelassen, und zwar Telegramme aus Verviers in deutscher und fran zösischer, nach Verviers nur in deutscher Sprache. Mitteilungen über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbewegungen oder andere militärische Maßnahmen sind verboten. In den Telegrammen müssen bei der Auflieferung Name und Wohnung des Absenders angegeben sein. Auf Verlangen müssen sich Absender und Empfänger über ihre Persönlichkeit ausweisen. Die Taxen und Tarife sind dieselben wie vor dem Kriege im Verkehr mit Belgien. Die Frankierung der Sendungen erfolgt in Belgien mit deutschen Postwertzeichen, die in schwarzer Schrift den Aufdruck Belgien und die Angabe des Wertes in Centimen tragen. Ein Museum im Schützengraben. — Die »Barbaren« haben doch noch manche Gepflogenheiten, die von fern an Kulturmenschen erinnern. So haben sich unsere Soldaten, wie aus dem Westen geschrieben wird, I in ihren Schützengräben sogar ein Museum geschaffen, wie es die
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