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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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gerahmtes Bild. d. h. als Wandschmuck verlaust wird. Bon diesem Berkaufsprels erhebt der Staat die 15"/> Steuern und gibt dem Verkäuser anheim, sich die auf die Leiste und die aus das Bild gezahlte Steuer im Wege des Rückvergütungsverfahrens erstatten zu lassen. Derselbe Rückvergütungsanspruch steht dem Verfertiger eines solchen gerahmten Bildes zu, wenn er das selbe ins Ausland verkauft. In der Praxis haben wir nun mit drei Arten von Her stellern von gerahmten Bildern, alias Wandschmuck, zu tun: 1. Der Fabrikant von Bilderleisten, wenn er gleichzeitig Rahmen ansertigt, Bilder einlegt und dieselben fertig an den Kleinhandel verkauft. Diesem, wenn er das Bild vom Verleger bezogen hat, steht der Rllckvergütungsan- spruch der für das Bild gezahlten Steuer vom Fiskus zu. 2. Der sogenannte Bildersabrikant, der Leisten und Bilder kauft, dieselben zusammenfügl und als Wand schmuck verkauft. Dieser muß für die oben genannten Halbfabri kate die Steuer zurückoerlangen, bei den Leisten jedoch wohlge- merkt nur, wenn diese in mehr als 5 cm Breite verwendet wor den sind. 3. Der Kleinhändler, der gleichzeitig Glaser, resp. Einrahmer ist, und der teils Leisten, teils fertige leere Rahmen bezogen hat, und der bei den letzteren von seinem Lieferanten erst in Erfahrung bringen must, wieviel die Leisten zu dem betreffenden Nahmen gekostet haben, damit die darauf ruhende Steuer festgestellt werden kann. Mit einem Wort: ein Rattenschwanz von Komplikationen, mit dem kaum ein buchhalterisch gut organisierter Großbetrieb, geschweige denn ein biederer Buchbinder — oder Glasermeister, der neben seiner Buchbinderei resp. Bau- und Kunstglaserei auch einen Bilderladen hat, den meistens Frau und Kind versehen, fertig werden kann. Bei Oval rahmen ist die Sache wieder anders. Diese, da meistenteils aus unedlem Holze gefertigt, sind steuerfrei, bis auf solche, die, mit Metall- oder Bronze, Silber usw. belegt, wieder beim Hersteller steuerpflichtig sind und, wenn dieselben mit Bild und Glas als Wandschmuck verkauft werden, ebenso wie oben nochmals fertig versteuert werden müssen, während man die für den Rahmen und das Bild bezahlte Steuer zurück- verlangen kann. Wieder anders wird jedoch die Sache, wenn ein Original- Werk der Malerei resp. der Graphik in einem Rahmen, der aus versteuerter Leiste hergestellt worden ist, geliefert wird. In diesem Falle ist das Rückvergütungsrecht nicht gegeben, und ob wohl die Leiste bereits Steuer trägt, muß der fertige gerahmte Gegenstand im Kleinhandel nochmals Luxussteuer tragen. Um gekehrt ist nun die Sache bei Rahmen aus Edelholz, welche bis zur Breite von 5 cm luxussteuerpflichtig und über 5 cm luxus- steuerfrei sind, da die letzteren schon als Stangen vom Hersteller versteuert worden sind. Wiederum anders wird die Sache, wenn ein Kleinhändler lose Blätter zum Einrahmen an eine Rahmen fabrik schickt. Sofern sich der Besteller durch den oben erwähnten Händlerschein darüber ausweist, daß er die Bilder zu Wieder veräußerungszwecken einrahmen läßt, darf ihm von dem Ein rahmer keine Steuer in Rechnung gestellt werden. Ist versteuerte Leiste verwandt worden, dann tritt der Rückvergütungsanspruch ein. Völlig unmöglich ist es, alle Einzelfälle zu übersehen, die sich in der Praxis noch ergeben werden, denn die Ausführungs bestimmungen, soweit die Rahmen der Bilder, Leisten usw. in Frage kommen, sind erst jetzt erschienen und traten vom 1. Juli d. I. schon in Kraft. Feststehend ist jedoch für jeden, der den Gang der Herstel lung von gerahmten Bildern kennt, daß niemand mit diesem Wirrwarr fertig werden kann, und daß die kaufmännische Moral und Ehrlichkeit auf eine harte Probe gestellt worden ist. Kein Wunder ist es deshalb, wenn wir schon heute hören, daß mancher Kunsthändler d:e Waffen streckt und sich lieber anderen Handels zweigen zuwendet, als daß er unter der Art vexatorischer Bestim mungen seinen Beruf weiter ausüben soll, ganz abgesehen davon, daß die Absatzfähigkeit von Bildern durch die erhöhten Steuer lasten eine wesentliche Einbuße erleidet und nicht nur eine blühend« Industrie zugrunde gerichtet wird, sondern auch den breiten Volksschichten ein dildung-, erziehung- und kulturdrill- gender Heimschmuck genommen wird. Der Staat braucht Geld, das wissen wir, aber niemals darf es sein Zweck und seine Ab sicht sein, die Quellen zu zerstören, die ein erwerbstätiges Voll zur Speisung der staatlichen Steuerströme braucht. Mit dem Luxussteuergesetz ist aber für den Kunst- und Bitderhandel die Henne getötet, die die goldenen Eier legt. Also wanen wir die Wirkung ab, und versuchen wir inzwischen, wie am besten mit den obigen Bestimmungen fertig zu werden ist, da es vorläusi- leider nicht anders möglich ist. Weitere Erfahrungen aus der Praxis würde eS sich emp fehlen für den Kunsthandel Herrn Justizrat Skolny, Berlin, Charlottenstraße 17, Syndikus der Kunstverlegervereinigung, oder Herrn vr. Röhl, Berlin, Engelufer 1e, Syndikus dei Verbandes der Goldleistenfabrikanten und der Holzrahmen-Ver- einigung Deutschlands, mitzuteilen, damit diese Herren in der Lage sind, das Material zu sammeln und an geeigneter Stelle zweckmäßig zu verwerten. Dieses liegt im dringenden Interesse unserer Fachgenossen. Leonhard Wohlgemuth, 1. Fa. Wohlgemuth L Lißner, Berlin. Oldenbourg, vr. Friedrich, Laiengedanken zur Einheitsschule. 8°. 15 S. München und Berlin 1920, Druck und Verlag von R. Oldenbourg. Ladenpreli geheftet 1.50. Zu den angeblichen »Errungenschaften« der Revolution zahlt Erfüllung einer Forderung der fortschrittlich gesinnten Pädagogen, Einheitsschule. Da alle Familien mit schulpflichtige» Kindern vo" dieser Reform berührt werden, so erscheinen die Ausführungen dN vorliegenden Broschüre eines unserer Bcrufsgenossen allgemeiner Be achtung wert. ES ist klar, daß ein so großes theoretisches Gebäude a» praktischen Mängeln kranken muß, deren Beseitigung der Laienwelt ebensosehr am Herzen liegt wie dem Schulmanne. Schon die mit dem Schlagworte »Ausstieg des Tüchtigen« gekennzeichnete Tendenz der Einheitsschule ist brüchig, weil sie den Einfluß der Familie und l><* Lebens als Bildungssaktor unterschätzt. »Auslese« in natiirwllst"' schastlichcm Sinne zum Mcnschcnwerk zu machen, ist Wagnis. ^ Selbstregulierung der Dinge zeigt sich in recht osfenkundiger Art, wenn wir bedenken, wie häufig aus den unbedeutendsten Schiller" die bedeutendsten Menschen geworden sind und wie wenig das P.r^' kat »Musterschüler« oft im Leben standhält. In der vorliegenden Schrift csscnbart sich der Verfasser zwar als Laie, überall in seinen Ausführungen aber merkt man, daß er die Materie und die einschlägige Literatur in jeder Beziehung beherrsch'' Dieser Umstand verleiht ihm auch das Recht, stellenweise eine grim mige Satire zu schreiben. Die neue Schule wird einer aussiihrliehe" Kritik unterworfen, aus der die Vorteile und Nachteile des alten des neuen Systems genau erkannt werden können. Zum Schlüsse wird eine Reihe von Forderungen ausgestellt, die ebenso die Beachtung de» Lehrers wie die des Laien verdienen. Mag das Schriftchen bei de» Unbelehrbaren der pädagogischen Fachwelt Ablehnung finden,.für denen das Wort »sucliatur ai altera pars« noch Geltung hat, »nd s»' alle, die das vaterländische T-cnkcn und Fühlen noch nicht verlern haben, bringt es sehr heilsame und durchaus beachtenswerte Wahr' heiten. Empfindung und Mißtrauen vieler Eltern gegen die E>»' hcitsschule und damit die Zweifelhaftigkeit dieser revolutionären Er rungenschaft werden bestätigt. 8. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen ' — Fn da« Adreßbuch neu autnenommenr Atrma. — B. — Börsen»^ - H. — Handrlsgerichtlich« Eimragung lmit Angabe de« Erschein"»^ «K» der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Dire Mitteilung. 2. -7. August 1820. Vorhergehende Liste 1920, Nr. 171. Abel L Müller, I u g e n d s ch r i s t« n v e r l a g, Leipr'"' Stuttgarter Komm.: a. Südd. Groß-Buchh. sB. 175.) .. -Aktiengesellschaft für Druck und Verlag ck* Würtz, Berlin-Steglitz, Hcinrich-Seibcl-Straße 8. ^ ^ lag, Buchhandlung n. Vnchdrnckerei. Fernsprecher: Steglitz Geschäftszeit 8—8, Sbd. 8-2. Telegrammadresse: Wi-rtzve' Berlinsteglitz. Bankkonti: Deutsche Bank, Dep.-Sasse 0.
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