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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-02
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 48. Leipzig, Montag den 27. Februar 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 9l. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. 1. Laufende Registrande. 5. Januar 1911. dir. 89. Der Berliner Journalisten- und Schriftstellerverein hat an den Vorstand des Börsenoereins das Ersuchen gerichtet, sich seiner Petition an den Deutschen Reichstag anzuschließen, die gegen eine Abänderung der Strafprozeß ordnung Stellung nimmt, durch welche die Verfolgung der Urheberrechtsdelikte im Wege der Privatklage erfolgen solle. Nach Anhörung des a. o. Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht hat der Vorstand dem Berliner Journalisten- und Schriftstellerverein geantwortet, daß er zur zeit außerstande sei, sich der Petition anzuschließen. 23. Januar 1911. Nr. 301. Der Vorstand des Börsen vereins hat unter Zustimmung des Ausschusses für das Börsenblatt und nach vorheriger Ver ständigung mit der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung beschlossen, die »0« im täglichen Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels als Kenn zeichen derjenigen Werke beizubehalten, bei denen die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht aufgedruckt ist. 31. Januar 1911. Nr. 407. Der Wahlausschuß hielt an diesem Tage eine Sitzung ab zwecks Vorbereitung der Wahlen zur Oftermesse 1911. II. Protokoll der Vorstandssitzung am 31. Januar 1911. Punkt 2. Im letzten Quartal 1910 sind 63 Beschwerden über Verletzungen der Verkaufsordnung bei der Geschäftsstelle eingegangen, von denen 47 das Sortiment und 16 den Verlag betreffen. Punkt 3. Die Buchhandlung des Verbandes der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirt schaftlichen Interessen hat gegen den Börsenverein beim Landgericht Leipzig Klage erhoben. Sie verlangt die Unterlassung der Behauptung, daß sie zu den Buchhandlungen gehöre, die ihren Geschäftsanteil an ihre Mitglieder resp. Abnehmer in einer Weise verteilen, die als unzulässiger Rabatt (8 8 Ziffer 1 und 2 der Verkaufsordnung) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. anzusehen sei, und fordert weiter, daß der Börsen verein seinen Mitgliedern durch ein Rundschreiben mitteile, daß die Arztebuchhandlung nicht zu den erwähnten Buchhandlungen gehöre. Die meisten der Verbandsbuchhandlungen, über die am 27. Oktober 1910 die Maßnahmen ver hängt worden sind, haben unter Führung der Buchhandlung des Verbandes der Ärzte Deutsch lands beim Vorstand die Anberaumung einer Konferenz zwischen dem Vorstand des Börsen vereins und ihren hierzu abzuordnenden Dele gierten beantragt. Sie beabsichtigen, in dieser Konferenz darzulegen, daß der Vorstand des Börsenvereins von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen bei Verhängung der Maßnahmen ausgegangen sei und daß insbesondere die in der Begründung der Ausschlußerklärung angeführte unzulässige Verteilung des Geschäfts gewinns nicht vorliege. Der Vorstand hat den Verbandsbuchhandlungen geschrieben, daß er zu der vorgeschlagenen Aussprache bereit sei, doch müsse diese ohne Hinzuziehung eines Vertreters der Ärztebuchhandlung und ohne Erstreckung der Verhandlungen auf diese stattfinden, solange die Ärztebuchhandlung die erhobene Klage nicht zurückziehe. Punkt 21. Der Vorstand des Börsenoereins hat beschlossen, aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Jubiläums der Berner Übereinkunft betr. die Bildung eines Internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur, Kunst und Photographie vom 9. September 1886 eine Festschrift auszugeben, die von dem Archivar des Börsenvereins, Herrn vr. Goldsriedrich, be arbeitet wird. Punkt 34. Auf Anfrage eines Kreisvereins teilte der Vor stand mit, daß eine allgemeine Versendung der Verkaufsordnung und Verkehrsord nung an die Nichtmitglieder des Börsenvereins nicht erfolgt ist. Die Verkaufsordnung wurde dem Börsenblatt Nr. 144 vom 25. Juni 1909 beigelegt und den anerkannten Kreis- und Orts vereinen in je 6 Exemplaren sowie den an erkannten Warenhäusern in je 2 Exemplaren zugesandt. Die Verkehrsordnung wurde im Börsenblatt Nr. 113 vom 20. Mai 1910 abgedruckt; beide Ordnungen stehen dem Buchhandel jederzeit zur Verfügung. 326
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