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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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7-148 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 186, 21. Juli 1913. des Dargestellten; verboten ist dagegen verständigerweise nicht das Anbringen des Urhebernamens aus einer Photographie durch einen anderen als den Urheber selbst. Vorhandene Platten durf ten nach der eingetretenen Wirksamkeit des Gesetzes noch vier Jahre lang, aber nur dann benutzt werden, wenn damit erzeugte Bilder binnen drei Monaten nach der Wirksamkeit des Gesetzes durch die Behörde verzeichnet und abgestempelt worden sind. Das in Ungarn 1884 erlassene Gesetz über das Urheber recht faßt in ZK 69—75 die Bestimmungen über Photographie zu sammen. Verboten ist zunächst die Nachbildung einer Photogra phie im Mafchinenwcgc fünf Jahre nach dem Ablauf des Er scheinungsjahres, falls aus jedem Exemplar der befugt hergestcll- ten Abzüge oder Nachbildungen Name oder Firma und Wohnort des Urhebers oder Herausgebers der Originalaufnahme und das Erscheinungsjahr angegeben wird. Erscheinen keine Nachbildun gen, so erlischt der Schutz fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Aufnahme erfolgt ist. Bei Bildnissen wird das Ver vielfältigungsrecht dem Besteller zugesprochen. Die freie Be nutzung der Photographie ist erlaubt, ebenso die Nachbildung einer solchen, wenn diese sich an einem JndustrieerzeugniS befin det; femer ist gestattet die Nachbildung einer Photographie in einer anderen Kunstgattung. Der Urheber eines solchen durch ein anderes Kunstgenre geschaffenen Werkes erlangt das künstle rische Urheberrecht (K 74). In Japan endlich ist 1899 (am 3. März) ein Gesetz ge geben worden, das in Artikel 23 die Schutzfrist eines photogra phischen Werks auf zehn Jahre nach dem Erscheinungsjahr fest- setzl. Erscheint keine Photographie, so endet die Schutzfrist zehn Jahre nach dem Entstehungsjahr des Negativs. Photographien geschützter Kunstwerke genießen den Schutz des Gesetzes so lange, als das Vervielsältigungsrecht des Originals währt. Das Recht an photographischen Porträts steht dem Besteller derselben zu. In Artikel 15 wird bestimmt, daß der Urheber oder sein Rechts nachfolger, ohne daß er sein Recht hat eintragen lassen, keine Nachdrucksklage hinsichtlich eines veröffentlichten, dargestellten oder aufgeführten Werkes anstrengen könne. Das gilt also auch für die Photographie. Die Eintragungsgebühr beträgt 5 Uen, d. h. etwa 21 für jede Photographie. Das Urheberrecht an den in einem wissenschaftlichen oder literarischen Werke enthalte nen photographischen Werken steht dem Urheber des elfteren (also des wissenschaftlichen oder literarischen Werkes) zu und währt so lange als das Urheberrecht an dem Werke selbst, wenn der Urheber sie für den besonderen Zweck hat ausführen lassen. (Schluß folgt.! Kleine Mitteilungen. Der 3. Vertretertag der Ober-Post- und Telcgraphcn-Assistenten- Vereinigung, c. V. (Sitz Leipzig), wird am 11., 12., 13. und 14. September in Leipzig im Casino-Hotel, Nosentalgasse, abgehalten werden. Neben einer Reihe zur Beratung und Erledigung stehender geschäftlicher Angelegenheiten wird der Vertretertag Stellung nehmen zur Änderung der Satzungen der Vereinigung, sowie zu verschiedenen Standes- und Besoldungsfragen. Auch über die Errichtung von Erholungs heimen für Lungen- und Nervenkranke aus Reichsmitteln und über die Gründung einer Kranken-Unterstützungskasse soll beraten werden. Der nächste Internationale Schiffahrtskongrcß wird im Jahre 1915 in Stockholm stattfinden. Aus dem soeben fertiggestellten Programm ist folgendes hervorzuheben: In der I. Abteilung (Binnenschiffahrt) sind u. a. Vorträge über Verbesserungen der Flüsse für Schiffahrt, Kraft erzeugung, Holzflößerei, Ent- und Bewässerung, Ergebnisse von Modell versuchen, Modellversuche zur Lösung von sonstigen hydrotechnischen Fragen vorgesehen. In der II. Abteilung (Seeschiffahrt) werden behandelt: Mechanische .Hafenausrüstung, mechanische Beförderung der Waren, Umschlag zwischen den Schissen und den verschiedenen Stapel plätzen, offenen und geschlossenen Lagerplätzen, Seezeichen, Lenchttürme, Leuchtapparate, Nebelsignale (Schallsignale, Unterwassersignale, draht lose Telegraphie). Bewilligungen der Wiener Akademie der Wissenschaften. — Die philosophisch-historische Klasse der Wiener Akademie der Wissen schaften hat über den ihr zufallenden Anteil aus der Erbschaft Treitl jetzt folgende Bestimmungen getroffen: je 2000 Kronen er halten die linguistische und antiquarische Abteilung der Balkan kommission, 4000 Kronen die Sprachen-Kommission, 2000 Kronen die südarabische Kommission. Für die Limeskommission wurden 8000 Kronen bewilligt, für die Kommission für die Trienter Konzils- korrespondcnz 560 Kronen. Endlich erhielten noch die Kommission für die mittelalterlichen Bibliothekskataloge 1500 und die Atlas- Kommission 3000 Kronen. Der 11. Internationale Pharmazeutische Kongreß wird vom 17. bis 21. September im Haag stattfinden. Folgende Regierungen werden amtlich vertreten sein: Frankreich, Belgien, Norwegen, Schweden, die Niederlande, Rußland, England und die Schweiz. Bis jetzt haben sich mehr als 500 Teilnehmer gemeldet. Mit dem Kongreß findet gleich zeitig eine Ausstellung im Scheveninger Kurhaus statt. Sie umfaßt Abbildungen und Photographien von Apotheken und Laboratorien, so wie andere Gegenstände aus dem Gebiete der Pharmazie. Die diesjährige Generalversammlung der Bibliophilengesellschaft findet Sonntag, den 28. September, in Hamburg statt. Bis dahin erhalten die Mitglieder der Gesellschaft den von Baurat H. Weisstein gestifteten zweibändigen Katalog der Bibliothek von Gotthilf Weisstein, dem bekannten Berliner Bllchersammler. Neue Bücher, Kataloge etc. Für die Praxis des Seelsorgers. Ein systematisch angeordnetes Verzeichnis brauchbarer Bücher für die theoretische und praktische Tätigkeit des Kuratklerus aus dem Verlage der Herderschen Verlagshandlung in Freiburg im Breisgau. 8°. 56 S. o^cinunß. 1900 di8 1910. Kesrdeitet von Carl VValtllor. iVlit Isckowetien Hoedsellulen. I.6X.-8". 132 8. öerlin 1913, Xom- Dritter Jahresbericht 1912—1913 des Vereins Volkslese halle, e. V. in Braunschweig. Gr.-8°. 11 S. u. 7 Tabellen. Verbotene Druckschriften. — Zehn Gebote für Jungfrauen. Verlagszeichen 0. 3187. Zehn Gebote für Junggesellen. Verlagszeichen 0. 3186. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Unbrauchbarmachung. 38.J. 363/13.— Franz Blazek, Das Feuer. Pariser Verlagsanstalt (Hans Zepp). 8. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Beschlagnahme. 38. I. 382/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4360 vom 18. Juli 1913.) Persolllilninhrichten. Friedrich Pfuhl f. — Am 16. Juli ist während eines Bade aufenthalts in Misdroy der Oberlehrer am kgl. Mariengymnasium in Posen und Dozent an der kgl. Akademie daselbst I)r. Fritz Pfuhl im 61. Lebensjahre gestorben. Der Dahingeschiedene hat sich in weiteren Kreisen namentlich durch seine Bestrebungen auf dem Ge biete des naturkundlichen Unterrichts bekannt gemacht und zahlreiche Monographien und Abhandlungen über die von ihm in den bota nischen Unterricht eingefllhrte biologische Methode veröffentlicht. Auch war er Herausgeber der »Zeitschrift des naturwissenschaftlichen Ver eins der Provinz Posen« und Begründer einer umfassenden natur wissenschaftlichen Sammlung am Kaiser Friedrich-Museum in Posen. Arno Kleffel I. — Im 73. Lebensjahre ist am 18. Juli in Berlin der Musikschriftsteller, Komponist und Kapellmeister Professor Arno Kleffel gestorben. Die Königliche Hochschule für Musik, der er seit 1910 als Leiter der Opernschule angehörte, verliert in Arno Kleffel einen im Opcrnfach besonders erfahrenen Künstler, der sich auch durch eine Reihe schöner Kompositionen in der Musikwelt einen geachteten Namen erworben hatte. Bekannt wurden seine Musik zu dem Weih nachtsmärchen »Die Wichtelmännchen« und zu Goethes »Faust«, sowie sein Chorwerk »Schwesterntreue« und die Oper »Des Meermannes Harfe«.
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