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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1933
- Strukturtyp
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- 1933-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1933
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- Deutsch
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X- 208, 7. September 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Kominissionshauö deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler c. G. m. b. H. in Leipzig. — Bilanz vom 31. Mai 1933 Vermögen RM Kasse 4 625 18 Postscheck 62 621 44 Bank 85 969 Giro 67 583 78 Wechselbcstand 23 288 67 Außenstände 462 047 90 Waren 36 230 Grundstück 100 000 1 6 754 20 10 001 400 Betriebs-Rücklage 23 15 858 546 32 Schulden Geschäftsguthaben: a) verbleibende Mitglieder RM 146 600.— b) ausscheidende Mitglieder „ 3 800.— 160 400 Gesetzliche Rücklage 188 200 160 000 20 000 26 141 36 196 880 54 Jnterims-Konto-BAG 62 692 54 Reingewinn 54 231 88 858 546 32 Verlust, und Gewinnrechnung NM L, 261 656 89 16 718 84 Abschreibungen: Inventar NM 19 819. Kraftwagen „ 1 449.— 21 268 Grundstücks-Erneuerunqs-Rücklage 10 868 97 Zuweisung an das Delkredere 20 000 Hausbctrieb 13 974 01 Reingewinn 54 231 88 398 618 59 Gewinnvortrag aus 1931/32 8 025 59 Waren 369 579 87 Zinsen 21013 13 398 618 59 M i t g l i e d e r - B e w e g u n g. Mitglieder zu Beginn des Geschäftsjahres .... . 565 Zugang an Mitgliedern im Berichtsjahr 44 zusammen 609 Abgang im Laufe des Berichtsjahres: durch Tod 8 durch Ausschluß 11 durch Aufkündigung 10 durch Übertragung 8 37 Demnach in das Geschäftsjahr 1933 übernommen .... 572 Geschäftsguthaben der Mitglieder Stand am 1. Juni 1932 RM 151000.— Stand am 31. Mai 1933 RM 160 400.— Haftsumme der Mitglieder Stand am 1. Juni 1932 RM 151 000.— Stand am 31. Mai 1933 RM 150 400.— Die Geschäftsguthaben der Mitglieder haben sich im Laufe des Berichts jahres um 600.— RM gegen das Vorjahr vermindert, die Haftsumme hat ebenfalls um 600.— RM abgenommen. Leipzig, den 31. Juli 1933 Kommissionshaus deutscher Buch- und Zeitschriften- händler e. G. m. b. H. zu Leipzig vr. Niewöhner. Carl Morgenstern. Mary Knüppel. Oscar Müller. Satzungsgemüß hielt das Kommissionshaus deutscher Buch- und Zeitschristenhändler, e. G. m. b. H., Leipzig, am 27. August 1933 seine ordentliche Hauptversammlung im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig ab. Die vorstehende Jahresrechnung wurde genehmigt. Der Rein gewinn wurde wie folgt verteilt: Dem Reservefonds RM 20000.—, der Sonderrücklage RM 15000.—, Kapitaldividende RM 11280.—, Vergütung an die Angestellten RM 6500.—, Vortrag auf neue Rech nung RM 1461.88. Das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Ludwig Hartkopf-Magdeburg, wurde einstimmig wiedergewählt. Für das ver storbene Aufsichtsratsmitglied Oswald Lindner-Gera wurde Herr Karl Seiler-Moys gewählt. Desgleichen wurde als Stellvertreter des Auf sichtsrates Herr Neinecke-Magdeburg einstimmig wiedergewählt. Reu hinzugewählt wurde als Stellvertreter des Aufsichtsrates Herr Konsul Schmitz-Duisburg. Kulturpolitisches Referat beim Preußischen Staatsmiuistcrium. — Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Ministei'präsident Gocring beim Preußischen Staats ministerium ein kulturpolitisches Referat geschaffen und mit dessen Leitung den Staatskommissar im Preußischen Kultusministerium Hinkel betraut. Der Preußische Theater-Ausschuß, der unter Leitung des Staatskommissars Hinkel auch in Zukunft arbeitet, wird diesem kulturpolitischen Referat des Staatsministeriums eingeorduet. Prüfungsausschuß für die Schulbibliothckcn. — Wie der Amt liche Preußische Pressedienst mitteilt, wird der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zur Durchführung des Er lasses über die Bereinigung der Schulbibliotheken bei den Volks-, mittleren und höheren Schulen einen Prüfungsausschuß ernennen. Der Ausschuß für die höheren Schulen ist bereits zusammeugestellt. Umgestaltung der Kunstausschusse. — Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Rust, gemeinsam mit dem Preußischen Innen- und dem Justizminister soeben einen Erlaß herausgegeben, der eine grundsätzliche Umgestaltung der bei den Polizeipräsidenten be stehenden Kuustausschüsse anordnet. Diese Ausschüsse haben die Aus gabe, die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in denjenigen Fällen zu beraten, in denen aus polizeilichen oder strafrechtlichen Gründen gegen Werke der Kunst und Wissenschaft vorgegangen wer den soll. Die Neuordnung bringt einmal eine Ausdehnung des Arbeitsbereichs der Sachverständigenausschüsse über das reine Kunst gebiet hinaus auf das der Wissenschaft: es wird damit eine Forde rung der Praxis erfüllt, da z. B. bei Verfahren gegen Schriften, die die öffentliche Sicherheit gefährden, sich oft die gutachtliche Hinzu ziehung von Ärzten oder anderen Wissenschaftlern als notwendig er wiesen hat. Die neuen Bestimmungen bringen ferner eine Herab setzung der Zahl der Gutachter und erhöhen damit die Arbeits fähigkeit der Ausschüsse. Der Sachverständigeuausschuß besteht in Zukunft aus höchstens zwölf Personen, in der Regel je drei für Bühne, bildende Kunst, künst lerisches Schrifttum und Wissenschaft. Die Tätigkeit der Mitglieder des Sachverstäudigenausschusses ist ehrenamtlich. Schließlich wird angeordnet, daß die Ausschüsse zum 1. Oktober d. I. völlig neu zu bilden sind. Die Mitglieder werden von den Polizeipräsidenten im Benehmen mit den Generalstaatsanwälten ernannt: bei der erst maligen Zusammensetzung der Ausschüsse ist ministerielle Mitwirkung au der Berufung der Mitglieder vorgesehen. Der Erlaß drückt das Vertrauen aus, daß die Polizei- und Ge richtsbehörden zu einem gedeihlichen Zusammenwirken mit den neuen Ausschüssen kommen werden. Man müsse sich vor Augen halten, heißt es in dem Erlaß, daß die notwendige Strenge gegen volkszersetzende Elemente gepaart sein muß mit Einsicht und Verständnis in die Be sonderheiten künstlerischen und wissenschaftlichen Schaffens. Daun werde es auch gelingen, das öffentliche Leben von allen unsauberen und zersetzenden Erscheinungen frei zu halten und doch den Beweis zu liefern, daß derneueStaateingroßzügigcrSchir m- herr künstlerischen und wissenschaftlichen Wir kens sei. Verbotene Druckschriften. — Der Feriensenat für erstinstanzliche Sachen bei dem Oberlandesgericht Hamm i. Wests, hat in der Sitzung vom 29. Juli 1933 u. a. für Recht erkannt: Alle Exemplare der Schriften: »Sozialismus schafft Wohlstand für Alle«; »Einer für Alle, Alle für Einen«; »Pothempa«; »Die Wahrheit über die Sowjetunion«; »Streik«; »Öffnet die Speicher und Halden«; »Im Kampf gegen die faschistische Diktatur«; »15 Jahre Sowjetunion«; »Klasse gegen Klasse«; »Krieg in China«; »Huugerdiktatur in Brüning-Deutschland«; »Von Zwickeln und Muckern«; »Verhungert 1932«; »An der Front des Noten Aufbaus«; »Stalin — Neue Lage, Neue Aufgabe«; »Der Ausweg«; »Ein Appell au die Arbeiter«; »Was ist die Eiserne Front«; »Mittelstand in Not«; »Wenn Wir die Macht haben«; »Die Note Internationale«; »Die Internatio nale«; »Arbeiternot — Bauerutod«; »Streiksignal und Streikverrat«; »Paris—Berlin«; »Das kommunistische Manifest«; »Unter roten Fahnen«, sowie die zu ihrer Herstellung benutzten Platten und Formen sind im Rahmen des 8 "11 NStGB. unbrauchbar zu machen. 0 I 149/33. Hamm (Wests.), 30. August 1933. GenStA. 681
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