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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1933-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1933
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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MsMMülr-tllDtMiM VMKaM Nr, 194 <N. 84). Leipzig, Dienstag den 22, August 1933, 100. Jahrgang. ReDMiouMer Teil Vekanntnrachung In der letzten Zeit wurde mehrfach die Beobachtung gemacht, datz Geschäftsvertreter bei Behörde» »nd Privaten im Dicnstanzugc der SA und SS Vorsprache». Die oberste SA-Fiihrung hat bereits durch Verfügung vom 1t. Juni 1933 die berufliche Tätigkeit im Dienstanzugc mit folgender Begründung ausdrücklich verboten: „Abgesehen davon, datz hierdurch der Eindruck erweckt werden kann, als ob der Geschäfts vertreter sich durch seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Verbände Persönliche Bo> teile dnrch besondere Berücksichtigung bei der Erteilung von Aufträgen verschaffen möchte, ist cs mit dem Ansehen des Tienstanzuges als Shmbol der nationalen Erhebung nicht vereinbar, wenn dieser nicht ausschlietzlich als Ehrenkleid im Dienste des Vaterlandes getragen, sonder» auch z» rein Persönlichen geschäftlichen Zwecken mitzbraucht wird". Da gerade im Buchhandel zahlreiche Vertreter entgegen dem Verbote im Dienstanznge ihrem Berufe nach- gegangcn sind, stellt uns die oberste SA-Führ»ng anheim, nochmals auf das bestehende Verbot hinznwciscn. Wir bitten die Mitglieder, ihre Vertreter anzuwcisen, bei Ausübung ihres Berufs das Verbot des Uniform- tragcns z» beachte». Es ist auch wiederholt vorgekomme», datz Geschäftsvertreter in Umgehung dieses Verbots bei ihren Knndenbcsnchen eine» SA- oder SS-Mann in Uniform mitgenommen haben. Wir weisen darauf hi», datz derartige Fälle sinngcmätz ebenfalls unter das erwähnte Verbot fallen. Leipzig, den 19. August 1933. Der Aktionsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Fr. Oldenbourg, Vorsitzender. aus diesem Grundsatz heraus wieder Ordnung im eigenen Hause geschaffen und er wieder ein eindeutiges, klares Arbcitsvcrhältnis in seinen eigenen Reihen auf Grund gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses hergestcllt haben wird, wird er auch darangehen können, in Zusammenarbeit mit anderen Ständen zu treten und seine Stellung auch nach außen hin zu festigen. Zu einer der ersten und wichtigsten Aufgaben im Interesse des buchhändlcrischcn Berufsstandes und einer Gesundung des Buch handels gehört die Regelung des Buchvertricbs dnrch nichtbuch händlerische Stellen und Personen, Alle seitherigen Versuche, den mehr oder weniger wilden Handel mit Büchern durch Berufs fremde zu beseitigen oder wenigstens cinzudämmcn, scheiterten weniger an der bestehenden Gewerbcfrcihcit, sondern vielmehr daran, datz jeder einzelne glaubte, sein Geschäft machen zu dürfen, zu können und zu sollen, wie und wo sich ihm nur immer die Möglichkeit bot, völlig unbekümmert darum, ob es den Allgemcin- interesscn zuwiderlief oder das Ansehen des eigenen Bcrufsstandes schädigte. Auf dem seichten Boden einer solchen Wirtschaftsaus fassung konnte der Handel mit Büchern durch berufsfremde Außen seiter um so üppiger gedeihen, als dieser durch eine Reihe von Zeitumständen noch wesentlich gefördert wurde, Überproduktion und Absatznot, die den erzeugenden Buchhandel zur Erschließung immer neuer Absatzquellen drängten, und llbcrsüllung der Grossistcnlagcr mit ungewöhnlich rasch sich entwertenden Büchern, die um jeden Preis an jeden Interessenten abgcstoßen wurden, begünstigten stark den Auchbuchhandel und das Außcnscitcrtum, Warengeschäfte verschiedenster Art, die durch Hcreinnahme immer neuer Warcn- gattungen glaubten, ihren Umsatz erhöhen zu müssen, Leihbüche reien, die immer mehr dazu übergingen, auch neue Bücher zu herabgesetzten Preisen zu verkaufen, Vereine und Parteien, die ihren Mitgliedern vorteilhaften Bücherbezug vermitteln oder ihre Kassen stärken wollten und nicht zuletzt viele Arbeitslose aus allen möglichen Berufen, die versuchten, sich mit dem Handel von Büchern 631 Buchhiindlerischer Derufsstand, Auchbuchhandel, Außenseiter. Von Stefan Wan gart. Die Frage, wie oder wo der Buchhandel innerhalb der neuen deutschen Ständcordnung cingcglicdert werden wird, ob als eigener, besonderer Berussstand oder nur als Unterglied eines größeren, mehrere verwandte Wirtschaftszweige umfassenden Bcrufsstandes, ist im Augenblick viel weniger wichtig, als die Tatsache, datz die Neugestaltung der deutschen Gesamtwirtschaft auf berufsstandischer Grundlage auch den Buchhandel zwingen wird, nicht nur die Ver hältnisse unter sich selbst neu zu ordnen, sondern auch die Beziehun gen zu seiner Umgebung, insbesondere zu den Bcrufszweigcn, die an seine Interessensphäre grenzen, sie berühren oder gar über- schneiden. Erste Aufgabe des Standes ist die Vertretung desselben nach außen und die Zusammenarbeit mit anderen Ständen, Eine ein drucksvolle und erfolgreiche Vertretung nach außen wird aber auch in Zukunst immer nur dem Stand möglich sein, der in sich selbst straff geordnet und diszipliniert ist. Die Tatsache, datz die buch- händlerische Berufs- und Standesvcrtrctung in ihrer seitherigen Form nach außen hin nicht eben allzuviel zu erreichen vermocht hat, zeigt, datz ein vereinsniäßiger Zusammenschluß allein keines wegs genügt und die bestdurchdachtcn Satzungen, Verkehrsordnun- gcn und Verkaufsbestimmungen nur wenig nützen, wenn nicht innerhalb der eigenen Reihen auch das Standesbewußtsein jedes einzelnen so ausgeprägt ist, daß persönliche Vorteile in jedem Falle hinter das Allgemeininteresse zurücktreten. Nirgends anders dürfte der Grundsatz »Gemeinnutz geht vor Eigennutz» mehr angebracht sein als gerade bei der bcrussständischcn Neugestaltung der Wirt schaft. Auch der Buchhandel wird seine Neuordnung nur auf diesem Grundsatz ausbauen können und müssen, wenn er im neuen Reich Ansehen und Schutz genießen will. Erst wenn der Buchhandel
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