Nr. ISO (R. 82). Leipzig, Donnerstag den 17. August 1933. IVO. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Vekanninrachuus Detr.: Abkommen in der Zeitschriftenfrage. In Verfolg der von Bibliothekaren im In- und Auslande geführten Beschwerden über gewisse Mitzstände auf dem Gebiete der deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften sind zwischen dem Verband der Deutschen Hoch schulen und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler Verhandlungen gepflogen worden, die zum Abschluß folgender Vereinbarung geführt haben: Münster, den 3. August 1933 Der Verband der Deutschen Hochschulen und der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler haben sich unter Beratung je eines Vertreters des Vereins Deutscher Bibliothekare und der Arbeitsgemein schaft wissenschaftlicher Verleger bezüglich der auf dem Gebiete der wissenschaftlichen (insbesondere der medizinischen und naturwissenschaftlichen) Zeitschriften bestehenden Mißstände über folgende Grund sätze geeinigt: 1. Höchstgrenze von Jahresumfang und Jahresprcis einer wissenschaftlichen Zeitschrift mutz jeweils rechtzeitig vor Beginn eines Jahrgangs bekanntgegeben und unbedingt eingehalten werden, da nur auf diese Weise die Bibliothckctats vor Störungen geschützt werden können. 2. Es wird erwartet, daß die nach Umfang und Preis aufgeblähten Zeitschriften, besonders auf medizinischem und naturwissenschaftlichem Gebiet, von 1934 ab gegen den Stand von 1933 um mindestens 2V3L hinsichtlich Umfang und Preis eingeschränkt werden. 3. Der Börscnverein der Deutschen Buchhändler hält die Durchführung dieser Grundsätze für die Geltung des deutschen wissenschaftlichen Schrifttums für so wichtig, daß er ihre Nichtberüiksich- tigung als einen Verstoß gegen die satzungsmäßigcn Pflichten seiner Mitglieder ansicht. 4. Der Verband der Deutschen Hochschulen erwartet von seinen Mitgliedern, daß sie als Heraus geber »nd Schriftleiter wissenschaftlicher Zeitschriften die nach Ziffer 1 und 2 von den Verlegern zu treffenden Maßnahmen mit allen Mittel» unterstützen, insbesondere auch durch Abweisung von Dissertationen, die grundsätzlich nicht in Zeitschriften gehören. 5. Der Verband der Deutschen Hochschulen und der Börsenverein der Deutschen Buchhändler stimmen in der Auffassung überein, daß durch kritischere Begrenzung des Inhalts »nd durch möglichst gedrungene und klare Darstellung der äußere Umfang der deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften wesentlich verringert, ihr innerer Wert mindestens im selben Maße gehoben wird. Für den Verband der Deutschen Hochschulen: <gez.) Professor vr. NaendruP, Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität. Für den Börsenverein der Deutschen Buchhändler: (gcz.) vr. Friedrich Oldcnbourg. Für den Verein Deutscher Bibliothekare: (gez.) Leyh. Für die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger: (gez.) vr. D. Siebeck. Leipzig, den 17. August 1933. Der Aktionsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Fr. Oldenbourg, Vorsitzender. 619