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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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190, 17. August 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. 1än<t«r3 VsrlsA. 76 8. 3.50. Der Verfasser kommt offensichtlich von der Zeitung her. Das bestimmt zu einem guten Teil seine Gedankengänge. Unter Verlag will er nicht nur die herkömmlicherweise so bezeichneten Unternehmun gen verstanden sehen, sondern alles, was Kulturgüter der breiten Masse zu vermitteln unternimmt, also neben dem eigentlichen Buch-, Zeitschriften-, Zeitungs-, Musikalien- und Kunstverlag vor allem Film und Rundfunk sowie die Schallplattenindustrie. Wenn er in seiner Theorie dafür dann feststellt, daß hier stets Geistiges, Or ganisatorisch-kaufmännisches und Technisches Zusammengehen, daß da bei das Schwergewicht bald mehr auf dem einen, bald mehr auf einem anderen liegt, daß sich daraus Unterschiede der Struktur, des Cha rakters, der Methode, des Leistungswertes usw. ergeben, endlich daß diese Unterschiede beachtet und nicht verwischt werden wollen, wenn die Erreichung des jeweiligen Zwecks nicht gefährdet werden soll, so ist damit im Grunde kaum etwas Neues gesagt. Daß der Verfasser, um seine an sich nicht unzutreffenden und nicht uninteressanten Ge danken auszudrücken, eine eigenwillige, nicht immer leicht verständ liche, weil vor allem an Fremdworten überreiche Sprache spricht, kann darüber nicht hinwegtäuschen. Der Buch- und Zeitschriften verlag, dessen Literatur mir unzureichend berücksichtigt erscheint, hat aus dieser Theorie des Verlagswesens nur zu entnehmen, daß er gegenüber Film, Rundfunk, Presse eigene Wege zu gehen hat. Welche, wird der Verfasser, wie er andeutet, vielleicht in einer weiteren Veröffentlichung im einzelnen genauer kennzeichnen, vr. Men z. Kleine Mitteilungen Anzeigepflicht für bas Copyright nach dem Volksverrats-Gesetz. — Es sind in letzter Zeit zahlreiche Anfragen an uns gerichtet worden, ob das Copyright oder sonstige im Auslande angemeldete und einge tragene Urheberrechte zu den nach dem Volksverrats-Gesetz vom 12. Juni 1933 anzeigepflichtigen Vermögenstücken gehören. Wir machen darauf aufmerksam, daß das Neichsfinanzmini- sterium die Anzeigepflicht bejaht hat. Denjenigen Anzeigepflichti gen, die mehr als fünfzig anzeigepflichtige Urheberrechte haben, wird durch den Nunderlaß des Neichsfinanzministeriums vom 28. Juli 1933 gestattet, die Urheberrechte in vereinfachter Form anzuzeigen. Eine solche vereinfachte Anzeige braucht nur zu enthalten: 1. die Angabe der ungefähren Zahl der anzeigepflichtigen Urheber rechte, und 2. den Hinweis, daß die Urheberrechte in den von dem Anzeige pflichtigen geführten, dem Finanzamt zur Einsichtnahme offen- stehenden Aufzeichnungen aufgefllhrt sind. »Gereinigte Ausgaben«. — In den letzten zehn Jahren wurden von einigen Verlagen Ausgaben deutscher Dichter herausgebracht, die vom marxistischen Standpunkt aus einer vorherigen »Reinigung« unterzogen worden waren; als Beispiel sei besonders erinnert an die »gereinigte Ausgabe« von Gustav Freytags »Soll und Haben«. Von einer höheren Stelle aus wird gegenwärtig an einer Zusammen stellung der zwischen den Jahren 1919 und 1932 erschienenen »ge reinigten Ausgaben« deutscher Dichter gearbeitet. Der Buchhandel wird hiermit aufgefordert, diese wichtige Arbeit nach Kräften zu unterstützen. Alle Leser des Börsenblattes werden gebeten, zweck dienliche Mitteilungen über »gereinigte Ausgaben« und die Er fahrungen, die damit gemacht worden sind, an die Schriftleitung des Börsenblattes zu richten. Das eingehende Material wird selbstver ständlich unter Wahrung strengster Vertraulichkeit an die mit der Zusammenstellung dieser »gereinigten Ausgaben« beschäftigte amt liche Stelle weitergeleitet. Konkursausverkauf. — Die in Konkurs befindliche Firma R o - bertCordes G. m. b. H. in Kiel veranstaltet einen Ausverkauf der zur Konkursmasse gehörigen Bücherbestände. Wir weisen darauf hin, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. Konjunttur-Statistik. — Der 22. Konjunkturbericht, das 2. Quar tal 1933 umfassend, ist erschienen und den berichterstattenden Ver lagsfirmen zugesanöt worden. Interessenten werden gebeten, die erforderlichen Unterlagen für eine evtl. Mitarbeit von der Geschäfts stelle des Börsenvereins anzufordern. Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens. — Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) wurde zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieses Gesetzes und der Bestimmungen des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) folgendes verordnet (s. Reichsgesetzbl. I S. 572): »Vermietete oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen können eingezogen werden, wenn der Berechtigte nicht seine Rechte innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme der Sachen oder, wenn die Sachen beim Inkrafttreten dieser Ver ordnung bereits beschlagnahmt waren, bis zum 1. September 1933 bei der Stelle, die die Beschlagnahme durchgeführt hat, anmeldet.« Lieferanten von Firmen, die unter obige Gesetze fallen, können daher ihre Rechte bei den Beschlagnahme-Behörden anmelden, voraus gesetzt, daß es sich nicht um Bücher handelt, mit deren Hingabe vom Gesetz verbotene Bestrebungen beabsichtigt waren. Buchhändler im Rundfunk. — Am Sonnabend, dem 19. August um 17.45 Uhr spricht Erich W e i b e z a h l, Leipzig, der Herausgeber und Verleger der »Biographien deutscher Schauspieler« im Süddeutschen Rundfunk, Stuttgart, über Vv. Ludwig Wüllner anläßlich dessen 75. Geburtstages. Organisationszwang. — Unter Bezugnahme auf die Sprechsaal notiz in Nr. 178, in der von der »Neuordnung der Angestellten-Be- wegung« die Rede ist, weisen wir auf besonderen Wunsch auf die in der Tagespresse veröffentlichte Erklärung des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen hin. In der gleichen Angelegenheit schreibt das »Mitteilungsblatt der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation, Kreis Leipzig« vom 1. August 1933: »Es sollen künftig alle Arbeitnehmer berufs ständisch organisiert sein. Ein Organisationszwang besteht augen blicklich noch nicht. Verschiedene Verbände sprechen von einer bevor stehenden Aufnahmesperre. Eine solche ist jedoch nicht zu erwarten. Es soll niemand durch Drohungen zum Eintritt in den Berufsverband verpflichtet werden. Alle deutschen Arbeitnehmer sollen vielmehr er kennen, daß Adolf Hitler und vr. Ley, als Führer der Deutschen Arbeitsfront, wünschen, daß jeder Arbeitnehmer seinem Berufsver band angehört und infolgedessen erwarten, daß jeder einzelne frei willig diesem Wunsche nachkommt«. Leibniz-Medaille. — Für sein Werk: »Geschichte der öffentlichen Meinung in Preußen« (Hermann Böhlaus Nachf., Weimar) wurde Professor vr. Otto T s ch i r ch, Brandenburg a. d. Havel, die Leibniz-Medaille verliehen. Aus dem Buchdruckgewerbe. — Der Bezirk Frankfurt a. M. im Kreise III des Deutschen Buchdrucker-Vereins nahm auf einer am 29. Juli in Frankfurt a. M. abgehaltenen Buchdrucker-Kund gebung nach einem Referat des Bezirksvorfitzenden W. Breidenstein jr. mehrere Entschließungen an. Gefordert wird die Zusammensetzung aller Führergruppen in der Organisation zu gleichen Teilen aus In habern von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben; ferner die Wie dereinführung der Bindung auf den Preistarif. Des weiteren wird die baldige Einführung der Pflichtorganisation und Beschränkung von Neugründungen sowie die Errichtung eines Zwangskartells nach dem Gesetz vom 15. Juli 1933 gefordert. An die Behörden und Privatwirtschaft wird appelliert, dem Buchöruck- gewerbe bei der Beschaffung neuer Arbeit zu helfen. Vervielfäl tigungsapparate, Regiebetriebe und Hausdruckereien könnten sehr viel Druckarbeiten freigeben. Belebung der Wirtschaft durch Reklame in Form von Drucksachen und Anzeigen seien die Hoffnung des Druckers. Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Aktionsausschusses des B.-V. betr. Abkommen in der Zeitschristenfrage. S. 619 / des Verbandes Säch sischer Buchhändler betr. Hauptversammlung. S. 620. Artikel: Weswegen betreibt der Sortimentsbuchhandel die Konzessionie- rung seines Berufes? Von Martin Riegel. S. 620. Deutsche Buchausfuhr und Kulturpropaganda. Von Herbert Hosf- mann. S. 621. Besprechung: E. Banaschewski: Theorie des Verlags. S. 622. Kleine Mitteilungen S. 622: Anzeigepflicht für das Copy right nach dem Volksverrats-Gesetz / »Gereinigte Ausgaben« / Konkursausverkauf / Konjunktur-Statistik / Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens / Buchhändler im Rundfunk / Organisationszwang / Leibniz-Medaille / Aus dem Buchdruckgewerbe. Verantwortlich: vr. Hellmuth La naenbucher. — Verlag: Der Börsenoerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. HedrichNachf. Sämtl. in Lctpzia. — Anschrift L. Schriftlettung u. Expedition: Leipzia. Gerichtsweg 26 IB-uchhändlerhauS). Postschließsach 274/7V. 622
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