Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage nnd wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des BörsenUcreins ein Exemplar 10 ^ für Nichimttglicder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Pctitzcile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Bvrsenoereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehtlfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 105. Leipzig, Dienstag den 8. Mai 1906. 73. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Indem wir wiederholt darauf aufmerksam machen, daß die Abrechnung am Kantate-Montag pünktlich 9 Uhr beginnt und bis 12 Uhr dauert, teilen wir hierdurch mit, daß die Reichsbank-Hanptstelle, die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt und die Filiale der Deutschen Bank zu Leipzig ihre Kassen und Buchhaltereien am Kantate-Montag bereits um 8 Uhr öffnen werden. Dieses dankenswerte Entgegenkommen ermöglicht es den buchhändlerischen Firmen, die Meßgelder erst am Kantate-Montag früh vor der Abrechnung von der Bank abholen zu lassen. Leipzig, den 8. Mai 1906. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Vuchhandler zu Leipzig. Albert Brockhaus. Karl Siegismund. Rudolf Winkler. Di-. Erich Ehlermann. Arthur Sellier. Bernhard Hartmann. Bericht des Vereinsausschuffes an die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Festlegung der Ostermesse. (Nr. 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung O.-M. 1906) Der Wunsch der Verleger nach Festlegung der Buch händlermesse auf einen bestimmten, von dem wandelbaren Osterfest unabhängigen Tag ist berechtigt. Ihm entgegen steht die Schwierigkeit, daß, solange sich der Beginn des Sommerhalbjahres der Schulen nach dem Osterfeste richtet, der Buchhandel, insbesondere die Leipziger Kommissionäre, bis in die dritte Woche nach Ostern hinein von dem Schulbüchergeschäft stark in Anspruch genommen sind und daß dies mit den Abrechnungsarbeiten in vielen Jahren zusammenfallen würde Ferner ist der Wunsch der Verleger deswegen niemals ganz erfüllbar, auch abgesehen vom Schulbüchergeschäft, weil die Abrechnungswoche mit ihrer außergewöhnlichen Arbeitshäufung von Ostern oder Pfingsten um mindestens eine Woche getrennt sein muß Die Festlegung der Abrechnungswoche könnte daher höchstens bedingt erfolgen, indem man in den Jahren, wo Ostern sehr spät oder Pfingsten sehr früh fällt, Aus nahmen macht. Vorgeschlagen ist vom Deutschen Verlegerverein der erste Sonntag im Mai. Nach genauer Berechnung liegen in den nächsten fünfzig Jahren zwischen dem Ostersonntage und dem ersten Sonntag im Mai Imal 1 Woche, 11 mal 2 Wochen, 10 mal 3 Wochen, 13 mal 4 Wochen, 12 mal 5 Wochen, 3 mal 6 Wochen. Da bei den offenkundigen Verhältnissen des Leipziger Kommissionsgeschäfts die Bewältigung der Abrechnungs arbeiten des Schulbüchergeschäfts halber in den beiden ersten Wochen nach Ostern nicht möglich ist, ebensowenig in der Woche vor Pfingsten, so müßte in den zwölf Jahren, in denen Ostern vom ersten Maisonntag nur durch eine oder zwei Wochen getrennt ist, der Beginn der Zahlwoche auf den zweiten Sonntag im Mai verschoben werden und auf den letzten Sonntag im April in den drei Jahren, in denen der erste Maisonntag der Sonntag vor Pfingsten sein würde. Danach würde die Meßwoche in den nächsten fünfzig Jahren beginnen: 22mal 3 Wochen nach Ostern 13 „ 4 „ „ „ (also wie bisher zu Kantate) 15 ., 5 „ Es fiele so der Beginn der Meßwoche 35mal auf den ersten Sonntag, llmal auf den zweiten Sonntag, Imal auf den dritten Sonntag im Mai und 3mal auf den letzten Sonntag im April. Vorgeschlagen ist aber auch (vom Hamburg - Altonaer Buchhändler-Verein) der zweite Sonntag des Mai. Zwischen diesem und dem Ostersonntag liegen in den nächsten fünfzig Jahren: Imal 2 Wochen 11 .. 3 10 „ 4 13 „ 5 12 .. 6 (also wie bisher zu Kantate) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 600