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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1938
- Strukturtyp
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- 1938-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1938
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- Deutsch
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der Subskription entsprechend schriftlich festgehalten und können in bezug auf die Mittel, dis zum Kaufe führfen, ziemlich ein wandfrei gedeutet werden. Selbstverständlich mögen bei einzel nen Verkäufen, deren Zustandekommen ich der mündlichen Emp fehlung des Sortimenters zuschreibe, Prospekt und Anzeige vorbereitend mitgewirkt haben. Wesentlich ist m. E. für die Er folgskontrolle, daß zum endgültigen Kaufentschluß die mündliche Beratung des Sortimenters nötig war. Das Werk L erschien in Lieferungen, sodaß die Werbung bei jeder Lieferung neu einsetzen konnte und überhaupt längere Dauer hatte; das Werk 8 erschien auf einmal, war aber durch frühere Auslagen schon eingeführt. Für das Werk L wurden dreimal Prospekte, für das Werk 8 einmal Prospekte von nieinem Sortiment versandt. Neben dem Prospektversand lies für beide Werke die persönliche Werbung in meinem Laden so wie der Aushang von Vorankündigungen im Schaufenster. Von beiden Werken bezog ich bis zum Schluß der Subskription meh rere Partien, sodaß ein verhältnismäßig großes Zahlenmaterial vorliegt. Bei Werk L beliefen sich die Erfolge des dreimaligen Pro spektversands auf 24,5 °/° des Gesamtbezuges zum Subskriptions preis. Durch Empfehlung im Laden und Vorankündigung im Schaufenster wurden 41 °/» der Exemplare verkauft. Da der Subskriptionspreis bis zum Erscheinen der dritten Lieferung Geltung hatte, konnten die beiden ersten Lieferungen auch zur Ansicht versandt werden. Der Erfolg des Ansichtsversandes ist 14,2°/» des Gesamlbezuges zum Subskriptionspreis. Diese Zahl ist im Vergleich zu Werken, die sich wegen größerer Speziali sierung des Themas an einen engeren Kreis von Fachgelehrten wenden, niedrig und spricht nicht gegen die Bedeutung des Ansichtsversands. Der Rest von 20,3°/° wurde auf Lager ge nommen zum Verkauf nach Schluß der Subskription. Auf 100 Prospekte kamen 1,2 Bestellungen! Bei Werk 8 entfallen auf den Prospektversand 18,2°/», auf Empfehlung im Laden usw. 22,7 °/», auf Lager genommen wur den 59,1 °/» des Bezuges zum Subskriptionspreis. Ein Ansichts- Versand konnte in diesem Falle erst nach Schluß der Subskription einsetzen und brachte einen Erfolg von 4,5 °/°, die in den 59,1 °/» der Lagerexemplare enthalten sind. Aus 100 Prospekte kamen 0,4 Bestellungen! Für eine erweiterte Erfolgskontrolle wäre in beiden Fällen zu berücksichtigen, wieviel Exemplare auf Grund meines Pro spektversandes von anderen Firmen des Bezirkes beim Verlag bzw. bei den Barsortimenten bestellt wurden. Diese Feststellung vermag ich natürlich nicht zu treffen, die Verleger können das Ergebnis allenfalls gefühlsmäßig werten. Die wesentliche Folgerung aus meinen Zahlen ist die ver hältnismäßig geringe Bedeutung des Prospektes für den end gültigen Verkaufserfolg. Diese Feststellung möge manchem Ver lagswerber zu denken geben. Wesentlich ist ferner die geringe Bedeutung des Kaufanrei zes durch den Subskriptionspreis. Der Verleger kann für die ganze Auflage errechnen, wieviel Exemplare zum Subskrip tionspreis und wieviel Exemplare zum vollen Preis er aus- liesert. Es entzieht sich aber seiner Kenntnis, wieviel Exemplare der Sortimenter zum Subskriptionspreis auf Lager nimmt. Für diese Exemplare wird durch den Subskriptionspreis ein Mehrabsatz nicht erzielt. Der Verleger kommt nur etwas früher zu seinem Gelds. Das sollte für einen großen und kapitalstarken Verlag kein Anreiz sein, wenn man die anderen vom Stand punkt des Sortimenters nicht ganz unbedenklichen Begleit erscheinungen des Subskriptionspreises in Betracht zieht. Der Absatz beider Bücher ist durch das Erlöschen des Sub skriptionspreises nicht gehemmt, sondern geht stetig weiter. Höchstens, daß ein Kunde verärgert ist, der zu spät davon er fährt, daß es einmal einen Subskriptionspreis gab. Für die Belanglosigkeit des Subskriptionspreises für den tatsächlichen Bücherabsatz vermag ich zum Schluß ein drittes Beispiel aus meiner Sortimentspraxis anzusühren. Von einem Werk 6 erschien vor Jahren eine neue Auslage zu einem stark ermäßigten Subskriptionspreis. Auch von diesem Werk bezog ich mehrere Partien. Vom Gesamtbezug machen die Bezüge zum Subskriptionspreis 46°/° aus. Verkauft habe ich jedoch zum Subskriptionspreis nur 29°/». Hans Ferdinand Schulz. Buchsührungspflicht für das Handwerk — ein zusätzliches Amsatzobjekt für den Buchhandel Die Einschaltung und Beteiligung des Buchhandels am so genannten »Kassenbuchgeschäft« ist nicht neu. Wir haben schon einmal darüber berichtet und darauf hingewiesen, daß sich hier für den Buchhandel ein zusätzliches Umsatzobjekt ergibt, für das er sich eigentlich intensiver verwenden müßte. Wohl hat sich diese und jene Buchhandlung für diese Sache auch besonders ein gesetzt, aber der Erfolg war im großen und ganzen nicht über mäßig groß. Das lag meist daran, daß der Handwerker und Ge werbetreibende bis dato nicht unbedingt Bücher zu führen brauchte und daß er, der ja sowieso bekanntlich keine große Sympathie für das Führen von Büchern hatte, von dieser Frei heit natürlich ausgiebig Gebrauch machte. Mit den Zeiten der willkürlichen Handhabung dieser Dinge aber ist es nunmehr end gültig vorbei und wir erinnern uns wohl alle der kürzlich er gangenen Anordnung, daß jeder Handwerker und Gewerbe treibende ab 1. April dieses Jahres verpflichtet ist, ordnungs gemäß Bücher zu führen, ganz gleich wie die wirtschaftliche oder finanzielle Struktur seines Betriebes ist. War also vom Buchhandel bei seiner zeitweiligen Ein schaltung bisher nicht viel Seide zu spinnen, so ist durch die neue Anordnung gleichzeitig auch eine ganz neue Situation für ihn entstanden, denn nun sind die langjährigen Bemühungen um den Kassenbuchverkaus auf eine feste Grundlage gestellt, d. h., eine Sonderverwendung muß naturgemäß einen ganz anderen Erfolg haben. Wie die bei den Verlagen zahlreich eintreffenden Bestellungen zeigen, hat sich der Buchhandel neben dem Schreib und Papierwarenhandel schon vielfach dieser Angelegenheit mit Erfolg angenommen. Wie sich der Einsatz des Buchhandels vollziehen kann, sei aus folgendem ersichtlich gemacht: Zunächst müssen wir wissen, daß mit der Buchsührungspflicht auch der Handwerker ebenso wie der Kaufmann erzogen werden soll, kaufmännisch und wirt schaftlich zu denken, damit er sich einen Überblick über die Lage seines Unternehmens machen kann, um Schäden beizeiten er kennen und aus dem Wege gehen zu können. Nun weiß man innerhalb der Handwerksführung, daß der Handwerker allen schriftlichen Arbeiten, noch dazu Buchsührungsangelegenheiten gern aus dem Wege geht. Er ist eben Handwerker und durchaus kein Freund von Schreibereien, die er meist als überflüssig be trachtet. Demzufolge hat sich der Reichsstand des Deutschen Handwerks als Spitzenorganisation des gesamten Handwerks dieser Angelegenheit mit dem Ziele einer möglichst einheitlichen, einfachen Handhabung der praktischen Buchführung angenom men, und hat in Verbindung mit den einzelnen Reichsinnungs verbänden für fast jedes Handwerk eine den praktischen Erforder nissen angepaßte Buchführung geschaffen, die wirklich leicht zu handhaben ist. Eine entsprechende Ausklärungs- und Schulungs- arbeit leisten nun die Reichsinnungsverbände insofern, als sie, gewissermaßen von oben herunter, alle ihre Mitglieder durch dis Innungen als ausführende Organe mit dieser Buchführungs methode schulen lassen. In besonderen Kursen werden die Jnnungsangehörigen hiermit vertraut gemacht, und zwar werden nicht nur die ersaßt, die bereits ein Geschäft haben und demzu folge Bücher führen müssen, sondern auch diejenigen, die später einmal selbständig werden wollen. Ferner wird die Meister prüfung ebenfalls darauf eingestellt. Grundsätzlich hat also fast ISS Nr. 38 Sonnabend, den 12. Februar 1988
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