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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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W 160, 13. Juli 1933. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt s. d.Dtschn Buchhandel. Gestorben ferner: am 0. Juli im 55. Lebensjahre infolge Gehirnschlags Herr- En ge lbert W o st r y, Mitinhaber der Firma Weyers- Wostry in Aachen. Sprecbsaat lOhn« Deranlivortuna der Schrtfttcltuna,' jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen liber die Verwaltung deS Börsenblatts.) Mehr Geduld! sVgl. Börsenblatt Nr. 148 vom 29. Juni 1933.) Es steht leider außer Zweifel, daß der Buchhandel unter der der zeitigen Wirtschaftskrise besonders leidet. Die Folgen der Absatz stockung äußern sich mit der Fortdauer der Krise in steigendem Maße in aller» seinen verschiedenen Sparten, und es ist lebhaft zu be grüßen, wenn der Aktionsausschuß des Börsenvereins in seiner Be kanntmachung vom 3V. Juni auf die Notwendigkeit der inneren Ver bundenheit des Buchhandels zur Überwindung der Notlage hinweist. Nun mehren sich aber in letzter Zeit die Stimmen, welche die Notlage einseitig vom Standpunkt des Schuldners ansehen und vom Gläubiger weitgehende Rücksichtnahme verlangen, ohne allenthalben die gleichfalls berechtigten Interessen des Gläubigers gelten zu lassen. Gewiß bedarf der wirtschaftlich Schwächere besonderer Rück sicht. Es wird aber leicht übersehen, daß auch der Gläubiger seinem Betriebe gegenüber die Pflicht hat, Verluste zu vermeiden oder doch möglichst einznschränken, und daß er auch seinerseits Verpflichtungen pünktlich abzudecken hat und zu diesem Zweck ans pünktliche Ein gänge ans seinen Außenständen angewiesen ist. Das Betriebskapital ist heute nicht nur im Sortiment znsammengeschmolzen, im Verlage liegt es zum größten Teil in Vorräten und Außenständen fest. Eine Verlängerung der Zahlnngsziele, wie sie vielfach von Vertretern des Sortiments allgemein gefordert wird, bedeutet für den Verleger die Notwendigkeit, auch von seinen Lieferanten und Geldgebern eine Ver längerung der zumeist schon weitgespannten Ziele zu beanspruchen. Die Betriebe des graphischen Gewerbes können aber neue Lasten wohl nur in den seltensten Fällen noch übernehmen. Werden die Forderungen ans allseitige Gewährung langfristiger Stundungen aber immer allgemeiner, so müßte dies ja schließlich zu einem all gemeinen Moratorium der deutschen Wirtschaft und damit nur zu weiteren Stockungen von Absatz und Verkehr führen. Daß nur Ver lage mit großem Kapital produzieren sollten, die in der Lage sind, langfristige Kredite zu gewähren, wie es der Einsender des Sprech saalartikels im Börsenblatt Nr. 148 vom 29. Juni: »Mehr Geduld« wünscht, ist eine Forderung, die gerade unter den heutigen Verhält nissen ungerechtfertigt erscheint. Auch der kleine Verleger und seine Mitarbeiter wollen und müssen leben. Nun wird man mit Recht sagen, daß Zahlungserleichterungen ja durchaus nicht in allen Fällen gefordert werden und daß es dem Verlag doch keinesfalls schwer fallen kann, kleine Außenstände von 20 und 30 Mark länger zu stunden. Außenstände des Verlegers setzen sich aber aus sehr vielen kleinen Posten zusammen und die Einhaltung der vereinbarten Ziele ist nun einmal notwendig, um überhaupt einen geordneten Geschäftsbetrieb anfrechterhalten zu können. Kein Geldgeber ist heute in der Lage, seine Debitorenkonten be liebig anwachsen zu lassen. Die schwierige Lage des Buchhandels im Inland und die Devisenschwierigkeiten beim Export haben bereits zur Folge gehabt, daß ein hoher Prozentsatz der Außenstände als eingefroren betrachtet werden muß. Auch dem Verleger ist es un möglich, sich in beliebigem Umfange neue Kredite zu beschaffen. Es ist also keineswegs Mangel an wirtschaftlicher Einsicht oder man gelndes soziales Verständnis, wenn der Gläubiger auf den frist gerechten Eingang seiner Außenstände Wert legen muß. Verluste durch die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern haben im Laufe der letzten Jahre leider einen recht beträchtlichen Umfang angenommen. Wenn der Verleger nicht seinerseits in Schwierig keiten geraten will, muß er aus kaufmännisch gesunden Erwägungen darauf achten, daß die einzelnen Außenstände weder zu hoch noch zu alt werden. Es ist unverständlich, wenn man einem Gläubiger hieraus einen Vorwurf machen wollte. Erschwert man aber dem Gläubiger den Einzug seiner Außenstände, so muß das ja not gedrungen dazu führen, daß in steigendem Maße bar oder unter Nachnahme geliefert werden kann. Hiermit wäre der Wirtschaft aber gewiß nicht gedient. Ist ein Schuldner zahlungsunfähig geworden, dann muß jeder Gläubiger überlegen, wie er einen möglichst große,! Teil seiner Forde rung retten kann, gleichzeitig aber die vom kaufmännischen und so zialen Standpunkt aus notwendige Überlegung anstellen, ob und wie er helfen kann, die Existenz seines Kunden zu erhalten. Er wird um so eher geneigt sein, hierbei die Interessen des Schuldners zu berücksichtigen, sofern er bei diesem das ehrliche Bestreben erkennt, die Gläubiger so vollständig wie möglich zu befriedigen, und sofern der Schuldner durch offene Darlegung seiner Verhältnisse die Lebens fähigkeit seines Betriebes, gegebenenfalls nach Durchführung einer Sanierung, Nachweisen kann. Gegen diese Gesichtspunkte ist in den letzten Jahren leider häufig verstoßen worden, und die Zahl der Fälle, in denen der Gläubiger durch unredliche Machenschaften nur sein Geld gebracht worden ist, ist leider auch im Buchhandel nicht gering. Wie leichtfertig wird oft ein Vergleichsvorschlag gemacht! Es sind Fälle bekannt, in denen bei genauer Nachprüfung, besonders nachdem der Schuldner auf seine persönliche Haftung hingewiesen worden ist, der Vergleichsvorschlag ohne weiteres wieder zurück gezogen wurde und die Gläubiger volle Befriedigttug erhielten. Der zahlungsunfähige Schuldner behauptet oft, unverschuldet zur Einstellung seiner Zahlungen gezwungen worden zu sein und deshalb besondere Rücksichtnahme zu verdienen. Sicher trifft das in vielen Fällen zu, denen dann auch billigerweise von der Gläubiger seite Rechnung getragen werden muß. In vielen Fällen aber liegt das Verschulden darin, daß der Schuldner trotz Kenntnis seiner Lage zu spät entscheidende Schritte ergriffen hat. Die Hoffnung auf Besse rung der eigenen Lage durch Besserung der Konjunktur darf nicht dazu führen, erforderliche Sanierungsmaßnahmen hinauszuschieben. Wenn der Schuldner aber, obwohl er sich über seine Lage klar sein müßte, immer neue Verpflichtungen eingegangen ist und nachsichtige Gläubiger immer mehr in Anspruch genommen hat, statt diese recht zeitig anfzuklären und um Rat zu bitten, wie man gemeinsam über die Krise hinwegkommen kann, dann kann es einem Gläubiger nicht verdacht werden, wenn er in voller Verantwortung für seinen eigenen Betrieb von seiner Forderung zu retten sucht, was zu retten ist. Niemand, der billig denkt, kann in solchen Fällen dem Gläubiger einen moralischen Vorwurf machen. Noch unerfreulicher sind Fülle, in denen der Schuldner durch Verschiebung von Vermögenswerten oder betrügerische Maßnahmen seine Gläubiger zu benachteiligen versucht hat. Im Interesse der Bereinigung unserer wirtschaftlichen Moral muß es begrüßt werden, wenn in solchen Fällen die Schärfe des Gesetzes zur Anwendung kommt. Glücklicherweise handelt es sich in dieser Hinsicht im Buch handel um Ausnahmen. Kredit heißt Vertrauen. Gesunde Kreditbeziehungen können nur entstehen, wenn sie sich auf vertrauensvolle Gemeinschaftsarbeit auf- bauen. Ebenso wie die Lage des Schuldners sorgsame Berücksichti gung verlangt, müssen auch die berechtigten Interessen des Kredit gebers gewürdigt werden. Volkswirtschaftlich schädlicher Eigennutz darf weder auf der Seite des Schuldners noch auf der Seite des Gläubigers ausschlaggebend sein. Gemeinnutz in volkswirtschaftlich richtigem Sinne erfordert, daß Gläubiger und Schuldner in gleicher Weise bemüht sind, ihre eigenen Betriebe nach gesunden kaufmänni schen Grundsätzen durch die Not der Zeit in gegenseitiger Rücksicht nahme hindurchzuführen und damit zur Erhaltung und Gesundung der deutschen Wirtschaft beizutragen. I. Inhaltsverzeichnis Artikel: Vom Sion der Jolling-Freizeit des evangelischen Jnngbnch' Handels. Bon H. H. Gaede. S. 507. Schutz nnsercr Bacher gegen Wnrmfrast. Von Dr.-Jng. I. Moli. S. 808. Alltor und Verlag. S. 500. Deutsche Bücher in fremdeln Gewände. S. 5lO. T e r in i n k a l e ll d e r der wichtigsten Kongresse, Ausstellungen, Mes sen usw. IV. S. 508. Kleine Mitteilungen S. 513: Besucht die B»chhändler-E> holungsheimc in Lauenstei» und in Dberstdors / Jubiläum Barvic L Novotny in Brünn / Bücherdiebstahl / Beschlagnahmte Druckschriften / Verbotene Druckschrift. P e r s o il a l n a ch r i ch t e n S. 513: Goldenes Doktor-Jubiläum Ge- heimrat Kuhnert / Ernennung vr. I. Becker, Breslau, zum Direktor der Universitätsbibliothek in Güttingen , Gestorben: E. St. Goar, Frankfurt a. M. / N. Gerhard, Leipzig: E. Wostr», Aachen. Sprechsaal S. 514: Mehr Geduld! Verantwortlich: vr. Hellmuth Langcnbuchcr. — Verlag: Der V ilrsen oe re I n der Teullcheir VuchhänÄler zu Leipzig. Deutsches VuchhänblerhauS. Dnnt: «H-drlchNachi. s-mtl. ln Leipzig. - «nschrtsl d. Schrlstleltung u. Lrp-dlüm: Leipzig, w-richtSweg 2S IBuchhändlerhauSl, Paftlchiietllach N4/r!i. S14
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