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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1925
- Strukturtyp
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- 1925-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1925
- Sprache
- Deutsch
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Ssnln KVVK, Uvlprlg — postsvl,-ltto.! >3483 —fonnspi».: SsminvI-lilr. 70SS6 — I^sl -Kilr.: Suokbörs« tz Nr. 232 (§. 134). Leipzig, Sonnabend den 3. Oktober 1025. V2. Jahrgang. Redaktioneller Teil» Bekanntmachung. Nachdem die Firma Johannes Rudolph in Dresden in den Besitz des Herrn Carl Emil Krug übergegangen und die Gewähr für ordnungsgemäße Weiterführung der Firma im Sinne der buchhändlerischen Verlaufsvorschriften gegeben ist, erledigt sich unsere Bekanntmachung iin Börsenblatt für den Deutschen Buch handel Nr. 147 vom 2b. Juni 1924. Die genannte Firma wird wieder in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ausgenommen. Leipzig, den 29. September 1925. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Buchhändler-Derein der Prov. Brandenburg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, dem 25. Oktober 1925, vormittags 11 Uhr, im Hotel Schertz, Freienwalde a. d. Oder, Königstraße. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungslegung und Voranschlag für 1926. — Beitragser höhung. s. Neuwahl des Vorstandes. 4. Satzungsänderungen. 5. Schaffung des Nachrichtenblattes. 6. Bericht über Homburg. 77 Adreßbuchreinigung. 8. Werbefragen, Jugendschriftcmvochen. 9. Buchgemcinschaften. Vortrag von Herrn vr. Schotte. 10. Anträge von Mitgliedern. 11. Vortrag von Herrn vr. Heß über buchhändlerische Tagessragen. 12. Bestimmung des nächsten Tagungsortes. 13. Verschiedenes. In Rücksicht auf einige Punkte der Tagesordnung hofft der Vorstand auf besonders zahlreiches Erscheinen der Mitglieder: Die Vorträge der Herren vr. Heß und vr. Schotte werden für alle Teilnehmer von großem Interesse sein. Neuwahl des Vorstandes ist in dieseni Jahr wichtig, da zwei Ämter verwaist sind. Erhöhung des Beitrages, um ein Nachrichtenblatt zu schaffen. Der Vorstand hält es für notwendig, den Mitgliedern im Laufe des Jahres Mitteilung von wichtigen Dingen machen zu können. Die Vorschläge zu den Satzungsänderungen bedingen Beratung in großem Kreis. Herr Nitschmann hat als Vertreter der Buchhändler-Gilde sein Erscheinen in Aussicht gestellt. Auf Bitte des Vorstandes wird die Werbestelle allerlei Plakate und andere Werbemittel im Beratungszimmer zur Einsicht auslegen. Ferner werden die Verleger-Gaben, die zur Festtafel zur O.-M. 1925 gestiftet wurden, ausgestellt. Es sei daran erinnert, daß nach den alten und neuen Satzungen die Teilnahme an der Hauptversammlung Pflicht eines jeden Mitglieds ist. Für unentschuldigtes und unbegründetes Fernblei ben ist eine Buße zu zahlen, dagegen erhalten die Teilnehmer Fahrtkosten m. Klasse, soweit dies die Kasse zuläßt. In diesem Jahr feiern wir das 25jährige Bestehen des Ver eins nach der Trennung von Pommern. Um dem Mittagsmahl und den Erholungsstunden aus Anlaß des Jubiläums ein fest licheres Gepräge zu geben, werden die Damen besonders herzlich eingeladen. Es würde dem Vorstand eine Freude sein, schon am Sonn abend abend nach einer Vorstandssitzung auswärtige Kollegen zu begrüßen und eine rege Aussprache über die Nöte des Buchhan dels zu pflegen. Die kommenden Zeiten werden für 'den Buch handel vielleicht schwerere werden als die Kriegs- und Nachkriegs zeiten, es sollte daher kein Mitglied aus vermeintlichem Geld oder Zeitmangel fernbleiben, sondern durch Aussprache mit Kol legen neue Anregungen suchen. Das Vergnügungsprogramm (Wagenfahrt nach dem Baasee oder Besuch des Brunnens und Besteigung des Aussichtsturmes) hat Kollege Thilo übernommen. Treffen am Sonnabend abend in den Oberräumen der Thilo scheu Buchhandlung. Eberswalde, den 28. September 1925. Im Aufträge des Vorstandes: Hans Langewiesche. Aus der Aufwertungspraxis. An dieser Stelle beabsichtigen wir, fortlaufend Auskünfte, die die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Aufwertungssachcu erteilt, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, zu veröffentlichen. 1. Hypothekenauswertung kraft Rückwirkung. Frage: Wie ist ein hypothekarisch gesichertes Darlchn, das am 17. August 1920 zum Nennwert von 100 000 Papicrmark er worben und am 16. März 1923 unter gleichzeitiger Löschung der Hypothek zurückgezahlt worden ist, ohne daß der Gläubiger einen Vorbehalt gemacht hat, aufzuwerten? Antwort: Da der Gläubiger keinen Vorbehalt gemacht hat, kommt lediglich eine Aufivertung kraft Rückwirkung im Sinne des § 15 des Aufwertungsgesetzes in Betracht. Diese unterliegt jedoch zugunsten des Schuldners erheblichen Einschränkungen, denn sie ist ausgeschlossen, soweit sic ganz oder znm Teil 1. für de» Eigentümer des belasteten Grundstücks oder für den persönlichen Schuldner mit Rücksicht auf seine wirtschaft liche Lage, insbesondere auch ans erhebliche, ans den Währungs verfall oder die Verdrängung oder die Liguidation des Vermögens zurückznführende Vermögensverluste oder VSrscnblatt f. de» Deutschen Buchhandel. 82. Jahrgang. 1966
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