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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1925
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- 1925-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1925
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76, 3l. März 1925. Redaktioneller Teil. vörsenblatt f. b. Dtschn. Nuchbandel. 5149 d) Antrag Schirdewahn, Gleiwitz: »Die Kreisvereine im .Verband der Deutschen Musikalien händler' sollen gehalten sein, von denjenigen ihrer Mitglieder, die bereits Mitglied ihres buchhändlerischen Provinzialvereins sind, keine, zum mindesten aber wesentlich geringere Beiträge zu fordern als von denjenigen Mitgliedern, die einer buchhänd- lcrischen Organisation nicht angehören.« Da Herr Schirdewahn nicht anwesend ist, erklärt Herr Platt in dessen Namen, daß sich der Antrag durch die vorher- gcgangene Besprechung erledigt habe und er ihn daher zurückziehe. Punkt 2 und 4. Rechnungsabschluß des Jah res 1924. Haushaltsplan 1925. Der Schatzmeister Herr Heinrich weist auf die Vermögensaufstellung mit dem Haushaltplan hin, der den Mitgliedern vorliege, und macht dazu erläuternde Ausführungen. Bei Gelegenheit der Stiftungen er wähnt er, daß Herr Geheimrat Hinrichsen im Februar 1925 der Robert Astor-Stiftung 1Ü000 Mark überwiesen habe, und spricht dem hochherzigen Spender den Dank des Vorstandes aus. Er erwähnt dazu, daß das Geld in Hypothekenpfandbriefen angelegt werden soll. Nach einigen Anfragen über Vcrmögensaufstcllung und Haushaltplan, die von Herrn Heinrich beantwortet werden, be antragt Herr Hoffmann, nachdem er über die Prüfung der Bücher durch den Rechnungsausschuß berichtet hat, Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende dankt dem Schatzmeister unter dem Beifall der Versammlung für seine Tätigkeit. Punkt 5. Anträge Walter Meyer, Berlin: s> Aufhebung der Verpflichtung, in der Verbandszeitung zu inserieren. d) Zustellung der Verbandszeitschrift auch an Nichtmitglieder unentgeltlich, jedoch Zahlung der Portospescn derjenigen, die keinen Kommissionär haben, c) Gründung einer Schlagermusik-Zeitung durch den Verband mit dem Erscheinen in Berlin. Der Vorsitzende fragt, ob Herr Walter Meyer anwesend sei, oder ob, da das nicht der Fall ist, jemand die Anträge übernehme. Nach kurzen Ausführungen stellt Herr Carl Linnemann den Antrag, ohne weitere Debatte zur Tagesordnung überzugehen. Die Versammlung nimmt diesen Antrag einstimmig an. Punkt 6. Berufungen gegen Verhängung von Bußen infolge von Verfehlungen gegen die Verkaufsbestimmungen. Herr Tanger weist darauf hin, daß nach der alten Satzung diejenigen Mitglieder, die wegen Verfehlungen gegen die Verkaufsbestimmungen mit einer Buße belegt worden sind, das Recht der Berufung an die Hauptver sammlung haben, während nach der neuen Satzung die Bußen vom engeren Vorstand festgesetzt werden und Beschwerden da gegen an den gesamten Verbandsvorstand zu richten seien. Wenn die Hauptversammlung sich mit den einzelnen Fällen eingehend beschäftigen wolle, würde das außerordentlich viel Zeit in Anspruch nehmen; er schlägt daher im Namen des Vorstandes vor, daß hin sichtlich der schwebenden Verfahren wegen Verfehlungen gegen die Berkaufsbestimmungen mit Rücksicht auf die Änderung der Organisation eine Amnestie erlassen werden soll. Die Hauptver sammlung ist nach kurzer Aussprache damit einverstanden. Punkt?. Berufung gegen Ausschluß. Der Vor sitzende schlägt hierzu dasselbe Verfahren vor. Nach kurzer Aussprache, in der auf den Fall eingegangcn wird, wird der Antrag der Frau Harpf angenommen, den Aus schluß zurückzuziehen, falls das betreffende Mitglied die Buße noch bezahlt. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Auf Anregung des Herrn Keßler findet noch eine Aussprache über die Neu ordnung der Berkaufsbestimmungen statt. Herr Hofrat Linnemann empfiehlt hierzu, daß die mit der Neu bearbeitung etwa beauftragte Kommission sich mit der entsprechen den Börsenvereins-Kommission ins Einvernehmen setzen solle. Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. S2. Jahrgang. Herr Lien au bemerkt, der Vorstand habe beschlossen, die Berkaufsbestimmungen zu revidieren und neu herauszugebcn. Er erwähnt zunächst, .daß die in den Verkaufsbestimmungen er wähnten Teuerungszuschläge fallen müßten und daß über die Rabattfrage 3 a und d der Verkaufsbestimmungen morgen ge sprochen werden solle; dagegen könne der Punkt 3 c heute be sprochen werden, der zu verschiedenen Deutungen Anlaß gegeben habe. Hierzu bemerkt Herr Menzel, es träfe die Sortimenter sehr bitter, daß Verleger in den großen Sänger-Bundes-Zeitungen sich zur Lieferung mit 40 bis 50??' Rabatt erböten, und Herr Keßler führt dazu aus, die Verlegerkammer müsse Richtlincn auf stellen, zu welchem Rabattsatz der Verleger überhaupt liefern dürfe. Er habe beispielsweise einem Verein eine Auswahlliefcrung ge macht; der Verein habe auch eine Partitur bei ihm gekauft und dann das Werk von dem Verleger zu demselben Preise gekauft, wie es der Verleger ihm offeriert habe. Herr Tanger berichtet über dieselben Erfahrungen, und Frau Harpf führt aus, die idealste Regelung sei die, daß Bestellungen nur über das Sorti ment geleitet würden. Bei Anschaffung anderer Waren halte man sich doch auch an die ansässigen Gewerbetreibenden; auch Herr Heinz Mueller bedauert, daß Vereine, die Kleinig keiten beim Sortimenter kaufen, sich wegen Lieferung größerer Werke direkt an den Verleger wendeten, sodaß das Sortiment dabei ausgeschaltet würde. Herr Platt erwähnt, daß sich der Magistrat in Görlitz wegen der Beschaffung der Noten zu dem Niedcrschlesischen Musikfcste wieder an den Verleger gewandt und dieser auch geliefert habe. Herr Krebs bemerkt, es sei eine dankbare Aufgabe für den Verbandsvorstand, ein Übereinkommen zwischen Verleger- und Sortimenterkammer zu treffen, wonach an solchen Plätzen, wo ein Sortimenterkammer-Mitglied ansässig sei, nur über den Sortimenter zu liefern sei. Herr Hofrat Plötner führt aus, der Musikalienhandcl solle doch Kulturträger sein; das Sortiment müsse also auch ent sprechend gewertet werden. Er wendet sich besonders gegen die Kaufhäuser und bezeichnet diese als den größten Schaden für unsere Bewegung. Herr Lienau führt aus, es sei bisher nicht möglich gewesen, die gerügten Mißstände zu beseitigen, da der Spitzenverein bisher keine Macht gehabt hätte. Von der neuen Organisation sei zu erhoffen, daß ein Ergebnis zwischen den bei den Kammern erzielt würde, das für beide günstig sei. Ihn interessiere die Frage, ob der Verleger das Recht habe, bei Aus nahmefällen einen billigeren Preis zu gewähren. Herr Siegel antwortet darauf, solche Ausnahmen seien denkbar für den Fall, daß ein Werk nur deshalb verlegt würde, weil ein großer Sänger bund cs aufzusühren beabsichtige. Für die Sortimenter käme nur in Betracht, daß bei allgemeinen Fällen der Verleger in den von ihm bezeichneten Preis einen Rabatt von 10 bis 20A einkalkuliere. Da Schluß der Debatte beantragt wird, bemerkt Herr Tonger, es handelte sich bei dem Vorhergegangenen nur um eine vorbereitende Unterhaltung. Nach Anhörung der noch ver- zeichneten Redner werde er die Sitzung schließen. Frau Harpf antwortet auf die Frage des Herrn Lienau, wenn ein Verleger einem kleinen Verein einmal eine Konzession mache, so sei das weiter nicht schädigend, aber bei großen Ver legern und großen Vereinen mache das bisherige Verfahren auf den Sortimenter einen geradezu erschütternden Eindruck, und Herr Keßler unterstreicht die deprimierende Wirkung des bis herigen Verfahrens; der Rabatt für Ausnahmefälle müsse unbe dingt begrenzt sein; die Grundbedingung müsse aber sein, daß die Verdienstsätze für den Sortimenter erhalten blieben. Da sich niemand mehr zum Worte meldet, schließt Herr Tanger die letzte ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig und gibt dem Wunsche und der Hoffnung Ausdruck, daß die Mitglieder auch dem neuen Verband die gleiche Treue und Anhänglichkeit bewahren möchten. Herr Stahl dankt in anerkennenden humorvollen Worten den einzelnen Vorstandsmitgliedern und dem Syndikus für deren Arbeit und veranlaßt die Hauptversammlung, ein Hoch auf die Erwähnten auszubringen. Schluß 2 Uhr. Or. B. 7L7
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