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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1924
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- 1924-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1924
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Redaktioneller Teil. 75. 28. März 1924. gegen den Raub so gut organisier! und der Nachdruck so seiten ge- worden ist, daß er sogar zur schlimmsten Zeit des letzten Welt» krieges eingeschränkt und ausgerottel werden konnte, und zwar ebensogut zu gunsten des künstlerischen Eigentums (Ansichtspost karten). Zahlreich« Seiten des Droit ck'^wsui sind dieser glück lichen Feststellung gewidmet'). Wenn uns hier daran gelegen ist, so elementaren Wahrheiten wieder zur Geltung zu verhelfen, so geschieht cs, wohlverstanden, nicht für uns — das internationale Bureau in Bern, das dreißig Jahre arbeitsreichen Bestehens hinter sich hat, ist erhaben über die von manchen sonst gewiß sehr distinguierten Geistern gepredigte liebenswürdige Verkennung dieser Arbeit —, sondern wegen der höheren Interessen, die zu vertreten wir Auftrag haben. Die inter- nationale Union, die sich aus 27 Staaten mit 920 Millionen Ein- .'wohnern zusammcnsetzt, umfaßt ja gerade fast alle zivilisierten Staaten. Wenn die Vereinigten Staaten ihr noch nicht angehören, um die Milliarde Seelen voll zu machen, so ist daran nicht Mangel an langen außerordentlichen Anstrengungen, sondern eine Folge widriger Umstände schuld, unter denen taktische Fehler der Anhänger dieser Frage keine geringe Rolle spielen. Die Statuten der Union sind ohne Zweifel kompliziert, und zwar eben aus dem Grunde, um dem Staalenverband neuen Zuzug zu gewinnen, doch sind ste dank kategorischer Bestimmungen über die hauptsächlichsten Punkte im Hinblick auf das internationale Recht sehr hervorragend. Sie sind das Werk von Männern, die unsere Verehrung genießen, wie Cluuet, Pouillet, Droz, Bergne und namentlich der letzte Schöpfer der Akte von 1896 und 1908, der verstorbene Louis Renault. Was Anregerin und Wächterin der Berner Übereinkunft, deren Kongresse, veranstaltet zur Entwicklung und Ausdehnung der Union, berühmt sind und deren gründliche Arbeiten über diese Materie Bände mit ebenso wertvollen als uneigennützigen und wissenschaftlichen Stu dien füllen, so erinnern wir nur an die beredten Worte, die beim 25jährigen Jubiläum der Berner Übereinkunft im Dezember 1912 Herr Raymond Poincars, damals französischer Minister des Aus wärtigen, aussprach, um mit bewundernswerter Genauigkeit ihre Verdienste zu schildern, und machen von neuem auf die vorbild lich« Gesetzvorlage über das Urheberrecht aufmerksam, die im Jahre 1900 von der Lssociation verfaßt worden war. Doch sind die Künstler, wird man einwenden, nicht inter national geschützt. Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt. Vermöge der vorerwähnten Statuten ist der Schutz ihrer Rechte außerordentlich entwickelt und — eine große Wohltat und schwierige und deshalb liebgewonnene Errungenschaft — nicht mehr der Er füllung irgendeiner Förmlichkeit unterworfen. Das Rcproduktions- recht, das wesentlichste Recht, wird dem Künstler streng gewähr leistet und ist unter dem Antrieb der Berner Übereinkunft formell im Jahre 1910 in dem letzten Land« anerkannt worden, wo der Verkauf des Kunstgegtznstandes infolge einer rückständigen Gesetz gebung den Verlust dieses Rechts nach sich zog (französisches Ge setz vom 9. April 1910). Der Union ist es zu verdanken, daß das juristisch« Verhältnis der Chromolithographien endlich in günstiger Weise genau bestimmt ist, daß in der Ordnung der Dinge der zur Union gehörigen Länder der Schutz der Werke der angewandten Kunst unaufhörliche Fortschritte gemacht hat und noch macht, daß die Werke der Architektur außer Plänen und Skizzen als schützbar Bürgerrecht erlangt haben. Wir können uns jenes übereilte Urteil nur durch zwei Schluß folgerungen erklären, die in dem fraglichen Aufsatz besprochen wer den: Das Anteilsrecht bei aufeinanderfolgenden öffentlichen Ver steigerungen von Kunstwerken (Droit so satts) ist bis jetzt nur in zwei Ländern anerkannt. Aber abgesehen davon, daß cs sich hier Mehr um eine Steuermaßnahme handelt, um eine Art Mutations- gebühren, die erhoben weiden, gleichviel ob das Kunstwerk mit Gewinn oder Verlust verkauft wird, fehlen über den Ertrag dieser Steuer positive Angaben, di« geeignet wären, andere Staaten zur Annahme dieser Einrichtung zu veranlassen. Welche Länder haben übrigens solche öffentliche Versteigerungen veranstaltet, die zur Be st Wir erwähnen nur die kurze Übersicht dieser umsichtigen Hand lung und die Maßnahmen für die Wiedergabe musikalischer Werke der Uuionsiändcr in den nicht zur Union gehörigen Ländern. steucrung Anlaß geben? Der zweite Punkt betrifft die Anerkennung durch bestimmte Gesetze des sogenannten moralischen Rechts des Künstlers, des Rechts, das ihm gestattet, trotz der Abtretung seiner Werks jedwede Entstellung desselben zu untersagen. Die Schwierig keit dieser Aufgabe ist bekannt. In der Erwartung, daß diesbezüg lich ein Land mit gutem Beispiel vorangeht — man hofft, daß Frankreich dieses Land ist —, macht die Rechtsgelehrsamkeit so ziemlich überall im Sinne der Wahrung des persönlichen Elements im Werke des Künstlers erfreuliche Fortschritt«. ^ Ist der Schutz der Kunstwerk« durch gesetzliche und vertrags mäßige Bestimmungen schon recht fortgeschritten, so muß man andererseits gestehen, daß die Organisation der Künstler zu Körper schaften noch sehr zu wünschen übrig läßt. Da ist noch viel zu tun. Die Beaufsichtigung des Reproduktionsrechts und ihre materielle Ausnutzung wird nicht ausgeübt, wie es sein sollte und könnte. Und der Verlagsvertrag der Kunstwerke ist nicht so gesichert wie der der literarischen Werke. Immerhin wendet man sich an die falsche Adresse, wenn man dieserhalb die Union anklagt. Der wahre Freund der Künstler wird sie zur Genossmschaftsbildung ermutigen oder zur Gründung von Einnahme-Agenturen, wie es andere Agenturen gibt, und zur Ver einigung zum Zweck« gegenseitiger Verteidigung ihrer Interessen aus internationalem Gebiete. Statt den Wert dessen, was schon getan ist, herabzusetzen, sollte eine wirksame Solidarität zwischen allen denen gepflegt werden, die sich gegenseitig helfen müssen, um die einzelnen Fälscher zunächst zu schrecken, dann zurückzuschlagen. Diese Solidarität wäre ge fährdet, wenn unglücklicherweise ein offener Widerstreit zwischen den Männern, die bisher allein in die Bresche traten und die ehrfurchts volle Erinnerung der ersten Pioniere verteidigen, und der neuen Generation entstehen sollte, die unter der Ägide des Völkerbundes ein Feld der Betätigung für ihre überschüssige Jugendkraft sucht. Vor allem keine ungerecht« Geringschätzung der Institutionen, die schon manchen Dienst leisteten; kein zu vollständiges Vergessen ihrer Geschichte und des nützlichen Werkes, das sie vollbracht haben. Dieser Rat drängt sich heute stärker denn je auf, denn infolge der durch den Krieg verursachten allgemeinen Verarmung ist die materielle Lage der Künstler in den meisten Ländern Europas sehr unsicher. Was nützt der schönste Wortlaut zu gunsten des Schutzes des Werks, wenn dessen Schöpfer Hunger hat? Daher möchten wir, ohne unsere Aufgabe vernachlässigen und unsere Aufmerksamkeit von dem wenig befriedigenden durchlaufenen gegenwärtigen Zeitab schnitt oder dem zu durchlaufenden abwenden zu wollen, diesen kurzen Überblick über die Aussichten, die sich für das Jahr 1924 eröffnen, mit einer dringlicheren und nötigeren Handlung be schließen, nämlich mit der warmherzigen Ermahnung, die zahl reichen Hilfs- und llnterstützungswerke zu gunsten der notleidenden Geistesarbeiter fördern zu Helsen. Lsrlin 19Z4. 2?3 8. m. 10 Leilsgen uncl 98 ^.bbitäungen» 6m. 13.50. Schon äußerlich ein ausgezeichnet ausgestattetes Buch mit vielen sehr guten Beispielen. Leider entspricht nur die Güte der Broschur nicht der des Inhalts und des Papiers. Der Ausspruch Behrmanns: »Reklame ist etwas Geistiges, ist Wille« kennzeichnet seinen Stand punkt und zugleich seinen eigenen Willen, für das gute Wort und das gute Bild in der Reklame sich einzusetzen. Man merkt, daß er über die Zusammenhänge tiefer nachgedacht hat, und freut sich, auf alle möglichen Zusammenhänge in treffender, oft neuartiger Formulie rung hingewiescn zu werden. Dem Anfänger in der Reklame wird das Buch weniger nützen, um so mehr dem Fortgeschrittenen, der be ginnt, über seine Tätigkeit nachzuöenken. Behrmann spricht viel mehr über das, was sein sollte, als das, was heute gebräuchlich ist. N:n diese Einstellung gerecht zu würdigen, muß man allerdings wissen, daß er die Kenntnis des ersten Bandes der Sammlung: »Lysinski, Psychologie des Betriebs« voraussetzt.. Das Handwerksmäßige ist dort gesagt.
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