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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1924
- Strukturtyp
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- 1924-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1924
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- Deutsch
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ix? 75, 28, Mürz 1924. «edaktioneller Teil. VSr1endI-tl.I, d. Dtschn. vilch»°>U>-l, 4177 I Die Berner Übereinkunft im Jahre 1924. n (Aus: »1,6 vi-oit ck'^uteur«, Nr. 1 vom 15. Fanuar 1924.1 I Übersetzt von Erich Koerner. ^ Das Jahr 1923 hat uns nur Enttäuschungen hinterlassen. iTrotz unseres dollen Eifers schienen wir auf der^ Stelle zu treten, «keiner der erhofften Beitritte zur Union hat sich verwirklicht. Die gesetzgeberische Arbeit erschien, wie wir später sehen werden, wie ««lähmt. Ein einziges neues Gesetz wurde votiert und die Be- »vegung der Verträge stark eingeschränkt. Wir setzen unsere Hoff- »>ung, der wir immerhin jetzt Zügel anlegen, auf das Jahr 1924, Idas berufen ist, dieses bedauerliche Ergebnis ein wenig zu ver- «cssern. I I I Der empfindlichste Schlag war im Jahre 1923 unstreitig der iMißersolg der Revision der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten kibcr das Logxiiglu, die deren Beitritt zur Berner Übereinkunft von >1908 noch vor Ablauf des Jahres vorbereiten und gleichzeitig lihren Konslikt mit Kanada beenden sollte. Wir haben zu wieder lholten Malen im Jahre 1923 aus die Gründe dieses Konflikts und lauf di« Erörterungen hingewiesen, di« in amerikanischen Kreisen »hinsichtlich der Tragweite dieser gesetzgeberischen Reform bestehen. »Einer der diesbezüglichen Aussätze des »i-o vrou ck'LMeur» ist fo lgen aus eigenem Antrieb in englischer Übersetzung zur Kenntnis ldcr amerikanischen Leser gebracht worden. ' Im Mai 1923 weilte Herr Thorvald Solberg, der treffliche lüeiter des Urheberrechtsamts in Washington, ein« Woche in Bern, und die verschiedenen vor dem besagten Beitritt wegen der aus dem Spiele stehenden Geschäftsinteressen und der in den Punkten der Formalitäten, der Rückwirkung, des geteilten Verlagsrechts usw. auseinandergehenden Meinungen der Lösung harrenden recht ver wickelten und schwierigen Probleme waren von Grund aus erörtert worden. ! Gegen den Herbst hin erschien unter Zustimmung des Kongreß- Bibliothekars Herbert Putnam ein von Herrn Solberg verfaßter Gesctzvorschlag, enthaltend die Hauptsächlichsten Veränderungen, welche die Vereinigten Staaten verpflichtet waren an ihrem inter nen Gesetze vorzunchmen, um unverzüglich ihre Vereinigung mit den Staaten der Berner Union bewerkstelligen zu können. Diese Bill war in Redewendungen gehalten, die für uns Europäer zwei fellos der Erklärung bedurften, aber möglichst wenig die Gewohn heiten der amerikanischen Gesetzgeber verletzten und in ihnen mög lichst wenig Mißtrauen erweckten. Die Annahme dieses ebenso mutigen als intelligenten Gesetzvorschlags und der Beitritt zur Berner Übereinkunft würden automatisch die Anwendung des Wic- dcrvergeltungsrechts beendet haben, womit die Vereinigten Staaten infolge des unerbittlich auf den 1. Januar 1924 festgesetzten In krafttretens des neuen Gesetzes über das Lopxrigbt vom 4. Juni 1921 in Kanada bedroht waren. Diese,s sicht bekanntlich eine Art manulaeiurinA clnnss in Gestalt eines Systems obligatorischer Lizenzen vor, dessen Opfer die ausländischen Autoren sein würden — immerhin mit Ausnahme derer der Union. ! Aber die Bill Solberg hatte den Stein des Anstoßes, an wel chen sich die entgegenstehenden Interessen der amerikanischen Buch verleger und Bibliothekare stießen, nicht beseitigen können. Die ersteren verlangten die unbedingte Kontrolle des amerikanischen Marktes für diejenigen Bücher zur Union gehöriger (englischer) Verfasser, für welche sie von letzteren das Recht der Herstellung einer amerikanischen, nämlich in Amerika hergestellten Ausgabe erwerben würden. Sie beanspruchten für den Fall, daß diese interne Ausgabe ordnungsmäßig in Washington eingetragen werde, das Recht, jede Einsuhr der europäischen Ausgabe in den Vereinigten Staaten durch die Zollbehörde als zurllckzuweisenden Nachdruck verbieten lassen zu können. Die andern hielten dieses Recht für zu weitgehend und forderten die Freiheit, in Amerika ohne den Ta- zwischcntritt der die amerikanische Ausgabe besitzenden Verleger auch die »überseeische- Ausgabe einsühren zu können. Jede der beiden Gruppen hatte einen verschiedenen Wortlaut des auf die Zulassung bezüglichen Artikels 7 der Bill ausgearbeitet, und alle Versuche der Versöhnung, die namentlich von Herrn R. R. Bowker, dem Herausgeber des üubllsders' Veekly, diesem überlegenen Geist«, unternommen wurden, waren gescheitert. Statt einer einzigen Bill, der Solbergschcn'), würden die amerikanischen Kammern also in der kurzen Zeit zwischen dem 6. Dezember 1923, dem Tage, wo die gesetzgeberischen Arbeiten der Winterlagung in Wirklichkeit begannen, und Neujahr 1924 meh rere Gesetzvorschläge zu erörtern gehabt haben. In Anbetracht der Meinungsverschiedenheiten der an der Reform hauptsächlich inter essierten Kreise kam, was kommen mußte: die Kammern überwiesen die Entwürfe an Ausschüsse^), und jede mannhafte und entscheidende Aktion war unterbunden. Das Kabeltelegramm, das uns in den letzten Tagen des alten Jahres nach 33 Jahren des Komvfes den Sieg des gesunden Menschenverstandes und der ßurch di« Sache der internationalen Berner Union vertretenen Solidarität werkünden sollte, kam nicht. Was wird nun geschehen? Es war die Rede vom Abschluß besonderer Vereinbarungen zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten, um der gegenseitigen Anwendung des Grundsatzes der boms manukaoturs zu begegnen. Es ist indes nicht wahrscheinlich, daß di« Vertreter der industriellen Interessen in Kanada auf den Vorteil verzichten, der ihnen die Zwietracht der Amerikaner ver schafft. Letztere haben sich für den Augenblick von der internatio nalen Union ausgeschlossen und selbst die Falle gespannt, die. ihnen das in manchen Paragraphen (13, 14, ^5 und 27) so rückschrittliche kanadische Gesetz stellt. Nun ist die Epoche der Repressalien eröff net. Sie wird niemandem nützen; ja im Gegenteil, dem Recht der Autoren der beiden Länder leider schaden. »Mögen sic zu beiden Seiten des St. Lorenzstroms sehen, wie sie da wieder hcrauskommen-, wird man mit einer gewissen Ungeduld sagen. Doch wird dieser Stand der Dinge seinen ernstlichen Rück schlag auf die Geschäfte der Berner Union äußern. In der Tat ist Kanada das einzige Land, das die Revidierte Übereinkunft von 1908 noch nicht bestätigt hat, sondern durch die früheren Akte von 1888 und 1896 gebunden bleibt. Der Beitritt der Vereinigten Staaten zur Berner Übereinkunft in ihrer letzten, im Jahr« 1908 erhaltenen Gestalt hätte der autonomen englischen Kolonie gestat tet, ihr ohne Schwierigkeiten auch ihrerseits beizutreten, und die Einheitlichkeit der Ordnung der Berner Union wäre in dieser Be ziehung endlich erreicht worden. Falls dagegen die Autoren der Vereinigten Staaten in Kanada ein« Differentialbehandlung erfah ren müßten, so würde es notwendigerweise jedesmal, wenn sie ihre Werke gleichzeitig in Kanada und bei sich oder gleichzeitig in den Vereinigten Staaten und in einem anderen Lande erscheinen lassen wollten, eine Kollision mit den liberaleren Schutzbestimmungen der Revidierten Berner Übereinkunft geben. Die Diffcrentialbehand- lung wäre dann nur zulässig, wenn Kanada sie sich gemäß den in dem Zusatz-Protokoll vom 20. März 1914 vorgesehenen Einschrän kungen bewilligen ließe. Kanada würde das erste Land sein, das von dieser Zusatzakte Gebrauch machte, die übrigens das Werk Großbritanniens ist und in Voraussicht des Widerstandes der Ver einigten Staaten betreffs der Abschaffung der allein auf die eng lischen Werke anwendbar gebliebenen manulacturing clause eine Art »Memento- bilden sollte. Wird das neue Jahr statt des entstandenen Wirrwarrs und an Stelle des unbarmherzig zwischen di« materiellen Interessen Kanadas und der Vereinigten Staaten gefahrenen Stoßes die schließlich« Wicderaussöhnung, das Einvernehmen zwischen den Autoren und Verlegern der Vereinigten Staaten und den endgül tigen Sieg der Sache der Berner Union erblicken? Wir werden uns sehr hüten, dies zu behaupten, nachdem unsere liebsten Hoff nungen, die einen Augenblick auf dem Punkt« angckommcn waren, zu Wirklichkeiten zu werden, so tief erschüttert worden sind. Ja, es ist sogar möglich, daß die Revision, die Thorvald Solberg sehr gescheiter Weise für den Augenblick auf die wesentlichsten Punkte zu beschränken trachtete, sich in einen allgemeinen Umguß des amerikanischen Grundgesetzes von 1919 verwandelt. Dann treibt der Nachen hinaus auf den weiten Ozean . . .! ' Wir wollen indes, indem wir unsere Freunde in den Ver einigten Staaten begrüßen und ihnen für ihre leider erfolglos gc- r) Diese Bill wunde von Herrn H. C. Lodge im Senat und von Herrn Lampcrt in der Abgeordnetenkammer eingebracht. ch Die Bill des Herrn Tincher wurde wieder «ngcbracht. 595
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