155, 7. Juli 1806. 6669 Fertige Bücher. Nach den eingegangenen Bestellungen gelangt in einigen Tagen zur Auslieferung: Das Reichs- und Landes-Lotterie- und sonstige Glücksspielstrafrecht im Gebiete der preußischen Lotteriegemeinschaft (Preußen, Lessen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Anhalt, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Altenburg, Mecklenburg - Strelitz, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg - Sonders hausen, Schaumburg-Lippe, Lippe, Reuß ä. L., Reuß j. Linie, Lübeck) Handbuch für die Strafrechtspraxis und den Lotterieverkehr. Von vr. für. Wilhelm Rönnberg Landgerichtsrat. 35 Bogen gr. 8°. Preis broschiert Mark 12.— ord., Mark 9.— netto, Mark 8.— bar und 11/10. Da die Materie des Lotteriestrafrechts bisher nur spärlich behandelt worden ist, so dürfte dieses Werk einem tatsäch lichen Bedürfnis entsprechen. Wer in der Lotteriestrasrechtspflege tätig gewesen ist, wird sich leicht vergegenwärtigen, wie ihm bei den einfachsten Sachen auf Schritt und Tritt Zweifel und schwierige Fragen entgegengetreten sind. Die Wandlungen, die sich im Laufe der letzten Jahre auf dem Gebiete des deutschen Lotteriewesens vollzogen, haben das Bedürfnis nach einer möglichst eingehenden Bearbeitung des Lotteriestrafrechts nur gesteigert. Das umfangreiche Buch seht sich aus folgenden fünf Teilen zusammen: Teil I behandelt die Lotterieverträge, ihre Entstehung und Bedeutung. Teil II gibt einen eingehenden Kommentar der in Betracht kommenden Reichsgesetze, soweit sie das Glücksspiel betreffen, nämlich: des Reichsstrafgesetzbuchs, des Reichsgesetzes über Prämieninhaberpapiere, der Gewerbeordnung, des Reichsgesetzes über Abzahlungsgeschäfte, des Reichsstempelgesetzes und des im vorigen Jahre erlassenen Reichsgesetzes über die Wetten bei Pferderennen Teil III kommentiert die die Materie behandelnden Landesgeseye der 17 Bundesstaaten, soweit sie nicht im Teil IV behandelt werden, in welchem das allen Staaten gemeinschaftliche „Lotteriegesetz" fast bis in die kleinsten Fragen erläutert wird Teil V untersucht gründlich die Frage der Gültig keit der landesgeseylichen Spiel- und Kollekteurvcrbote gegenüber dem Reichsrecht, und zwar gegenüber dem Strafgesetzbuch, der Reichsverfassung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es beschränkt sich die Arbeit also nicht auf das Reichs- und Landeslotteriestrafrecht der 17 Bundesstaaten der neuen preußischen Lotteriegemeinschaft, sondern sie verbreitet sich auch über das gesamte Glücksspielstrafrecht und gehtauch auf die einschlägigen Fragen des BGB. ein. Zweck und Ziel dieses umfangreichen Werkes, bei welchem der Verfasser besonderes Gewicht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und der höchsten Landesgerichtshöfe gelegt hat, ist denjenigen, welche die in Betracht kommenden Gesetze anzuwenden haben, wie auch denen, die sich mit ihnen nicht, was so überaus leicht möglich ist, in Konflikt bringen wollen, die Orientierung zu erleichtern. Land in Land damit geht der Zweck, die mannigfachen schwierigen Fragen, die das Lotterierecht in sich birgt, möglichst gründlich zu untersuchen und die Wege, welche Gesetzgebung und Rechtsprechung gewandelt sind, kritisch zu beleuchten. sind: Bibliotheken der Amts-, Land- und Ober- landesgerichte, der Staatsanwaltschaften, ferner Regierungsbibliotheken, Neichssteuerbehörden, Richter, Anwälte, Kollekteure, Lotteriegeschäfte, Banken, Mitglieder des Reichstages und der Landtage u. a. Energische Ansichts-Versendung bringt lohnenden Erfolg! Das Werk ist von aktuellem Interesse nicht nur im Gebiete der Lotterie-Gemeinschaft, sondern im ganzen Deutschen Reiche, sowie über dessen Grenzen hinaus in Österreich-Ungarn, der Schweiz usw. Wir bitten zu verlangen! Rostock i. M., Juli 1906. C. I. E. Volckmann (Volckmann L Wette) Verlagsbuchhandlung. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 877