Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — JahreSpreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 ./<!. Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg.. ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 6. Leipzig, Freitag den 9. Januar 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vekarmtmackung. Am 17. Oktober 1902 hatte der Unterzeichnete Vorstand beschlossen, die tägliche Bibliographie des Börsenblatts den öffentlichen und Anstaltsbibliotheken vom 1. Januar 1903 ab zugänglich zu machen. Am 1. Dezember 1902 versandte er daher an 2l6 Bibliotheksverwaltungen das nachfolgende Rundschreiben: Hochgeehrte Verwaltung! Im Interesse größerer Verbreitung der amtlichen Bibliographie des deutschen Buchhandels, welche täglich in dem nur für Buchhändler bestimmten Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheint, hat sich der ergebenst Unterzeichnete Vorstand entschlossen, einen Lonäerabäruck ctieler amtlichen Kibliograpkie sämtlichen öffentlichen und Anstalts-Bibliotheken im Deutschen Reiche, Österreich-Ungarn und der Schweiz vom 1. Januar 1903 ab zum Jahrespreise von 6 bei täglicher Frankolieferung zugänglich zu machen. Zur Information der geehrten Bibliotheksvorstände wird er ihnen vom 1.—31. Dezember d. I. die vor genannten Sonderabdrucke nnberechnet und franko zusenden, und er gestattet sich gleichzeitig hierdurch anzu fragen, ob die Verwaltung unter den obigen Bedingungen die Bibliographie künftig zu erhalten wünscht. Wenngleich das bei der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig regelmäßig erscheinende »Wöchent liche Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Deutschen Buchhandels« den Wünschen der geehrten Bibliotheksverwaltungen um Zugänglichmachung einer amtlichen Bibliographie des deutschen Buchhandels wohl gerecht zu werden imstande ist, so verschließt der Vorstand sich doch nicht der Er kenntnis, daß es sowohl im Interesse der Bibliotheken als des Verlags- und Sortimentsbuchhandels liegen kann, wenn außerdem eine tägliche Bibliographie zu Bestellungen seitens der Verwaltungen oder zu sonstigen Zwecken verwendet werden kann. Der Inhalt der neuen täglichen Bibliographie wird aus folgendem bestehen: 1. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels, 2. Fortsetzungen von Lieferungswerken und Zeitschriften, 3. Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, 4. (soweit der Raum dies zuläßt) erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels, 5. Bekanntmachungen des Rats der Stadt Leipzig aus der Eintragsrolle der Stadt Leipzig (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901, Z 56 flgde.). Aus der beifolgenden Probenummer bitten wir sich über Art und Anordnung der Bibliographie näher zu unterrichten. (Um das Um brechen des für das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel hergestellten Satzes zu vermeiden, ist es nicht zu umgehen, daß am Schluß einiger Nummern leerer Raum bleibt.) Indem wir die Bitte aussprechen, Ihre gefällige Bestellung auf diese amtliche Bibliographie bis spätestens den 20. Dezember d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Hospitalstraße 11, Leipzig, zu richten, erklären wir uns bereit, die gewünschten Exemplare zunächst für das Jahr 1903 unter den obigen Bedingungen täglich franko zu expedieren. Hochachtungsvoll und ergebenst Der Vorstand rc. Börsenblatt für den deutschen Buchhandet. 70. Jahrgang.