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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030109
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190301097
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^ 6, 9. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 225 Zollsatz f. iDoptzel- zcntncr Mar« (653j Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff,Holzschliff) 3 chemisch bereiteter Holzstoff, (Zellstoff, Cellulose); Stroh-, Esparto- und andrer Faserstoff ... 3 651 Pappen (Pappdeckel), geformt (geschöpft) oder gckautscht, (654j auch aus zusammengeklebten Pappen hergcstellt: Glanzpappe (Preßspan) und andre hochgegcglättete Pappe, Kunstlederpappe, sowie andre feine Pappen, auch in der Masse gefärbt; Vulkanfiber. 6 Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff, auch aus solchem von gedämpftem Holz, festgewalzt (Braunholzpappe, sogenannte Lederpappe), Stroh-, Schrenz- und Torfpappe und anderweit nicht genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt 4 Pappen mit Asphalt, Teer oder dergleichen über zogen, getränkt oder bestrichen, sowie Röhren aus solcher Pappe; Steinpappe 1,50 652 Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit (655j weißem oder farbigem Papier beklebt, lackiert, bronziert, mit Wollstaub oder dergleichen überzogen, durch Pressen gemustert; Malcrpappe 10 653 Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues Löschpapier 4 s656s 654 Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer (657j Seite glatt 4 655 Papier, nicht unter andre Nummern fallend, ein- (658j schließlich des Kartonpapiers, auch liniiert, perga- nientiert oder gekörnt 10 Anmerkung zu Nr. 651 (654j bis 655 (658j. Packpapier und Pappen werden auch dann nach Nr. 651 s654s bis 655 s658s nach Maßgabe ihrer sonstigen Beschaffenheit verzollt, wenn sie mit Gebrauchsanweisungen, Warenanpreisungen, Mustern oder dergleichen bedruckt sind. 656 Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Vleiweiß (659) oder dergleichen überstrichencn oder mit Mctall- druck versehenen Papiers; lackiertes Papier; mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub überzogenes Papier; Papier mit ge strichenem, aufgelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug, sowie mit Gold- oder Silbcrschnitt versehenes Papier 10 657 Drucke jedes Verfahrens, soweit sie nicht unter den (660) zwölften Abschnitt fallen, auch Bildcrpapier, ein schließlich des Kopierverfahrens auf Papier und Pappe; auch farbig oder schwarz geränderte, oder sonst aus irgend eine Weise verzierte Papiere oder Pappen: einfarbig 10 mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder andern Metallen ... 10 658 Papier und Pappe, auch der Nr. 657 (660), aus- s661s gestanzt, auch mit Handmalereien, gepreßten Natur blumen, Photographien oder in irgend einer andern Weise verziert 20 Anmerkung zu Nr. 657 s660j und 658 (661). Unter Bilderpapier ist alles mit Bildern oder Figuren bedruckte Papier (Pappe) zu begreifen, das zur weitern Verarbeitung, z. B. zur Aus machung von Waren, zu Buchbinderarbeitcn, Spielzeug, zur handschriftlichen u. s. w. Aus füllung oder Ergänzung, zum Aufkleber,, Auf stecken oder Auflegen auf Waren oder Waren- umschließungcn bestimmt ist. 659 Papier und Pappe, mit Gespinstwarcn aller Art s662s ganz oder teilweise überzogen, oder mit Unterlagen oder Zwischcnlagen von Gespinstwarcn aller Art oder von Drahtgeflecht 24 660 Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier . 24 (663) für iDoppel- 661 Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, neben derRMcw. s664j Innern Abgabe 60 662 Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung s665j mit andern Stoffen; Bimsstein-, Glas-, Rost-,Doppel- Sand-, Schmirgelpapier, sowie anderes Schleif- und zenwcr Polierpapier 1 663 s666j Photographisches Papier ......... 10 664 Gclatinepapier; Pauspapier (Paraffin-, Öl-, Wachs- s667j papicr und dergleichen); Blau- (Anilin- und Ultrama- rin-)Papier; gefettetes Jndigopapier; Desinfektions- Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 665 s668j 666 s669j 667 s670j 668 s671s 669 (671a) 670 s672j 671 s673j Zollsatz f. iDoppel- zerltner Mark papicr; Schwcißpapier; Fliegen- und Mottenpapier; Ozonpapier; Reagenspapier und anderes chemisches Papier; mit Guttaperchalösung, Leim, Gummi, Traganth, Stärke oder ähnlichen Stoffen bestrichenes oder gepudertes Papier, auch auf den so be handelten Stellen mit Harz, Öl, Wachs oder Kollo dium gedecktes 12 Düten, Beutel, Säcke, Faltbeutel, Faltschachteln und dergleichen Behältnisse, auch Briefumschläge, unbe druckt oder bedruckt: ohne Verbindung mit andern Stoffen .... 18 in Verbindung mit Gespinstwaren, Gelatine, Stanniol, Metallpapier oder ähnlichen Stoffen . 30 Papicrwäsche, auch ganz oder teilweise mit Baum- wollcngeweben überzogen oder mit Unterlagen oder Zwischenlagen von Gespinstwaren aller Art ... 20 Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge in Be hältnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papieraus stattung, und zwar: in Behältnissen, mit Leder oder mit Gespinst waren ganz oder teilweise aus Seide über zogen (ganz oder teilweise) oder damit aus gestattet 35 in Behältnissen von andrer Beschaffenheit ... 22 Geschäftsbücher, Notizbücher, Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis: mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder in Verbindung mit Zellhorn (Celluloid) oder ähnlichen Formerstoffen 30 andre 15 Albums: mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder in Verbindung mit Zcllhorn (Celluloid) oder ähnlichen Formerstoffen 8 andre 4 Ammerkungen zu Nr. 667 bis 669 (670,671 und 671a). 1. Abgesehen von den in Nr. 668 (671) und 669 (671a) zugelassenen Ausnahmen werden die in Nr. 667 bis 669 (670, 671 und 671a) bezeichnten Waren, wenn sie mit Stoffen verbunden sind, welche die Verzollung nach höhern Zollsätzen be dingen, nach den letztern verzollt. Jedoch bleiben Gold- oder Silberschnitte, Gold oder Silberdruck, Beschläge oder Verschluß vorrichtungen aus vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen oder Le gierungen unedler Metalle auf die Ver zollung ohne Einfluß. 2. Albums, Einbanddecken, Mappen und dergleichen, in welche Bücher, zollfreie Papiere, Musiknoten, Kalender, Karten, Musikalien oder Bilder eingelegt oder eingeschoben sind, werden für sich verzollt. (670/2 (672/4j) Waren aus Papier, Pappe, Stein pappe, Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Stein pappmasse, soweit sie nicht unter vorstehend auf geführte Nummern fallen, auch Hartpapierwaren: ohne Verbindung mit andern Stoffen oder nur in Ver bindung mit Holz oder Eisen: aus Papier der Nummer 657 (660( oder 658 (661j oder damit ganz oder teilweise überzogen; Waren mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvauo- plastischem Metallüberzug oder mit Metalldruck, sowie fein bemalte Waren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Steinpappmasse, sowie Hartpapierwaren, gefärbt, lackiert oder gefirnißt; Lampenschirme, Laternen, sowie andre feine Waren und Luxusqeqenstände (mit Ausnahme der Blumen) . .30 Blumen (Blüten, Blütenblätter, Knospen) . . . 100 andre Waren 15 in Verbindung (auch ganz oder teilweise überzogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art, mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Celluloid) oder- ähnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen; Stickereien auf Papier oder Pappe 70 31
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