.V- 276, ,28.. November 1923. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Sörlenbllltt s. d. Dtjchn. vuchhmwel. 8035 Der Verlag hat fast allgemein den zu seiner Selbsterhaltung unvermeidlichen Übergang zur wertbeständigen Abrechnung vollzogen. Schwer drückt auf das nicht minder bedrängte Sortiment die Nötigung zu den noch vor oder sofort nach Empfang der Ware zu leistenden Zahlungen. Wertbeständige Zahlungsmittel sind nur unzulänglich zu haben; die Gefahr der Entwertung des Papiergeldes lehnen die Verleger ab und verkaufen lieber gar nichts. Der bargeldlose Verkehr durch die Banken ist fast ganz unter bunden. Die BAG hat am 20. November ihre Abrechnungsstelle schließen müssen, weil die Abrechnung in täglich schrumpfendem Gelde unmöglich geworden war. Sie hat ihre Verbindung mit der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig freundschaftlich gelöst. Trotzdem, das ist uns von allen Seiten gesagt worden, würde die dauernde Ausschaltung der BAG vom Verlag und Sor timent sehr bedauert werden und all die Abrechnungsschwierigkeiten, die durch sie.abgestellt worden sind, von neuem wieder entstehen lassen. Vom 3. bis 15. November ist es auf Bitte des Vereins Leipziger Kommissionäre zu Einigungsverhandlungvn gekommen. Wir haben deren Fortsetzung abgelehnt, als es sich klar gezeigt hatte, daß eine Aufsaugung der BAG die unvermeidliche Folge hätte sein müssen. Wir lehnen den Vorschlag hiermit nochmals ab, nachdem er im Bbl. Nr. 272 vom 23. November 1923 wieder holt worden ist. Die BAG wird selbständig ihren Betrieb in wertbeständiger Währung wieder aufnehmen, und zwar unter Benutzung des Postschcckverkehrs, sobald dieser, was sehr bald geschehen soll, ebenfalls zur Abrechnung in Rcntenmark übergegangen sein wird. Die Arbeitsweise wird ganz einfach sein. Ausfüllung und Einreichung der Lastzettel geschieht wie bisher. Ihre Bearbei tung in der Abrechnungsstelle wird um 3 Tage verkürzt. Freitag früh ist Wochenschluß. Sonnabend gehen die Briefe mit Lastzctteln und Kontoauszug an die Sortimenter hinaus. Diese zahlen zweimal wöchentlich: einmal im Laufe der Woche nach Selbstschätzung, das anderemal Montags nach Sicht des Kontoauszuges. Alles eingehende Geld zahlt die BAG sofort den Verlegern aus, also möglichst auch zweimal wöchentlich, sodatz der Verleger, wenn es der Stand des Postscheckkontos der BAG gestattet, auf die ein gereichten Lastzcttel fast sofort eine Anzahlung erhält, den Rest in der folgenden Woche. Die nach den Selbstkosten zu bemessende Ilmsatzgebühr wird bei jeder Zahlung abgezogen. Der günstigste Fall für den Verleger wäre: Freitag früh Eingang der Lastzettel, Sonnabend oder Montag Anzahlung, Mittwoch Restzahlung 6 Tage; der ungünstigste Fall, Lastzetteleingang Sonnabends, l2 Tage. Diese 6—12 Tage sind bei wertbeständigem Gelde eine kurze Frist. Schneller geht es jedenfalls nicht, denn an der zwei tägigen Frist für die Abrechnungsstelle an dem Sonntag und den Postlaufzeilen läßt sich nichts mehr kürzen. Die jetzt vom Verlag in seiner Not dem Sortiment gesetzte Form der Bar- oder Vorauszahlung hat starke Minderung des Absatzes zur Folge, ist darum die allerkostspieligste Art der Abrechnung und daher als Dauereinrichtung unhaltbar. Unerläßliche Voraussetzung dieser verbesserten BAG-Abrechnung mit Hilfe des Postscheckamtes ist unverbrüchliche Pünktlich keit der Sortimenter bei Begleichung der Wochenschuld. Zahlen die Sortimenter unpünktlich, so kann auch die BAG den Verlegern An den Vorstand der Abrechnungs-Genoffenschaft deutscherBuchhändler,e.G.m.b.H.,Leipzia,Buchhäiidlerhaus Zeichnunasschein. (Bis längstens zum 7. Dezember erbeten.) Hiermit verpflichte ich mich, der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler E. G. m. b. H. in Leipzig den Betrag von Rcntenmark (bitte ein durch 5 teilbarer Betrag!) zu zahlen. Dieser Betrag gilt nach Zahlung zunächst als ein zu 6?» jährlich verzinsliches, längstens binnen zwei Jahren zum gleichen Kurswerte rückzahlbares Darlehen. Sobald es jedoch nach den Vorschriften für die Führring des Genossenschaftsregisters möglich geworden sein wird, die Satzung der Genossenschaft dahin zu ändern, daß jeder Genosse mehrere Geschäftsanteile erwerben darf, soll das jetzige Darlehen in die ^sprechende Zahl von Geschäftsanteilen umgewandelt werden. 106V«