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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1923
- Strukturtyp
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- 1923-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1923
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- Deutsch
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selbstverständlich nur so lange berechnet werden wird, als die in PunktH geschilderten, mit der Einführung dieses Goldm arkzah lungsverkehrs verknüpften Risiken tatsächlich bestehen. Die H ö h e d e r Rifikopr am ie konnte von den Kommis sionären nur schätzungsweise ermittelt werden, da er st der Verkehr selbst nach einiger Zeit zeigen wird, wie groß das zurzeit völlig unübersehbare Risiko wirklich ist. Sobald die deutschen wert best än d i ge n Za h lu n g Sm it te l, insbesondere die Renttznmark, sich e r st eingebürgert und als wer 1 - beständig und in genügenden Mengen vorhanden erwiesen haben, so daß das Risiko der Anlage von Papiergeld in wertbeständigen Zahlungsmit teln fortfällt, werden die Kommissionäre im Inte resse d e s Ve rkeh r s über Leipzig schleuni gst an eine Herabsetzung, b z w. eine Aufhebung die ser Risikoprämie gehen. Vll. Der bisherige Nähru n g sverkehr der K o m m ission 8 re tvird durch die Einrichtung des Goldmarkverkehrs über Leipzig nicht verändert. Mit dem Auslände kann wie bisher in der Regel nur in fremder Währung verkehrt werden. In Fällen, in denen die Barsachen nicht in Währung ausgestellt oder Zahlungen ,der Auslands-Sortimenter nicht in Währung geleistet werden können, kann die Verrechnung ebenfalls nur noch in Goldmark (1 Goldmark — Dollar) in der vorgeschilderten Weise, in keinem Falle aber mehr in Papiermark erfolgen. Hinsichtlich des WährungsverkehrsdurchdieBAG wird folgendes vorgeschlagen. In der Annahme, daß die BAG ihre Beziehungen zur Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt löst, wird es aus Gründen der inneren Betriebsersparnis für den Ge samtbuchhandel zweckmäßig sein, die denkbar größte Zusammen fassung von Währungskonten bei einer Bank oder den in Be tracht kommenden Kommissionären durchzuführen. Unterhält ein ausländischer Sortimenter als BAG-Genosse ein Währungsgut haben bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, so müßte ihn die BAG daher ersuchen, den übertrag auf das Währungs konto seines Kommissionärs bei der Sächsischen Staatsbank Leip zig bewirken zu lassen. Den deutschen Verlegern, die als BAG-Genossen Währungs- Konten bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt unterhalten, müßte empfohlen werden, künftig statt bei der Allgemeinen Deut schen Credit-Anstalt nur noch bei ihren Kommissionären oder bei der Sächsischen Staatsbank Leipzig Währungskonten zu unter halten. Der Verleger, der Währungskonten lediglich bei seinem Kommissionär unterhält, hat den Vorteil, alle Bankspesen zu sparen, mit Ausnahme der Scheckgebühren, die bei seiner Verfügung über feine Währungsguthaben entstehen. Eine Verzinsung des Wäh rungsguthabens beim Kommissionär erfolgt nicht. Es bedarf des Hinweises, daß Verleger, welche in Zukunft kein Währungskonto bei der Sächsischen Staatsbank Leipzig oder ihrem Kommissionär unterhalten, ihre sich aus Währungslastzetteln der BAG oder Währungszahlungen durch Kommissionär ergeben den Guthaben nur in Form von Ausland-Bankschecks (Jbuschecks) erhalten können, da ein Clearing in Valuten zwischen den deutschen Banken nicht besteht. Für sämtliche Währungs z a h lungen werden wie bisher dem ausländischen Sortiment 1^, dem Verlag 1/2°/o vom Umsatz Äer in Betracht kommenden Währung belastet. Da der Verlag über dies die Gebühren tragen muß, welche bei der Bank durch Aus schreiben und Avisieren der Schecks entstehen, sei auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß Abrufung durch Scheck nur bei größeren Währungsbeträgen wirtschaftlich ist. Wir hoffen, mit dem vorstehenden Organisationsplan dem Gesamtbuchhandel einen praktischen Weg gezeigt zu haben, durch den sich die mit dem deutschen Währungselend verbundenen Schwierigkeiten und Verluste soweit nur irgend möglich für den erzeugenden und den vertreibenden Buchhandel ausschalten las sen. Gleichzeitig wird ein Angebot veröffentlicht, um durch Zu sammengehen von BAG und Kommissionären die alte Geschlossen heit des Buchhandels wieder Herstellen und den Leipziger Platz zum Wohle der Gesamtheit vorteilhaft ausgestalten zu können. Die alten Kreditquellen des Buchhandels — die Kommissionsgeschäfte — würden mit einer solchen Verschmelzung auch den Genossen der BAG erschlossen werden, wenngleich die Verarmung der deutschen Wirtschaft die Möglichkeit einer Kreditgewährung in dem vor 1914 gebräuchlichen Umfang naturgemäß unmöglich macht. Immerhin wird sich im Rahmen der gegebenen Verhältnisse manche vorüber gehende Schwierigkeit weit besser innerhalb der buchhändlerischen Kreise durch Inanspruchnahme des Kommissionärs als durch In- anspruchnahme einer Bank beheben lassen. Leipzig, den 20. November 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. Wegfall der Reparationsabgabe. Der Reichsanzeiger vom 16. November bringt die im Bbl. Nr. 268 bereits angekündigte Verordnung über Aussetzung der Zah lungen zur Erstattung der von der englischen Regierung erhobenen Reparationsabgabe. Dcks Reich lehnt darnach künftighin die Er füllung aller Ansprüche, die auf Grund des Usrmaa ksparstwu -lc« von 1921 geltend gemacht werden konnten, ab, und zwar nicht nur die Erfüllung der etwa von der englischen Regierung erhobenen Forderungen, sondern auch diejenigen der deutschen Lieferanten. Vorsichtsmaßregeln dagegen, daß die Tragung der 26prozentigen Abgabe dem deutschen Unternehmer aufgebürdet wird, ohne daß für ihn die bisherige Ersatzmöglichkeit noch besteht, sind dringend zu empfehlen. Sie sind vielleicht in der Weise zu treffen, daß Lie ferungen nach England bis auf weiteres nur gegen Voreinsendung des vollen Rechnungsbetrages ausgeführt werden. Erhebt die englische Regierung durch ihre Zollverwaltung die Abgabe trotz der Absage von deutscher Seite weiter, so bliebe dann dem eng lischen Importeur nichts anderes übrig, als die Abgabe auf den Verkaufspreis aufzuschlagen. Das muß allerdings zu einer so wesentlichen Erhöhung des Verkaufspreises deutscher Waren in England führen, daß deren Konkurrenzfähigkeit völlig vernichtet zu werden droht. Vor allen Dingen gilt das für deutsche Verlagserzeugnisse, die an sich schon durch die in letzter Zeit besonders stark zunehmende Steigerung der Herstellungskosten an Absatzfähigkeit im Auslande eingebüßt haben. Auf die zu befürchtende Drosselung des Warenverkehrs mit England ist denn auch vom Börsenverein in gleicher Weis« wie von anderen Industriezweigen mit größtem Nachdruck bei den zuständigen Reichsbehörden hingewiesen worden. Bei aller Würdigung der schwierigen Finanzlage des Reiches muß gerade für das Buch und die sonstigen Erzeugnisse des Verlags gewerbes die sich aus der Verordnung ergebende Entwicklung be dauert werden. Die geistigen Beziehungen zu England und damit die Möglichkeit einer Anbahnung friedlicher Gesinnung drohen zer rissen zu werden. Es darf die Frage aufgeworfen werden, ob nicht auf anderem Wege das angestrebte Ziel für die Reichsregierung zu erreichen gewesen wäre, wenn sich auch nicht verkennen läßt, daß auf ein Entgegenkommen der englischen Regierung etwa in Form eines Verzichts, sei es auch nur für vorübergehende Zeit, mit Rück sicht auf die schwierige finanzielle Lage des Reiches kaum zu rech nen war. Für das deutsche Unternehmertum, so auch für den Buchhandel, bleibt vorläufig nichts weiter übrig, als sich mit der durch die Verordnung geschaffenen Rechtslage abzufinden. Vielleicht dient es aber zur Beseitigung der mit Sicherheit zu erwartenden nach teiligen Folgen, wenn die deutschen Lieferanten für Aufklärung bei ihren englischen Geschäftsfreunden sorgen und darauf Hinweisen, daß es nicht böser Wille ist, wenn die Reichsregierung die Er-
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