Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192311237
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19231123
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-11
- Tag1923-11-23
- Monat1923-11
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. (Nr. 205.) Bekanntmachung. l. Von Montag, dem 26. November 1923, ab werden die Kon ten der inländischen Kommittenten (Verleger und Sortimen ter) nur noch in Goldmark (1 Goldmark ---- Dollar) geführt. Alle an diesem Tage bestehenden Papiermarksalden werden zum Berliner Mittelkurs der Papiermark von Sonnabend, dem 24. No vember 1923, in Goldmark verwandelt. II. Der Geld- und Ba r pake t v e rke h r durch die Leip ziger Kommissionsgeschäfte wickelt sich ab Montag, dem 26. No vember im deutschen Jnlandverkehr gemäß den Ausführungen in dem nachfolgenden Artikel: »Umstellung des Verkehrs über Leipzig auf Goldmark« nur noch in Goldmark ab. Alle von diesem Tage ab von den Kommittenten erteilten Aufträge gelten als im Einverständnis mit den in diesem Artikel ent haltenen Verkehrs- und Zahlungsbedingungen erteilt. E i nl ö s u n g s b e s ch r ä n ku n ge n für Barpakete und Barfakturen und A n n a h m e be s ch r ä n k u n g e n für Zahlungen können nicht mehr anerkannt werden, soweit diese die Höhe der in Goldmark zu zahlenden Beträge anbelangen. Die Gebührensätze für den wertbeständigen Zahlungs verkehr über Leipzig ergeben sich für unsere Sortimenter- lind Ver legerkommittenten aus Punkt via und b dieses Artikels. Die bis herigen Provisionen für Kontenführung von 1U> bzw. 2st> (dg der Mindestbedingungen) werden durch diese Gebühren ersetzt. ui. Der Wertindex unseres Vereins für November be trägt das Doppelte der Schlüsselzahl des Börsenvereins vom Montag, dem 26. November 1923. IV. Ab 26. November 1923 beträgt bis auf weiteres der an genommene Durchschnittswert einer durch den Leipziger Platz fließenden Sendung 2 Goldmark pro Kilo (Wertindex - ^ 2 in Goldmark). Also zum Beispiel 5 kg Postpaket — 10 Oivi-Wert: hier von 5^! Provision laut V 5« der Mindestbedingungen - 50 Gold pfennige Verpackungsgebühr. v. Der Mindestsatz für die monatliche Kommissions- gebühr beträgt ab Dezember 1923 statt 2 Grundzahlen 2 Goldmark. -VI. Die Zinsen und Provisionen für wertbeständig in Goldmark (1 6dl — Dollar) in Anspruch genommene Kre dite richten sich nach den bankmäßigen Sätzen. vil. Alle übrigen prozentualen Gebühren, wie zum Beispiel Auslieferungsgebühr und Sonderberechnungen gemäß v der Mindestbedingungen, bleiben prozentual unverändert. Sie wer den jedoch sinngemäß ab 26. November 1923 in Goldmark berech net. Die Gebühren für Lager miete und Lager Verwal tung werden ab Dezember ebenfalls in Goldmark belastet. Leipzig, den 20. November 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. Bekanntmachung. Um zeitraubende Feststellungen und kostspielige Kor respondenzen zu vermeiden, bitten wir, bei allen Zahlungen an die Abteilungen der Geschäftsstelle unbedingt den Verwendungszweck mit nachstehenden Zeichen anzugeben: Monat Betriebsbeitrag: Betrifft B. B Mitgliedsbeitrag: Betrifft M. B Börsenblatt-Bezugsgeld: Betrifft B. Bl. 57 . Wöchentliches Verzeichnis: Betrifft V. 3 Arbeitgeber-Verbands-Beitrag: Betrifft A. V Alle von uns versandten Rechnungen tragen das Zeichen: »Betrifft Deb.«, das bei Zahlung unbedingt angegeben werden muß. Jede Vorfaktur hat ein besonderes Zeichen, um dessen Angabe wir bitten. Bei allen sonstigen unaufgefordert erfolgenden Zahlungen wolle der Verwendungszweck deutlich angegeben werden. Leipzig, den 20. November 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Umstellung des Verkehrs über Leipzig auf Goldmark. Nachdem die Mehrzahl der maßgeblichen Verlage auch im Jnlandverkehr dazu übergegangen ist, die Fakturen nur noch in Goldmark auszustellen und Zahlungen nur noch in wertbeständigem Gelde (Devisen, Dollarschatzanweisungen, Goldanleihe, Renten mark usw.) oder in Papiermark zum Kurse des Vortages des Zah lungseingangs anzunehmen, ist es Aufgabe der Kommissionäre, ihren Geschäftsverkehr ebenfalls auf Goldmark umzustellen, um so den Barpaket- und Zahlungsverkehr zwischen ihren Verleger- und Sortimenter-Kommittenten zu erleichtern. Die Kommissionäre werden daher von Mon tag, dem 26: November 1 923 ab die Konten ihrer I n l a n d ko m m i t te n t e n nur noch in Gold- mark (1 Goldmark -- Dollar) führen und alle an diesem Tage bestehenden Papier mark s a l d e n in Soll und Haben zum'Berliner Mittelkurs vom Sonnabend, dem 24. November 19 2 3 in Goldmark umwandel n. Der Jnlandverkehr über Leipzig wird sich dann in folgender Weise gestalten: >. Zahlungen: Alle Zahlungen an den Kommissionär (bzw. die Gilko*) oder vorn Kommissionär (bzw. der Gilko) können erfolgen: u) in Devisen, soweit vorhanden und zahlungsgesetzlich zu lässig; >>) in Dollarschätzen, Goldanleihe oder ähnlichen wertbestän digen Anleihescheinen; e) in Rentenmark; (Nur in bestimmten Bezirken geltendes wertbeständiges Geld, z. B. Notgeld von Handelskammern u. dgl., muß von der Annahme ausgeschlossen bleiben, da solche Zahlungsmittel im Austausch zwischen verschiedenen Städten nicht verwend bar sind.) ä) wie bisher in Papiermark., 1. Alle cingehe n d e n Zahlungen werden vom Kommissionär (bzw. der Gilko), sofern über das Zahlungsmittel vor 10 Uhr vor mittags verfügt werden kamt, zum Berliner Mittelkurs des Vor tages, sonst zu dem des Zahlungseingangstages, Dollarschätze, Goldanleihe, Rentenmark und ähnliche auf Goldmark lautende'Zah lungsmittel jedoch h ö ch st ens zum Nominalwert in Goldmark (l Goldmark Dollar) gutgeschrieben. Bei Papiermarkzah lungen durch Bankschecks oder Banküberweisungen erfolgt die Gut schrift zum Kurs des Tages der Verfügungsmöglichkeit, Bankspesen zu Lasten des Einsenders. Im eigenen Juteresse sollte der Sortimenter-Kommittent be- . strebt sein, sich für seine Einzahlungen nicht mehr der Papiermark, sondern nur noch eines der genannten wertbeständigen Zahlungs mittel zu bedienen, damit auch für ihn das Papiermarkkurs-Risiko während des Zahlungsweges ausscheidet. Für Sortimenter-Kom mittenten, für die der Ankauf solcher wertbeständigen Zahlungs mittel erschwert ist (z. B. in Orten, an denen sich keine Bank be findet), muß cs bis zur allgemeinen Einführung wertbeständiger Zahlungsmittel bei Papiermark-liberweisnngen bleiben. *) Die (Mkv vermittelt im Fnlandgeschäst lediglich den Verkehr zwischen Leipziger Firmen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder