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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1923
- Sprache
- Deutsch
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Handel diesem selbst und damit unserem ganzen Volle Anregung und Förderung. Bemerkt sei noch, daß iiu Rahmen der Ausstellung dre, literarische Abende geplant sind, »nd zivar ein Jungnickel Abend, ein Goeihe-'Slbend sVortragendcr: Herr 1)r. Funke-Halle) und ein Abend: Atlantis, eine versunkene Weil (Bor tragen der: Herr I. W. Schottelius Bad Piinnoni). Alte Verleger, die dnich Rai und Tai mithelfen wolle», das Unternehmen zu einer kulturellen Tat zu ge stallen, werden gebeten, sich direkt mit der Stollbergfehen Buchhand lnng in Merseburg in Verbindung zu sehen. 3». Stiftungsfest der »Insel«, Buchhändlerverein in Tübingen. — Das Fest fand am 11. und 12. August statt. Schon am 10. war eine Anzahl der auswärtigen Teilnehmer eiugetroffen, mit denen sich die ortsansässigen am Abend im Karten der Hnbermüllerci zusammen- fanden und frohe Stunden verbrachten. Am Sonnabend abend 8 Uhr versammelte man sich im Schillersaal des Museums. Von Tübinger Geschäftsinhabern waren die Herren Werner Sic deck, Pieycker und Buchdruckereibcsitzer Lanpp erschiene». Der Stuttgarter Bruder- vereiu hatte eine grössere Abordnung gesandt, und der alte Insclfreuud Herr Hörning vertrat in würdigster Weise den »Pcrkco« in Heidelberg. Ein von dem alten Mitglied Herrn Max Pagel t» Leipzig gewidmeter Prolog, von einer Dame vorgetragen, leitete die Versammlung ein. Der Jnselvorstand, Herr Obersekretär Zünde!, begrüßte mit warmen Worten die Anwesenden. Den musikalisch'!» Teil des Festes hatte liebenswürdigerweise Herr Obermusikmeister S ch n i'ck e r b u r g e r mit einem kleinen Orchester von Musikfreunden übernommen. Auch andere künstlerische-Darbietungen wurden >n reichem Maße geboten und dem Vorstand eine sinnige Gabe über reicht. Am Sonntag vormittag gut besuchte Versammlung im Ver einslokal »Hades«, Ansprache des Vorstands Zimbel, der auch für die reichen Spenden dankte und seiner Freude Ausdruck verlieh, baß Herr Hermes nach 50 Jahren noch an diesem Fest teilnehmcn könne. Herr Benzingcr aus Stuttgart schloß sich mit ebenso herz lichen Worten den Ausführungen seines Vorredners an und über reichte Herrn Hermes eine Ehrengabe. Während des Mahls sprach Herr Hermes eine wohldurchdachte Festrede, in der er u. a. auch auf das treue Freundschaftsverhältnis zu Stuttgart hinwics. Ferner hielte» noch mehrere andere Herren Ansprachen! Geschenke wurden überreicht, Ehrenmitglieder ernannt, Lieder gesungen. Das Fest ver lief zu allgemeiner Befriedigung. Die darausfolgenden Tage verlebten die noch in Tübingen gebliebenen Gäste in harmonischem Zusammen sein. Für alle wird das Stiftungsfest der »Insel« in guter Erinne rung bleiben. Richtig frankieren! — Am heutigen Tage treten die neuen verdoppelten Postgebühren in Kraft, was wir zu beachten bitten. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir aus die Mit teilung im gestrigen Börsenblatt, S. 7820. Richtige Portoüerechnung. — Herr I. G. Noordi » g in Gro ningen bittet im Interesse der ausländischen Buchhändler die deut schen Verleger um richtige Portoberechnnng in ausländischer Währung. Cr führt an, daß es oft vorkämc, daß das 10- bis 50sache der wirklichen Spesen berechnet würde, was einen großen Verlust für den auslän dischen Sortimenter bedeute. Erhöhung der Zcitniigsgebühr und des Zeitungszustellgeldes. — Vom R e i ch s p o st m i n i st c r wirb uns mttgcteilt: »Angesichts der äußerst ungünstigen Wirtschaftslage des Reiches, die die Gewährung von Zuschüssen ans Mitteln der allgemeinen Finanzvcrwaltung an die Post für künftig völlig ansschließt, sehe ich mich gezwungen, dem 'Grund satz, daß die Ausgaben meiner Verwaltung stets aus ihren eigenen Mitteln bestritten werden müssen, jetzt in vollem Umfange Geltung zu verschaffen. Wie bekannt, waren die bisherigen Fehlbeträge im Haushalt der Postverwaltung zu einem großen Teile darauf zuriickzu- siihren, daß die Einnahmen ans dem Postzeitnngsvertrieb weit hinter den Kosten der für diese Zwecke aufzuwendendcn Leistungen znrllck- bliebcn. Ich bin daher zu meinem lebhaften Bedauern nicht in der Lage, die Gebühren für diese Leistungen noch länger in ihrer bis herigen unzureichenden Höhe zu belassen. Eine angemessene Erhöhung soll gelegentlich der bevorstehenden Umstellung sämtlicher Postgebühren ans Goldmarkwährnng vorgcnommen werden. Es handelt sich dabei in erster Linie nm die eigentliche Zeitungsgcbühr und um das Z c i t u n g s z n st e I l g e l b. Beide Gebühren müssen in ein ähnliches Verhältnis zu den übrigen Postgebühren gebracht werben, wie cs in der Vorkriegszeit bestanden hat. Die Zcitungsgebühr betrug damals für eine wöchentlich einmal erscheinende Zeitung mit einem Jahresgewicht von 1 kg jährlich 00 Pf., mitiftn für eine der im Jahre erschienenen 52 Nummern 30/52 Ps. — 0,75 Ps. Da jedoch damals für das Verpacken der Zeitungen durch die Post eine besondere Gebühr nicht vorgesehen war, während die Verleger jetzt die vollen Selbstkosten der Post für das Verpacken dcr Zeitnnge» zu tragen haben und diese für eine Zeitungsnummer im Gewicht bis zu 20 g (Jahresgewicht 1 b^) auf etwa 0,25 Pf. zu ver anschlagen sein wird, soll die Gebühr für eine Zeitungsnummer der niedrigsten Gewichtsstufe ans 0,5 Ps. festgesetzt werden. Das entspricht einer Erhöhung der jetzigen Grundzahl von 0,0004 Mk. auf 0,005Mk. Die Staffelung der Gebühr in den höheren Gewichtsstufen geht von dieser neuen Grundlage ans und bleibt im übrigen unverändert. Das Zcitnngsznstellgeld betrag für wöchentlich einmal abzutragende Zeitungen 4 Ps. monatlich. Die seinerzeit vorgesehene geringere Staffe lung der Gebühr für häufigeres als wöchentlich einmaliges Abtragen war unübersichtlich und in ihrer Auswirkung auf die verschiedenen Zeitungen ungerecht. Die jetzige Staffelung soll deshalb beibehalten werden. Das Znstellgeld wird daher künftig betragen bei monatlich einmaligem oder seltenerem Erscheinen für jedes Stück monatlich 2 Pf., bei wöchentlich einmaligem ober seltenerem Erscheinen für jedes Stück moaailich 4 Ps.. für jede weitere Ausgabe in der Woche für jedes Stück inonatlich 4 Pf. Das entspricht einer Erhöhung der jetzigen Sätze von Voo und "/.-m der Fernbriefgebühr auf und der Fernbricsgebühr von 10 Goldpsennig.« Postscheckverkehr und Nentenmark. — Der Reichspostminister hat dem Neichskabineit den Entwurf zu einer Verordnung über die Um stellung des Postscheckverkehrs auf Rentenmark zugehen lassen. Zwei fellos liegt es im dringenden Bedürfnis der Wirtschaft, so schnell als möglich einen wertbeständigen Überweisungsverkehr einzuführen. Da es wegen der Betriebs- und Nanmverhältnisse der Postscheckämter nicht möglich ist, neben den in Papiermark geführten Konten wertbeständige Konten in größerem Umfange zuzulassen, sieht der Verordnungsent wurf vor, den gesamten Postscheckverkehr in den ersten Tagen des De zember auf Rentenmark umzustellen. Vom 6. Dezember ab werden die P o st s ch c ck k u » d c n voraussichtlich über ihr Guthaben in Renten mark verfügen können. Den Pvstschcckkunden geht nähere Nachricht von den Postscheckämtern zu. Die Überweisungen und Schecks wären dann auf Nentenmark auszu stellen. Die Zahlkarten hätten bereits vom 3. Dezember ab auf Nen tenmark zu lauten. Bei der Einzahlung werden neben Rcn- tenmark bis auf weiteres auch die Anleihestücke und Zmischenschcine bis 21 Mark (5 Dollar) der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs in Zahlung genommen werden. Ferner wird die Postverwaltung vom 1. Dezember ab neben den auf Papiermark lautenden Postanweisungen im Jnlandsverkehr auch Postanweisungen auf Nentenmark cinführen. Die Nentenmark im Scheck- und Wcchselvcrkehr. — Aus den Durch führungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung ist der Passus her- vorzuhcbcn, der die Einflußnahme auf den privaten Scheck- und Wech selverkehr behandelt. Danach kann die Zahlung in Reichswährung er folgen, wenn die Schuld auf Rcntcnmark lautet: es sei denn, daß die Zahlung in Rentenmark ausdrücklich bedungen ist. Die Umrechnung soll nach dem letzten, vor dem Tage der Zahlung für den Zahlungs wert maßgebenden Wertverhältnis erfolgen. Im übrigen finden auf Schulden, die auf Rentenmark lauten, die Vorschriften über Geld schulden entsprechende Anivendnng. Dies gilt insbesondere von den Vorschriften über Verzugszinsen und über die libcrmittlungspfllcht des Schuldners. Wechsel und Schecks können auch in der Weise ansge stellt werden, daß die zu zahlende Geldsumme in Rentenmark ausgc- driickt wird. Aus Wechsel, die auf Rentenmark lauten, findet die Vor schrift des Artikels 37 der Wechselordnung entsprechende Anwendung. Ausdehnung dex Devisengesctzgcbung auf Nentenmark. Im »Deutschen Reichsanzeiger« vom 17. November 1923 ist eine Verord nung über die 'A u s d c h n u n g der D e v i s e n g c s e tz g e b u n g auf Rentenmark, Goldanleihc und wertbeständiges Notgeld (vom 16. November) veröffentlicht: In Artikel 1 werden die für Reichsmark geltenden Bestimmungen der Valntaspcknlationsverordnung auf Rentenmark, wertbeständige An leihe des Deutschen Reiches (Goldanlcihe) und auf das mit Genehmi gung des Neichsfiuanzministers ausgcgcbcne wertbeständige Notgeld ausgedehnt. Danach unterliegt der Erwerb ausländischer Zahlungs mittel gegen Rentenmark, Goldanlcihe oder wertbeständiges Notgeld den gleichen Beschränkungen wie der Erwerb gegen Reichsmark. Fer ner ist die Beleihung ausländischer Gcldfvrten mit Rentenmark, Gold anlcihe oder wertbeständigem Notgeld verboten und die Beleihung aus ländischer Devisen mit solchen inländischen Zahlungsmitteln melde-
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