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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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sicherung kann der Reichsarbeitsminister zur Erhaltung der Leistungs fähigkeit der Vcrsicherungsträger Änderungen im Bestand der Be - ^ rufsgcnosscn schäften vornehmen, insbesondere Bcrufsgenos-, scnschasten vereinigen, anflösen, einzelne Gewcrbezwcige oder örtlich ^ b.egrcnzte Teile aus einer Berufsgenossenschaft ausscheiden oder einer Berufsgenossenschaft Anteilen oder neue Berufsgenossenschaften er richten. Es würde sich hier für den Sortimentsbuchhandel die Ge legenheit bieten, unter Umständen aus der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel ansznschciden, und wir bitten daher, etwaige Wünsche in dieser Richtung an uns zu richten. In steuerlichcr Hinsicht ist für den Buchhandel in erster Linie von Wichtigkeit, daß die Presseabgabe in Höhe von IV- pro Mille des Ausfuhrwertes endlich gefallen ist. Es wurde höchste Zeit, daß diese einseitige Begünstigung der Presse zu Lasten der übrigen Berufsstände zusammen mit der damit verbundenen unproduktiven Mehrarbeit der Aufhebung verfiel. Zur S t e u e r a n f w c r t u n g s v e r o r d n u n g sind nochmals Durchführungsbestimmungen erschienen, aus denen besonders der Ab schnitt über die vorzeitige Zahlung von Steuern interessiert. Bekannt lich hat jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit, freiwillig Voraus zahlungen auf bestimmte Stenern zu leisten. Man muß jedoch bei diesen Steuerspekulationen Vorsicht üben, da die gezahlten Beträge nur auf Steuerschulden gleicher Art angerechnet werden, die innerhüb eines Jahres, vom Zahlungstage ab gerechnet, entstehen. Grundsätz lich werden alle nach dem 31. Dezember 1922 vorzeitig geleisteten Zah lungen in Höhe des Goldwertes am Zahlungstage ans den Golömark- betrag angerechnet, der sich für die Steuerschuld am Tage ihrer Ent stehung ergibt. Soweit die Zahlung nach dem 10. November erfolgt, erhält man bei der Vorauszahlung von der betr. Kasse einen Stcuer- gutschein, der die näheren Angaben, insbesondere die Bezeichnung der gewählten Steuerart, enthält. Eine Verzinsung der Vorauszahlungen' erfolgt nicht, und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge, was in einer Zeit, wo Stcuergesetze oftmals nicht öurchgeführt werden, wie z. B. jetzt die Zwangsanleihe und Vermögenssteuer, sehr zu beachten ist. Da jetzt zur Vereinfachung der Erhebung von Steuern die Steuer- gesetze vielfach vorschrciben, daß der Steuerpflichtige den schuldigen Betrag selbst zu errechnen hat, verdient die A b r u n d n n g s Ver ordnung vom 31. Oktober 1923 allgemeine Beachtung, wonach Geld leistungen folgendermaßen abzurunden sind: 1. Beträge, die in Gold ausgedrnckt sind, werben auf den nächsten durch 6 teilbaren Goldpfennigbetrag nach unten abgerundet. 2. Beträge, die in Papiermark ausgedrückt sind, werden auf den nächsten durch 10 Millionen teilbaren Papiermarkbetrtig nach unten abgerundet. In den genannten Fällen ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Abrundung nach Maßgabe dieser Verordnung selbst vorznnehmen lz. B. bei der Arbeitgcberabgabe). Mit Bezug auf die B e t r i e b s st e u e r hat der Neichsfinanz- minister den Finanzämtern in einem Erlaß anheimgegeben, in den jenigen Fällen, in denen die Löhne einen außerordentlich hohen Nn- kostenteil ausmachcn und weder genügend Einnahmen noch eine aus reichende Substanz vorhanden sind, dem steuerpflichtigen Arbeitgeber durch Stundung und erforderlichenfalls durch Erlaß der Be triebsabgabe cntgegenznkommen. Um etwaigen Zweifeln zu begegnen, sei bemerkt, daß auch die Lohnsteuer, gleichgültig, ob sie im Über weisungsverfahren oder durch Verwendung von Steuermarken ent richtet wird, bei verspäteter Zahlung entsprechend dem Dollarstaude zur Zeit der Entstehung der Schuld und der Zahlung aufgewertct zu leisten ist. Tag der Entstehung der Schuld ist für den Arbeitgeber der 10., 20. und Letzte des Monats. Die Schonsrist, innerhalb deren die Beträge noch ohne Auswertung entrichtet werden können, beträgt fünf Tage nach diesen Terminen. Eine für den Expvrtbuchhandel wichtige Neuerung hinsichtlich der Umsatzsteuer ist dadurch getroffen worden, daß seit Oktober c r m ä ß i g t c U m s a tz st e n e r d u r ch s ch n i t t s k u r s c vom Reichs- sinanzminister festgesetzt werden. Diese ermäßigten Sätze können jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um Lieferungen in das europäische Ausland oder in das außereuropäische Ausland sin diesem Falle sind die Sätze noch niedriger) handelt, wenn ferner der Lieferer dem Erwerber gegenüber die Kosten der Versendung und Be förderung trägt (etk-Klausel!) und sich aus 5er Buchführung der Steuerpflichtigen die genannten Voraussetzungen zweifelsfrei ergeben. — Für den November sind die Kursfestsetzungen noch nicht erfolgt. Ebenfalls für den Exportbuchhandel von Interesse dürfte die Verordnung über Erleichterungen im Devisenver kehr sein, die vorsieht, daß Firmen, die regelmäßig Devisen erwerben ^ und abgeben, ein besonderes Devisenbuch nicht mehr zu führen brau- , chen. Es genügt vielmehr, daß die Buchführung ihrer Einrichtung ^ nach einen leichten Überblick gewährt und Abschriften dem Kommissar für Tevisenerfassnng ans Anfordern jederzeit übersandt werden können. vr. Rung e. Der ^VeläeZSliL einer Autotypie in 4 warben. 7 laksln auk bestem Obroinoüsrton mit einem erülseemlen Lsglsitavort. üvip'üZ: kuüolxb Ileeüei'. 8". In Nsxps. l'rsis Or. 4,5. Auf den »Werdegang eines Offsetdrucks« (Bbl. Nr. 208) und den »Werdegang einer Chromo-Lithographie« (Bbl. Nr. 244) läßt der Verlag Rudolph Becker in Leipzig Len »Werdegang einer Autotypie in 4 Farben« folgen. Er ist in sieben Tafeln auf feinstem Kunstörucksteispapier und in einer Beschreibung öargestellt, die knapp und klar das Verfahren der Netzätzung über haupt und der auf ihm fußenden Drei- und Vierfarbenätznng und ihres Druckes erläutert. 1881 von Georg Meisenbach in München erfunden (wenn man nicht, was die Beschreibung ganz recht hier unterläßt, auf Talbot zurückgehen will), ist die Autotypie heute das verbreitetste NbbildungSverfahren, buch- und bilöungsgeschichtlich von größter Bedeutung, und deshalb die Vergegenwärtigung ihres Ver fahrens um so anziehender und gebotener. Die Beschreibung verfolgt es von der Lichtbildaufnahme mit dem vorgeschalteten Raster über das Kopieren des Negativs auf bas polierte Zink oder Kupfer bis zum Entwickeln und Einbrennen der ätzfertigen Platte; sie erläutert bei dem darauffolgenden Ätzvorgang, wie wenig er gewohnheitsmäßige Arbeit ist und wie sehr er künstlerisches Verständnis erfordert; sic zeigt die mit der Farbaufnahme durch Farbfilter beginnende Her stellung der Ein-, Drei- und Bierfarbenätzung. Mit drei Farben kann nicht jedes Bild vorlagegetreu wiedergegeben werden: der Dreisarbenvorgang muß versagen, wo es sich um die Wiedergabe von Farbtönen handelt, die auch der Künstler nicht aus Normalfarben auf seiner Palette mischen kann. (Auf die Farbentheorie als solche geht die Darstellung nicht ein; theoretisch müßte es sich ja, nach Ost wald, nicht um die drei Farben Gelb, Not, Blau, sondern vielleicht um fünf Normalfarben: Gelb, Zinnoberrot, Purpur, Ultramarinblan und Eisblan handeln.) Eine gewisse Abänderung der Normalfarben scheint helfen zu können, allein sie bringt neue Schwierigkeiten; um über sie besser Hinwegzukommen, wendet man meist eine vierte Farbe, ein neu trales Schwarz an, sodaß eine Vierfarbenätznng entsteht. An Stelle von Dreifarbenätzungen werden daher meist Vierfarbenätzungcn ge druckt, in denen also kleine Unstimmigkeiten in der Farbgebung viel weniger stören. — Die Klischees sind bei C. Angerer L Göschl in Wien hergestellt, der Druck erfolgte bei Fischer L Wittig in Leipzig. Die Lehrmappe ist mit ihren Tafeln und ihrem knappen und gründlichen Text zur Anschaffung für die buchhändlerische Fachbibliothck sehr zu empfehlen. I. G. Wöchentliche Abersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: G — Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins. - * - Mitglied nur b. V.-V. — Fernsprecher. — TA.: -- Tele- grammadresse. — V — Bankkonto. — — Postscheckkonto. — s — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsen blatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstages der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 5.—10. November 1923. Vorhergehende Liste 1923, Nr. 262. AA kadc misch es Antiquariat Heinrich Tränker, Leipzig. Adresse jetzt: Leipzig-Stötteritz, Weißestr. 38. (Dir.) KBath, Georg, Berlin. Leipziger Komm, wieder: Volckmar. (Dir.) B a z a r - A c t i e n - G e s e l l s ch a f t, Berlin. Dem Willy Klein wurde Ges.-Prokura erteilt. sH. 16./X. 1923.) Bcholtz'sche Bnchh., C., Stavenhagen, ging an Frau Helene verw. Beholtz über. Dem Theo Bcholtz wurde Prokura erteilt. sH. 12./X. 1923.) Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel SV. Jahrgang. 1032
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