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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 7 des Beklagten ausschließlich die Aufgabe stellt, die gesamte litterarische Produktion auf dem Gebiete der G und aller ihrer Hilfswissenschaften so vollständig und rasch wie möglich in nicht kritischen kurzen Anzeigen, die in der Sprache der Verfasser — deutsch, englisch oder französisch — abgefaßt sind, zur Kenntnis der Fachgenossen zu bringen, während das Blatt des Klägers, das von dem in demselben Verlage erscheinenden gleichnamigen Jahrbuch abgezweigt ist und dies entlasten soll, neben den Anzeigen neuer Bücher und Autoren referate auch Originalmitteilungen, Berichte über wissenschaft liche Vereine, Personalnachrichten, Vermischtes und Nekrologe bringt und ein Nachrichtenblatt sein will. Gegen die Absicht auf Herbeiführung von Verwechselungen spricht ferner der wesentlich höhere Preis des namentlich durch Heranziehung ausländischer Mitarbeiter groß angelegten Blattes des Beklagten, der jährlich 30 ^8, gegen 12 ^ beim Blatte des Klägers, beträgt. Endlich kommt auch der Ruf der beklagten, wie vom Kläger selbst anerkannt wird, hoch angesehenen und gerade auf dem Gebiete der G bedeutenden Verlagsbuchhandlung und der wissenschaftliche Charakter und die Bedeutung des Herausgebers in Betracht. Alle diese Umstände lassen es dem Berufungsgericht als ausgeschlossen erscheinen, daß der Beklagte bei der Wahl des Titels seiner Zeitschrift und bei der späteren Benutzung von der Absicht geleitet gewesen ist, dadurch den Kundenkreis des Klägers — die Abonnenten und Leser der Zeitschrift wie die Inserenten — vom Kläger ab- und zu sich herüberzuziehen. Das Berufungsgericht steht vielmehr für erwiesen an, daß der Ausdruck »Centralblatt« vom Beklagten nur gewählt worden ist, um durch dieses Stichwort die verfolgten wissen schaftlichen Bestrebungen am besten zu beweisen, und daß der Beklagte gewillt und bemüht gewesen ist, durch die weiteren Zusätze den Titel seiner Zeitschrift von dem des Klägers in einer Weise zu unterscheiden, daß eine Verwechselung ausgeschlossen war. Dem Z 8 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 ist hiernach mit Recht vom ersten Richter die Anwendung versagt worden. Der Kläger kann seinen Anspruch auch nicht, wie er in zweiter Reihe thut, auf K 826 B- G.-B. stützen. Denn, daß auch durch die guten Sitten der Benutzung des Namens, der Firma, oder der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts oder eines gewerblichen Unternehmens noch engere Grenzen gezogen werden, als im Z 8 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geschehen, kann nicht anerkannt werden. Wenn es auch gegen die guten Sitten verstoßen mag, einem buch händlerischen Unternehmen den Titel eines bereits bestehenden Unternehmens zu geben, so liegt ein solcher Verstoß doch nicht vor, wenn die Bezeichnung eine solche ist, daß sie sich von der vorhandenen in ausreichender und gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht verstoßender Weise unterscheidet. Dazu kommt, daß H 826 vorsätzliche Schadenszufügung voraussetzt, von einem vorsätzlichen auf Schadenszufügung gerichteten Handeln des Beklagten aber, wie oben ausgeführt, nicht die Rede sein kann, der Kläger auch den Nachweis eines ihm thatsächlich entstandenen Schadens nicht einmal versucht hat. Was er in dieser Be ziehung angeführt hat, beschränkt sich auf die Behauptung, daß Rudolf Mosse bei eingegangenen Jnsertionsaufträgen mit ungenauer Firmenangabe erst durch Rückfragen habe feststellen müssen, welches Blatt gemeint war. Die Berufung unterliegt hiernach der Zurückweisung. Die Kosten des Rechtsmittels fallen gemäß tz 97 C.P.O. dem Kläger zur Last. Kleine Mitteilungen. Stenographie-Unterricht für die Buchhandlungs gehilfen zu Leipzig. — Während man früher von einem guten Stenographie-System nur Kürze und Schreibslüchtigkeit verlangte, ist neuerdings eine andere wichtige Forderung hinzugetreten, die Forderung der Einfachheit und leichten Erlernbarkeit, da nicht eder Zeit und Lust hat, sich monate- und jahrelang mit der Er lernung eines schwerfälligen stenographischen Systems abzuquälen. Ein Stenographie-System, das allen Anforderungen in Bezug auf Kürze und Zuverlässigkeit, insbesondere aber auch in Bezug aus leichte Erlernbarkeit entspricht, ist die vereinfachte Steno- tachygraphie (Eng-Schnellschrift). Unterrichtskurse in dieser Schrift nehmen nur etwa zehn Lehrstunden in Anspruch, und Hunderte, die sich früher mit komplizierten älteren Methoden vergeblich abmühten, erlernten die Stenotachygraphie durch Selbstunterricht in wenigen Wochen. Im Parlament und in zahlreichen Geschäften wird die Stenotachygraphie be reits praktisch verwertet. Infolge aller dieser Vorzüge hat die Stenotachygraphie trotz ihres jungen Bestehens doch schon eine weite Verbreitung gefunden (etwa 12 000 organisierte An hänger), und es scheint nach alledem, als sollte die Stenotachy graphie das so lang ersehnte stenographische Einheitssystem Deutschlands werden. Einem längst fühlbar gewordenen Be dürfnis entsprechend, hat sich nun die Vorstandschaft des Buch handlungsgehilfenvereins zu Leipzig entschlossen, der ge samten Gehilfenschaft Leipzigs die Kenntnis der Stenotachygraphie durch Veranstaltung eines instruktiven Sonderkurses zugänglich zu machen. Der Unterricht nimmt Mittwoch den 18. September, abends 9 Uhr — im Buchhändlerhaus, linkes Portal, kleiner Saal — seinen Anfang und wird vom Kollegen Johannes Leh mann, geprüstem Lehrer der Stenotachygraphie, erteilt. Für die Mitglieder des Leipziger Gehilfenvereins ist der Unterricht kosten frei. Kollegen, die dem Verein nicht angehören, sind ebenfalls bestens eingeladen und willkommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Bücher und Bilder aus dem Verlag der Buchhandlung der Berliner Stadtmission in Berlin. 8". 47 S. Verlags-Katalog der Buchhandlung der Berliner Stadt mission in Berlin. Januar 1901. 8°. 20 S. Dibliograpbisobsr Nonatsbsriobt über neu srsobisnsns 8obu1- und Dnivsrsitätssobriktsn (Dissertationen — krograwwabbandlungsn — Dabilitationssebriktsn sie.). Unter Mitwirkung uvä mit Unterstütz ung wsbrsrer Iluivsrsitätsbsbörden berausgsgebsn von der Zentralstelle kür Dissertationen und Urogramms cisr Duobbandlung 6ustav koek 6. in. b. II. in Dsipsig XII. dabrgang. Xr. 13, 1. 8sxtswbsr 1901. 8". 8. 141—148. dir. 3546—3729. Deriebt über die Vsrlagstbätigksit von R. krisdländer L 8odn in Dsrlin. Xr. XDIV. Verlags-Drsobsinungsn und -Drwsrbungsn ank dem Oebists der Xaturgssobiobts und der sxaotsn IVisssn- sobaitsn wäbrsnd der Monats duli—Dsoewbsr 1900. 8". Leits 1929-1992. Dasselbe. Xo. XDV danuar—duni 1901. 8". 8sits 1993—2042. dabrbuob k. kbotograpbis u. Dsxroduetionstsobnik k. d. I. 1901. Unter Mitwirkg. bsrvorrag. kaobwävner brsg. v. 9. M. Uder. 15. dabrgang. 8". X, 805 8. mit 350 Abbildungen iw llexts und 36 Dunstbsilagen. Dalle a/8. 1901, Druck und Verlag von iVilbelw Dnapp. kreis 8.—. Mitteilungen über neue, veränderte und srlosobsns kirwsn, ksil- babsr-Xuknabwsn und -Xussobsidungsn, krokura-Drtsilungen, Vertreter-Minderungen u. s. rv. iw Duell-, Dunst- und Musi- kalisnbandsl. Dsrausgsgsbsn von Oskar Deiner in Dsiprig. XXIX. dabrgaug, Xr. 8, Xugust 1901. 8". 4 8. Portraits berühmter Personen. — Städteansichten, Karten, Pläne. — Kupferstiche, Radirungen, Schabkunstblätter von alten und neuen Meistern. — Französische und englische Linienstiche, Schabkunst-, Buntdruck- und colorirte Blätter. — Lithographien, dabei Jncunabeln des Steindrucks. — Zeich nungen, Aquarelle, Studien und Skizzen von älteren und neueren Künstlern. — Geschichtliche Darstellungen verschiedener Art rc. Aus den Nachlässen einiger Münchener Maler. Kunst-Auktion (Nr. 107) am Montag, den 9. September 1901 und folgende Tage durch Georg Mößel in München. 8". 52 S. 1473 Nrn. Vsrsobisdsvss. Xsussts Drwsrbungen. Antiquariats - ^nrsiger Xo. 32 von D. D. Loblapx in Darwstadt. 8". 16 8. 331 Xrn. Neues von Wereschtschagin. — Wie aus St. Petersburg berichtet wird, arbeitet der berühmte russische Maler Werescht- 941*
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