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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1901
- Sprache
- Deutsch
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6742 Nichtamtlicher Teil. 202, Ü0. August 1901. tagt und wird auf die Tagesordnung der nächsten Dele giertermersammlrmg gesetzt.« Ich meine, wenn eine so große Minorität unter uns ist, daß die Hälfte dagegen ist, so bedarf es unbedingt der mündlichen Aussprache über die Sache. Herr Egon Werlitz-Stuttgart: Ich muß gestehen, daß ich eine schriftliche Abstimmung eines so großen Körpers überhaupt für etwas Unbegreifliches und jedenfalls Un praktisches halte Wenn einmal eine Delegiertenversammlung da ist, so kann sie nur gedacht werden als eine persönliche Versammlung, Ich möchte die Zwischenbemerkung machen, daß überhaupt von einer schriftlichen Abstimmung in dem Statut bisher nicht die Rede war. Man hat sich, und mit Recht, von seiten des Vorstandes geholfen, so gut es gehen wollte. Wenn er also diese alte Praxis weiter befolgt, so wird er selbst in der Lage sein, sich ein Urteil zu bilden über das, was in solchen Fragen ungefähr die Meinung der verschiedenen Vereine ist, und dem wird er Rechnung tragen Eine schriftliche Abstimmung unter den Delegierten wäre meiner Ansicht nach ein Unding. Denken Sie sich die Sache weiter. Es heißt: dem Vereine sollen so und so viele Stimmen angerechnet werden, nach Verhältnis seiner Mitgliederzahl. Das ist etwas ganz anderes, als wenn wir hier die Delegierten und Personen zusammen haben. Es kann aber sein, daß von einem und demselben Verein unter Umständen eine kleine Minorität zur Geltung kommt, in dem die einen Delegierten abweichend von den anderen abstimmen. Ich habe hier besonders im Auge, was wie es scheint, bei norddeutschen Vereinen weniger in Betracht kommt, wohl aber bei den süddeutschen: wir haben viele Verlegermitglieder in den Kreisvereinen. Unser Kreisverein ist nicht der Ausdruck des Sortiments, sondern der Ausdruck d^s Gesamtbuchhandels, wie das ursprünglich bei der Organisation der Kreisvereine auch gedacht war. Dem wird man Rechnung tragen müssen, und da kann es Vorkommen, daß unter Umständen der Württembergische Verein fünf Delegierte hat, die sich in der Abstimmung über eine Frage von einander trennen. Wir gehen ja nicht hierher mit gebundener Marsch route, wir können uns von dem überzeugen lassen, was wir hören, können unsere Meinung ändern. Es wären ja alle Debatten unnötig, wenn wir mit gebundener Marschroute hierher kämen. Schon von diesem Gesichtspunkte aus halte ich es für eine Anomalie und für nicht richtig, wenn Sie den Vereinen soviel Stimmen zubilligen wollen, wie ihnen im Verhältnis ihrer Größe zukommt. Das wäre jedenfalls eine ganz andere Methode als die, die hier in der Dele giertenversammlung stattfindet. Wenn Sie das wollten, so müßten Sie die Delegierten gewissermaßen das ganze Jahr hindurch fungieren lassen, sonst ergiebt sich für die Ab stimmung ein ganz anderes Resultat, als nach unserer Ver fassung gemeint ist. Ich meine deshalb, der Paragraph ist unannehmbar und die schriftliche Abstimmung ist überhaupt unannehmbar. Der Vorstand mag die Verantwortung für minder wichtige Dinge übernehmen, und für wichtige Sachen wird, wenn sie dringlich sind, eine besondere Delegierten versammlung einberufen werden müssen, im anderen Falle wird man warten bis zur nächsten ordentlichen Delegierten versammlung Es ist am besten, man läßt es beim alten. Vorsitzender: Ich darf vielleicht bemerken, daß diese Bestimmung auch ihre kleine Geschichte hat. Sie ist hervor gerufen dadurch, daß bei der Dresdner Versammlung die Frage der Vergütung für den Besuch dieser Versammlung an uns herantrat. Wir wollten damals das Risiko nicht auf uns nehmen, die Delegierten aus der Verbandskasse zu bezahlen, weil es eben keine Tclegiertenversammlung war. Wir haben dann eine Umfrage veranstaltet, die zu ungunsten der Bewilligung der Gelder ausgefallen ist, und ich glaube, das ist für die Eisenacher Kommission der Grund gewesen, diesen Paragraphen festzulegen, und in der jetzigen Fassung ist er eigentlich ein Kompromiß zwischen der ursprünglichen Fassung und unserer Meinung. Ich bin aber im großen Ganzen vollständig einverstanden mit dem, was Herr Werlitz gesagt hat, und teile seine Ansicht in betreff der Schwerfällig keit und beinahe Unmöglichkeit, eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen, und die Bestätigung bildet gerade dieser be sondere Fall. Herr Heinze: Meine Herren, in dem ursprünglichen Eisenacher Entwurf lautete der Paragraph etwas anders, insofern da gesagt war: in wichtigen Angelegenheiten bleibt es dem Vorstand überlassen, die Entscheidung in schriftlicher Abstimmung herbeizuführen; hierbei übt jeder Verein sein Stimmrecht nach Maßgabe seiner Milgliederzahl aus. Es ist hier mit keinem Wort gesagt, daß durch die Delegierten versammlung eine Abstimmung herbeigeführt werden soll, sondern durch den Vorstand der einzelnen Ortsvereine. D Zu der Frage, ob es zweckmäßig ist, eventuell auf schrift lichem Wege abzustimmen, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Jedenfalls würde, wenn wir die Eisenacher Fassung annehmen, eine Majorisierung irgend eines Vereins vollständig ausgeschlossen sein. Der alte Entwurf enthält aber noch einen Passus, der im neuen Entwurf gefallen ist. Es ist da gesagt: die Be schlußfähigkeit der Versammlung bedingt die Anwesenheil von mindestens zehn durch Abgeordnete vertretenen Vereinen. Ich halte das für einen wesentlichen Punkt und würde bitten, daß wir das mit in die neuen Satzungen aufnehmen. Es ist doch ein eigentümlicher Fall, wenn in den Satzungen überhaupt nicht davon gesprochen wird, unter welchen Um ständen eine Abgeordnetenversammlung überhaupt beschluß fähig sein soll! In allen Satzungen von Vereinen wird man darüber Bestimmungen finden; ich bitte sehr, eine solche auch hier in die neuen Satzungen aufzunehmen. Vorsitzender: Zu der letzten Ausführung des Herrn Heinze möchte ich bemerken, daß es beinahe unmöglich ist, einen solchen Passus in das Statut aufzunehmen. Unsere Versammlungen sind ja in Leipzig, und wenn die Kreis- und Ortsvereine nicht so viel Interesse daran haben, Dele gierte zu entsenden, so kann es denjenigen, die hingesandt worden sind, nicht zugemutet werden, daß sie unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Ich meine, eine ordnungs gemäß einberufene Delegiertenversammlung ist immer be rechtigt, Beschlüsse zu fassen. Herr August Frederking-Hamburg: Die Ausführungen des Herrn Werlitz haben meine Freunde und mich voll ständig überzeugt, und da wir dem Paragraphen keine große Wichtigkeit beilegen, so möchte ich im Namen des Kreises Norden beantragen, daß wir den zweiten Absatz des Z 12 vollständig streichen. Herr Heinze: Ich möchte nur bemerken, daß die Dele- giertenversammlnng ja nicht stets in Leipzig stattfindet. Das vorige Mal war sie in Braunschweig. (Zuruf: Eine außerordentliche!) Gleichviel, es war eine Delegiertenversammlung Im übrigen ist es dem Vorstand jeden Augenblick möglich, die Vereine noch zu benachrichtigen, daß die Versammlung nicht stattfinden soll; wenn er ein paar Tage vorher in der Lage ist, die rechtzeitig eintreffenden Anmeldungen zu vergleichen, so wird er einen Ueberblick haben, wieviel Delegierte kommen, und kann seine Maßnahmen treffen. Vorsitzender: Ich darf zu der letzten Bemerkung noch sagen, daß die außerordentliche Delegiertenvcrsammluug
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