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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1898
- Sprache
- Deutsch
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^r8,ü88,6tioii8 ok tktz Liblio^raxkieal 8ooi6t^. Vol. 4. Nov. 1896 to Irills 1898. I^ooäon, printsä kor tds Libiioxrapiiioal Looist^, Liaäss, Last L IZiaäss, äulze 1898. 2,250 pp. LI.-4". Außer etwa 28 Seiten geschäftlichen Inhalts findet man in diesem Bande eine Menge meistens wirklich bibliographischen Stoffes. Den Anfang macht ein mit den charakteristischen Initialen ver zierter Artikel von I. Macfarlane über Antoine Vsrard, der von 1485 bis 1512 in Paris druckte, mit Aufzählung der bis jetzt von ihm bekannt gewordenen Drucke. Dem folgt G. R. Redgrave mit -Inschriften in Büchern-, d. h. den Namen von Besitzern der selben aus früheren Jahrhunderten, Rand- und Fußnoten, und Katalogsnummern, die manchmal zur Ermittelung des ehemaligen Besitzers führen. Ueber die in alter und neuer Zeit für Druck und Verlag in Spanien geltenden gesetzlichen Bestimmungen berichtet G. F. Barwick. Er zeigt, wie von 1502 an die Zensur mit ihren z. T. hohen Strafen auf dem armen Drucker und Verleger gelastet hat, und aus welchen Gründen das geistige Leben im spanischen Buchhandel so ist, wie es ist, kann man sich aus den teilweise wörtlich mitgeteilten Gesetzen zusammenreimen. G. I. Gray veröffentlicht biographische Nachrichten über den frühesten Buchhändler von London Bridge, William Pickering, aus den Jahren 1556—1571. Er giebt dazu zwei Verzeichnisse, von denen das eine die von jenem verlegten und als noch vorhanden bekannten Werke enthält, das andere nicht weniger als 65 nicht mehr aufzufindende aber ihm genehmigte (liosvssä) Balladen und anderes. Der Artikel ist mit zahlreichen Schrift- und Jltu- strationsproben ausgestattet. — Von dem Londoner Drucker aus dem Anfänge des 17. Jahrhunderts, Peter Short, und seinen Drucker zeichen berichtet S. P. Thompson. Zahlreiche Abbildungen der dem Froben'schen nachgeahmten Zeichen sind beigegeben. Ein sehr eng begrenztes Thema verbirgt sich unter der Ueber- schrift -Porträts in Büchern- in einem kurzen Aufsatz H. B. Wheatleys, da hier nur solche Porträts, die in den eigenen Werken der Porträtierten oder der mit ihnen gleichzeitig lebenden Engländer Vorkommen, gemeint sind. Der Verfasser weist u. a. daraus hin, wieviel höheren Wert und größere Garantie für Aehnlichkeit als manche konventionelle Bildnisse solche Porträts bieten. Eine große Menge solcher aus Werken des 17. und 18. Jahrhunderts ist aufgezählt. Neue Urkunden über englische Drucker und Buchhändler des 16. Jahrhunderts veröffentlicht H. R- Plomer aus dem ksoorä Olües und 8omsrsst Louss. Sie betreffen eine Klage des Richard Pynson gegen Henry Squyer vom Jahre 1502 und Prozeßurkunden des John Rastell gegen Henry Walton. ungefähr von 1530, letztere 14 Nummern, das Testament eines John Reynes vom Jahre 1544, und endlich das Verzeichnis einer größeren Anzahl von Büchern, die der Krone verfallen waren, weil er das Land verlassen hatte, aus den Jahren 1561—62, mit Angabe der Preise. John Bagford, den ca. 1650 geborenen ehemaligen Besitzer der nach ihm benannten berühmten Sammlungen von Balladen und Einblattdrucken nimmt W. V Fletcher gegen Angriffe in Schutz. Der Aufsatz von W. tz. I. Weale über den alten Buchdruck in Brügge beschäftigt sich mit der unhaltbaren Behauptung Gilliodts van Severen, daß Johannes Brito der Erfinder der Buch druckerkunst sei. Es folgt eine Liste von Handschriften und Beispiele von Metall- und Elfenbein-Einbänden der Libliotbeos, l-inässiaus, von deren Besitzer, dem Earl of Crawford, 9 griechische Handschriften aus dem 11.—14. Jahrhundert, 47 lateinische aus dem 6.-15., 30 in anderen europäischen Sprachen, und 156 orientalische, letztere nur ganz kurz erwähnt. Von höchstem kunstgeschichtlichen Interesse sind jedenfalls die 23 ausführlich beschriebenen Metall- und Elfenbein-Einbände aus dem 10.-16. Jahrhundert. Einer bisher fälschlich als aus Florenz stammend ange nommenen Ausgabe der Werke des Politianus von 1499 weist R. C. Christie ihren wahren Druckort zu, nämlich Brescia. — Zum Schluffe wird den in Libiiogi-s.pbies. Band 1 aufgeführten 28 bis jetzt bekannten Abbildungen alter Druckerpressen noch eine hinzugesügt, die vom Jahre 1515 stammt und daher die Nummer 2* erhalten würde. Kleine Mitteilungen. Post. — Dem Bundesrat ist eine Vorlage des Reichskanzlers Sugegangen, "die für Postanweisungen eine Mindestgebühr von U> ^ bei Beträgen bis 5 ^ vorschlägt, ferner sollen, da nach dem Beschluß des Washingtoner Kongresses vom 1. Januar 1890 ab Postanweisungen bis 1000 Francs im internationalen Verkehr zu- Zanfunbsechzigster Jahrgang. gelassen werden, folgende Taxstufen dem jetzigen Tarif angefügt werden: für 400 bis 600 ^ 50 -Z, und für 600 bis 800 ^ 60 — Ferner soll, ebenfalls infolge des Beschlusses des Washingtoner Kongresses, eine Erhöhung des Meiftgewichts für Warenproben von 250 auf 350 Gramm erfolgen und das Porto für das Gewicht von 250 bis 350 Gramm 20 H betragen. Vom Reichstage. — Der von Centrumsabgeordneten beim Deutschen Reichstage wieder eingebrachte Antrag auf Abänderung des Strafgesetzbuches (l-sx kleines) hat in den den Buchhandel be rührenden Paragraphen folgenden Wortlaut: § 184. Mit Gefängnis bis zu Einem Jahre und mit Geld strafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer 1) unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feil« hält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zu gänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung selbst herstellt oder durch andere Herstellen läßt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist; 2) Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzen oder die geschlecht liche Lüsternheit zu erregen geeignet sind, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, verlaust oder sonst überläßt, oder an öffentlichen Straßen, Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, zu geschäftlichen Zwecken oder in der Absicht, das Scham- und Sittlichkeitsgesühl zu verletzen, ausstellt oder anschlägt; 5) öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. § 184a. Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer aus Gerichts verhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkett ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhand lungen zu gründe liegenden amtlichen Schrifstücken öffentlich Mit- teilungen macht, die geeignet sind, Aergernis zu erregen. Verein -l-ibsr. in Dresden.— Am 17.v. M. fand im Ver einslokal des -lübsr-, der freien Vereinigung Dresdener Buch handlungsgehilfen, im Anschluß an die tm vergangenen Jahre veranstalteten Vorträge — wir erwähnen nur die der Freiin von Bülow und des Herrn Karl Löhle — der zweite Vortrag des Cyklus -Vier Weltstädte- statt, die das Leben, die Sitten und Ge bräuche, sowie den Buchhandel in Paris, Wien, London und Berlin zu schildern hatten. War schon am voraufgegangenen Donnerstag der erste hochinteressante Vortrag des Herrn Moewig über Paris von den Vereinsmitgliedern, sowie den überaus zahlreich erschienenen Gästen mit großem Beifall ausgenommen, so läßt sich von dem Vortrag des Herrn Beyer am 17. November über Wien dasselbe sagen. In glänzendem und fließendem Vortrag wußte der Redner die Zuhörer, die dem weit über 2 Stunden ausgedehnten Vortrag mit ununterbrochener Aufmerksamkeit lauschten, für seine Vaterstadt Wien zu interessieren. Indem der Redner erst die Lage der Stadt Wien erklärte, die durch einen großen Plan näher veranschaulicht wurde, entwickelte er ein vollständiges Bild des Straßenlebens, der Lebensweise der Wiener, sowie der herrlichen Kunstschätze und des einzig dastehenden, hochentwickelten Theaterlebens der Kaiserstadt an der Donau. Durch eine große Anzahl von Photographieen wurde der Vortrag noch besonders interessant und belebt. Als echter Wiener verstand der Redner meisterhaft die verschiedenartigen Typen Wiens, die Waschermadl, die Händler, die Pilger und Heiligen, sowie die Fiakerkutscher in ihrer Eigentümlichkeit zu charakterisieren. Als der Redner am Schluffe seines Vortrages das reizende und gemüt volle Lied rezitierte, das die Wiener zu singen pflegen, wenn sie nach jahrelanger Abwesenheit ihren alten Stephansturm Wiedersehen, wurde ihm stürmischer Beifall von den Zuhörern gezollt. — Am 8. Dezember fand der letzte Vortrag des Cyklus »Vier Weltstädte- statt, der die deutsche Reichshauptstadt - Berlin- behandelte. Der Redner entwarf in bunten Farben höchst amüsante Stimmungs bilder, die das allgemeine Interesse der Zuhörer erregten. — Nach Beendigung des Vortrages ergriff der Vorsitzende, Herr Moewig, das Wort und dankte den zahlreich erschienenen Gästen und Mitgliedern für ihr reges Interesse an dem ersten Vortrags- cykluS dieses Winters, der mit diesem Vortrag seinen Ab schluß gefunden habe, dem jungen Verein alle Ehre mache und ihn auch in weiteren Kreisen bekannt gemacht haben dürfte. Mit besonderer Anerkennung darf hervorgehoben werden, daß der 1275
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