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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1898
- Sprache
- Deutsch
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Gustav A. Wageumau« in Lahr. Koch-Reeepte. gr. 8°. (Notizblätter m. 13 Einschaltbildern.) Geb. in Leinw. 2. 50; in Halbfrz. 3. — A. Weichert in Berlin. Weichert's Wochen-Bibliothek. 51. Bd. 8°. (Mit 3 Vollbildern.) bar 20 S1. Uriger, C.: Des Baters Opfer u. andere Erzählungen. ISS S.) Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind, «reitkopf L Härte» in Leipzig. 9552 ^.towxsvioirts Agr Llswsnts. ?IaIrs,t-H.nsx. 1 lutst 5. äso LunäxsbrLueti 25 Druckerei Glötz in Dresdeu. 9550 Tenien von Einem. 1 ^ 50 H. «. G. Liebeskiud in Stuttgart. 9553 Ritter, Anna, Gedichte. 2. Aufl. 3 Philipp Reelam ju«. in Leipzig. 9551 Rsotums lillivsrsuiii. llstt 8. Karl I. Trübuer in Ttraßdurg i. E. 9550 Schneegans, Der Pfingschtmondaa vun hitt ze Daa. 2 geb. 2 ^ 80 Nichtamtlicher Teil. Verein der Buchhändler zu Leipzig Außerordentliche Hauptversammlung ' im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig am 6. Dezember 1898, abends ^8 Uhr. Tagesordnung: 1) Vorlage deS von dem am 31. Januar 1898 erwählten außer ordentlichen Ausschuß ausgearbetteten SatzungSentwurseS. 2) Antrag des Vorstandes: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle den vorgelegten Satzungsentwurf annehmen und den Vorstand ermächtigen, von dem Königlichen Amtsgericht etwa verlangte Aenderungen selbständig vorzunehmen. Der Vorsitzende Herr Hermann Credner eröffnete die außerordentliche Hauptversammlung alsbald nach der an beraumten Zeit. Er begrüßte die Erschienenen und erklärte, daß die Einladung satzungsgemätz erfolgt, die Versammlung daher ordnungsmäßig einberufen sei. Sodann nahm er das Wort zu folgender Ansprache: Sehr geehrte Herren! »Die heutige Hauptversammlung hat sich ausschließlich mit dein Satzungsentwurf zu beschäftigen. »Die letzte Aenderung der Satzungen wurde im Jahre 1888 vorgenommen. Sie war bedingt durch die neuen Satzungen des Börsenvereins, welchen es sich anzu passen galt. Diese Satzungen waren 10 Jahre lang unser Gesetz. Durch einen Ende vorigen Jahres von Herrn Joh. Fr. Dürr und Genossen gestellten Antrag wurde eine Neu bearbeitung der Satzungen eingeleitet. In der ordentlichen Hauptversammlung dieses Jahres wurde ein Ausschuß mit dieser Aufgabe betraut. »Das Resultat von dessen Thätigkeit liegt nunmehr vor. Der Entwurf zu neuen Satzungen darf als eine fleißige und sehr sorgsame Arbeit, auf die viele Mühe und viele Zeit von dem Ausschuß verwandt worden ist, bezeichnet werden. Er bedeutet unleugbar einen Fortschritt in der Geschichte der Entwickelung unseres Vereines, und Ihr gegen wärtiger Vorstand erklärt sich ausdrücklich mit der Vorlage einverstanden. Trotzdem der Entwurf nur 35 Paragraphen gegen 51 Paragraphen der alten Satzungen enthält, faßt er die Vereinsaufgaben viel weiter auf. »Gestatten Sie mir. Sie kurz auf die wesentlichsten Neuerungen aufmerksam zu machen. »Daß die in der ordentlichen Hauptversammlung auf gestellten Gesichtspunkte sämtlich berücksichtigt sind, bedarf nicht der Erwähnung. Ich bemerke weiter noch ausdrück lich, um jedem Mißverständnis vorzubeugen, daß der Satzungsentwurf, über den die heutige Versammlung zu beschließen hat, mit Seite 27 der Vorlage schließt. Seite 28 bis Schluß kommen für die heutige Abstimmung nicht Mnfundsechzigster Jahrgang. I in Frage, sie sind gewissermaßen als Materialien zu be trachten. »Gleich in § 1 wird der Zweck des Vereins weiter gefaßt als seither: die Förderung der Berufsbildung und die Fürsorge für Unterstützungsbedürftige werden neu ein geführt. »§ 10 bringt neu die Wahl des Vorstehers und seines Vertreters auf bestimmte Persönlichkeiten und die Ernennung von Ehrenmitgliedern. »Z 12 bestimmt die Zahlung von 2 ^ bei Versäumnis des Besuches der Hauptversammlung. Diese Einrichtung hat schon früher einmal bestanden, wurde aber anläßlich der letzten Revision der Satzungen abgeschafft. Es sei jedoch hervorgehoben, daß das bis zum Jahre 1888 bestandene Strafgeld ein wesentlich höheres war, es betrug 9 Wenn Sie vorurteilslos die Angelegenheit erwägen, werden Sie die Wiedereinführung einer Buße berechtigt finden. Nehmen Sie nur die heutige Hauptversammlung an, von der ich fürchte, daß sie nicht beschlußfähig sein wird. Die jenigen, die uns durch ihre Abwesenheit zwingen, in einer zweiten Versammlung zu erscheinen, und uns so um unsere Zeit bringen, dem Vereine aber Kosten, die sich hätten vermeiden lassen, verursachen, verdienen es wohl, eine kleine Buße zu gunsten der milden Stiftungen des Vereins zu zahlen. 2 sind ja nicht viel; sie üben aber doch eine gewisse Wirkung aus. »Die Deutschler werden an der Ueberschrift des § 17: Versammlungsbericht statt Protokoll ihre Freude haben. »8 19 legt die Beschränkung der Amtsdauer fest. »In 8 20 wird unter 14 die Ernennung eines Wahl mannes, mit der sich seither die Hauptversammlung zu beschäftigen hatte, dem Vorstande übertragen. »In 8 26 wird ein Hauptausschuß mit weitgehenden Funktionen eingesetzt und auch der begehrte Wahlausschuß. »In § 28 wird festgesetzt, daß die für die Bestellanstalt aufgebrachten Mittel nur für die Bestellanstalt verwandt werden dürfen. »In 8 33 endlich werden die sogenannten Mitglieder zweiter Klaffe organisch mit dem Vereine in der Form der außerordentlichen Mitgliedschaft verbunden, was als eine sehr glückliche Lösung der seitherigen unklaren Verhält nisse angesehen werden darf. »Die neuen Satzungen sind ein Werk von neun Mit gliedern. Es galt im Laufe der Verhandlungen, Gegensätze auszugleichen, um eine endgiltige Fassung zu vereinen. Der eine oder andere von Ihnen wird vielleicht das eine oder andere in den Satzungen nicht ganz nach seinem Wunsche geordnet finden. Im Namen des Vorstandes möchte ich diejenigen bitten, welche nicht alles zu ihrer völligen persönlichen Zufriedenheit niedergelegt finden, mit 1266
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